68 · Immobilienwirtschaft · 06 / 2024 Verwaltung & Vermarktung Mietpreisbremse So viel Aufmerksamkeit wie jetzt hat Argentinien noch selten auf sich gezogen. In dem lateinamerikanischen Land nahm Javier Milei, der im November 2023 gewählte libertäre Präsident, im Rahmen seiner Deregulierungspolitik auch den Wohnungsmarkt in den Blick. Per Dekret kappte er das Mietgesetz, das die Mindestlaufzeit der Mietverträge auf drei Jahre festgesetzt und die Möglichkeiten zur Mieterhöhung – trotz extrem hoher Inflation – stark eingeschränkt hatte. Als Folge der Aufhebung des Mietgesetzes erhöhte sich Medienberichten zufolge die Zahl der zur Vermietung angebotenen Wohnungen deutlich, während die Mieten weniger stark zulegten als die Inflation. „Plötzlich gibt es wieder Mietwohnungen in Argentinien“, jubelte die „Neue Zürcher Zeitung“. unterschiedliche Mietpreisregulierungen zusammen und zeigte dabei, dass laut 53 dieser Studien der Anstieg der Mieten tatsächlich begrenzt wurde. Dennoch versieht empirica-Experte Harald Simons diese Ergebnisse mit einem Fragezeichen. Ob die Erwartungen erfüllt worden seien, lasse sich nicht sagen, erklärt er. „Denn das Absurde ist, dass die Befürworter der Mietpreisbremse zu keinem Zeitpunkt darüber nachgedacht haben, wie groß die quantitative Wirkung sein könnte. Sie haben lediglich kommuniziert: Wir führen die Mietpreisbremse ein, und dann haben wir das Paradies.“ Vertreter der Mieter ihrerseits beklagen, dass viele Vermieter die Vorgaben der Mietpreisbremse ignorieren würden. „Da es sich um eine Angelegenheit des Zivilrechts handelt, sind Geldstrafen für Vermieter, die sich nicht an die Mietpreisbremse halten, oder eine behördliche Überprüfung nicht vorgesehen“, erläutert Uwe Bottermann von der Berliner Kanzlei Bottermann Khorrami. Allerdings, sagt Bottermann, könnten betroffene Mieterinnen und Mieter ihre Ansprüche verhältnismäßig einfach durchsetzen und damit ihre Vermieter finanziell empfindlich treffen – die müssen nämlich die zu viel verlangte Miete rückwirkend zurückerstatten. Das erhoffte Paradies, das zeigt die zunehmende WohnraumTEXT Christian Hunziker GUT GEMEINT, SCHLECHT GEMACHT Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse soll nach dem Willen des Bundesjustizministeriums bis 2028 verlängert werden. Während Mieter- vertreter eine weitere Verschärfung fordern, ziehen Experten ein ZWIESPÄLTIGES FAZIT: Zwar wurde der Anstieg der Mieten tatsächlich verlangsamt, gleichzeitig verknappte sich aber das Wohnungsangebot. Ein Vorbild für Deutschland? Auch hierzulande ist der Wohnungsmarkt bekanntlich stark reguliert. Ein regelrechtes Reizwort ist dabei die Mietpreisbremse, die seit 2015 gilt – allerdings nicht im ganzen Bundesgebiet. Die entsprechende Regelung gibt Bundesländern die Möglichkeit, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Mietpreisbremse anzuziehen und damit festzulegen, dass die Miete bei neu abgeschlossenen Verträgen um maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. KRITIK VON MIETER- UND VERMIETERSEITE Doch was hat die Mietpreisbremse gebracht? „Studien kommen zum Ergebnis, dass die Mietpreisbremse die Mietsteigerung um zwei bis fünf Prozent reduziert hat“, antwortet Prof. Dr. Harald Simons, Vorstand des Beratungsinstituts empirica. Schon 2019 kam das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in einer Evaluierung der Mietpreisbremse zum Schluss, es zeige sich, dass das Instrument den beabsichtigten Effekt – eine Verlangsamung der Mietdynamik – erreicht und eine moderate Verlangsamung des Mietanstiegs bewirkt habe. 2024 fasste DIW-Forscher Dr. Konstantin Kholodilin zudem 60 internationale Studien über 1 SCHLECHT GEMACHT Ein Effekt von Mietpreisregulierungen ist dem IW Köln zufolge die „Fehlallokation im Wohnungsmarkt“ „STUDIEN KOMMEN ZUM ERGEBNIS, DASS DIE MIETPREISBREMSE DIE MIETSTEIGERUNG UM ZWEI BIS FÜNF PROZENT REDUZIERT HAT.“ Prof. Dr. Harald Simons, Vorstand des Beratungsinstituts empirica
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==