Immobilienwirtschaft 1/2024

Schwerpunkt MIPIM 2024 mit Neubau an vorhandenem oder an neuem Standort realisiert. Aldi Nord formuliert mit Blick auf die Zukunft eindeutig, dass sein Fokus weiterhin auf Stand-aloneFilialen gerichtet ist. Würde sich mit Blick auf die Voraussetzungen am Standort keine Möglichkeit für eine solche Filiale ergeben, „realisieren wir ebenso gemischt genutzte Objekte mit Projektpartnern“. Bei Lidl sieht man es ähnlich. Mixed-Use-Konzepte würden sich nur für ausgewählte Filialstandorte eignen. Fazit: Der Aufstockung im großen Stil stehen vor allem geltendes Baurecht und unsichere Förderszenarien entgegen. Hoffnung brachte der Bündnis-Tag für bezahlbares Wohnen im Oktober 2023. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat als Ergebnis der Zusammenkunft von Expertinnen und Experten einen Katalog mit 187 Ansatzpunkten für eine Bau-, Investitions- und Innovationsoffensive vorgelegt. Auch Aufstockungsmaßnahmen werden darin angesprochen. Veränderungen sollen auf allen Zuständigkeitsebenen bis zur Kommune in der laufenden Legislaturperiode bis Herbst 2025 umgesetzt werden. Auflagen und Vorgaben für Abstandsregeln, Brand-, Denkmal-, Natur- und Schallschutz sollen untersucht und bei Bedarf „Abweichungen von der geltenden Regelung möglich werden“, heißt es wörtlich in dem Bündnis-Konzept. Konkret ist die Ausarbeitung einer Expertise für die Unterstützung von Umnutzungen, Dachausbauten und Aufstockungen für Wohnraum zu bezahlbaren Mieten vorgesehen. Diese Expertise soll auch Fragen der Mehraufwände betrachten und auf sinnvolle Kombinationen von Fördermöglichkeiten eingehen. – dabei geht es auch um Fragen wie Schallschutz, Verkehrsführung und Nachhaltigkeit –, eine längere Bauzeit ohne Umsätze und höhere Gesamtkosten die Folge. BÜNDNIS FÜR BEZAHLBARES WOHNEN MACHT HOFFNUNG Die Einschätzung der Experten bestätigt eine Anfrage bei den Handelsriesen Aldi Nord und Süd, Lidl und Kaufland. Unisono heißt es von den dortigen Immobilienexperten, dass grundsätzlich alles denkbar ist, wenn es für den Einzelhandelsstandort Vorteile bringt beziehungsweise es vonseiten der Stadtplanung gefordert werde. Es komme auf die Rahmenbedingungen an. Dann seien Mixed-Use-Immobilien immer zu realisieren (siehe unsen Beitrag Seite 12 ff.). Allerdings werden diese Mischnutzungen bisher ausschließlich im Zusammenhang

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