Immobilienwirtschaft 9/2019
7 www.haufe.de/immobilien 0 9.2019 Regierungskoalition krempelt Mietrecht um Union und SPD haben sich im Koalitionsausschuss auf Änderungen im Mietrecht verständigt. Vorgesehen sind eine Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse, ein längerer Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete und neue Regelungen zur Makler- provision beim Immobilienkauf. Was im Einzelnen geplant ist: Ausweitung der Mietpreisbremse Kern der Einigung im Koalitionsausschuss ist eine Verlängerung der Mietpreisbremse. Die Möglichkeit der Länder, durch Rechtsverordnung Gebiete zu bestimmen, in denen die Mietpreisbremse gelten soll, soll bis Ende 2025 verlängert werden. Nach derzeitiger Rechts- lage können solche Verordnungen nur bis Ende 2020 erlassen werden. Zwischenzeitlich hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Entscheidung veröffentlicht, der zufolge die gesetzlichen Regelungen zur Mietpreisbremse tatsächlich verfassungsgemäß sind, was längere Zeit strittig war. Rückwirkende Rückforderung bei Verstößen Bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse sollen Mieter überzahlte Miete künftig auch rückwirkend zurückverlangen können – bis zu einem Zeitraum von 2,5 Jahren. Vorausgesetzt, sie haben den Verstoß innerhalb von 2,5 Jahren nach Beginn des Mietverhältnisses gerügt. Nach ak- tueller Rechtslage entfaltet eine Rüge erst für die Zukunft Wirkung, das heißt, eine rückwirkende Rückforderung von Miete ist derzeit ausgeschlossen. Auch nach der nun getroffenen Einigung soll die Rückwirkung einer Rüge in einigen Fällen ausgeschlossen bleiben, nämlich dann, wenn die Beanstandung erst später als 2,5 Jahre nach Beginn des Mietverhältnisses ausgesprochen wird oder das Mietverhältnis bereits beendet ist. Längere Betrachtung der ortsüblichen Vergleichsmiete Für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete soll künftig ein Betrachtungszeitraum von sechs Jahren gelten. Bislang fließen die Mieten in die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichs- miete ein, die in den vergangenen vier Jahren vereinbart worden sind. Bis Jahresende soll ein Gesetzentwurf zur Reform des Mietspiegelrechts vorliegen. Erschwerte Wohnungsumwandlung Die Möglichkeiten, vermietete Wohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln, sollen eingeschränkt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf will die Bundesregierung bis zum Jahresende vorlegen. Teilung der Maklerkosten beim Immobilienkauf Auch die Regelungen zur Maklerprovision beim Kauf selbstgenutzter Immobilien sollen ange- passt werden: Demnach soll beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses künftig die Vertragspartei, die den Makler nicht beauftragt hat, maximal die Hälfte der Maklerprovision schulden, die der Auftraggeber mit dem Makler vereinbart hat. Dieser Anteil soll zudem erst dann fällig werden, wenn der Auftraggeber/Besteller des Maklers nachgewiesen hat, dass er seinen Anteil an der Maklerprovision gezahlt hat. (Redaktion)
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