Immobilienwirtschaft 6/2024

86 · Immobilienwirtschaft · 06 / 2024 Nachhaltigkeit & Technologie Geothermie spielsweise das bergrechtliche Zulassungsverfahren, das bisher generell zu berücksichtigen war, bei der oberflächennahen Geothermie nicht mehr angewendet werden soll. Profitieren sollen von den Erleichterungen vor allem auch Privathaushalte. Bei kleinen Grundwasserwärmepumpen und bei Erdwärmekollektoren soll auf eine wasserrechtliche Genehmigung vollständig verzichtet werden. Stattdessen ist eine Anzeige an die Behörde vorgesehen. Allerdings ist noch unklar, ob diese Regelung auch für Grundstücke in oder in der Nähe von Wasserschutzgebieten, die der Grundwassergewinnung dienen, gelten wird. Ebenfalls forciert werden sollen durch eine Baurechtsnovelle Bauvorhaben im Außenbereich. WENIGER REGULIERUNG, MEHR DIGITALISIERUNG Das Gesetzespaket ist nun zur Beratung im Bundestag und im Bundesrat vorgelegt worden, trifft in den Verbänden aber bereits jetzt auf Zustimmung. So begrüßt beispielsweise der Verband der Kommunalen Unternehmen (VKU), der über 1.550 Unternehmen u. a. aus dem Bereich der Energie- und Wärmeversorgung vertritt, die neuen Regelungen mit weniger regulatorischen Hemmnissen, Vereinfachungen und mehr Digitalisierung. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing: „Wir unterstützen die Gesetzesinitiative. Überall in Deutschland arbeiten unsere Mitglieder mit Hochdruck daran, die Wärmeversorgung auf klimaneutrale Quellen umzustellen.“ Temperaturen von bis zu 25 °C gut einsetzbar für das Beheizen und Kühlen von Gebäuden, technischen Anlagen oder Einrichtungen der Infrastruktur. Auch seitens des Gesetzgebers ist die Nutzung der Erdwärme als ein wesentlicher Bestandteil der Energiewende definiert. Seit Jahresbeginn erhalten im Zuge des neuen Gebäudeenergiefördergesetzes (GEG) alle Heizsysteme, die auf erneuerbaren Energien basieren, einschließlich Erdwärmepumpen, eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionssumme. Für die Nutzung der Energie gibt es zusätzlich einen Bonus von fünf Prozent. BUNDESREGIERUNG WILL VEREINFACHUNGEN Unterstützt werden die Investitionskosten bis 30.000 Euro für die erste Wohneinheit und bis 15.000 Euro für weitere Wohneinheiten. Abhängig von ergänzenden Förderprämissen (beispielsweise Einkommensgrenzen oder Klima-Geschwindigkeitsbonus bei Sanierungen), die im jeweiligen Einzelfall zu prüfen sind, sind für die Installation der Gesamttechnik inklusive Wärmepumpe Förderquoten bis zu 70 Prozent und zinsverbilligte Kredite möglich. Die Antragstellungen erfolgen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), teilweise gibt es in den Bundesländern, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, ergänzende Förderungen. Um die Nutzung der Erdwärme zu forcieren, hat die Bundesregierung Ende August 2024 einen Gesetzesentwurf zur „Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung“ beschlossen. Ziel ist, dass ein Online-Genehmigungsverfahren möglich sein wird, sich die Anzahl der beteiligten Behörden im Verfahren verringert und Fristen verkürzt werden. So ist vorgesehen, dass beiWEITERE INFORMATIONEN: www.bafa.de; www.geothermie.de; www.waermepumpe.de; www.erdwaermegemeinschaft.de; www.infogeo.de (mit Überblick der Geothermie- und Erdwärmeseiten); www.geotis.de; www.bgr.bund.de 1 VIELSEITIG EINSETZBAR Die Nutzung von Geothermie ist in verschiedenen Formen bei nahezu jedem Gebäudetyp möglich 1

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