Immobilienwirtschaft 9/2019

65 www.haufe.de/immobilien 0 9.2019 neu installiert, müssen diese fernauslesbar sein – unter der Vo- raussetzung, dass dies technisch machbar, kosteneffizient und im Hinblick auf Energieeinsparungen verhältnismäßig ist“, so Andreas Göppel. Bereits installierte Zähler oder Heizkostenverteiler, die nicht fernauslesbar seien, müssten bis spätestens 2027 nachgerüstet oder ersetzt werden. Eine weitere Herausforderung für die Im- mobilienwirtschaft komme noch hinzu: Ab 2022 müssen den Mietern auch unterjährig Informationen über ihre Energie- und Wasserverbräuche an die Hand gegeben werden, sofern bereits fernauslesbare Messtechnik im Einsatz sei. „Damit spielt die Digitalisierung auch in der Wohnungswirt- schaft eine immer wichtigere Rolle. Denn nur über eine digi- talisierte Gebäudeinfrastruktur können die Anforderungen der Richtlinie erfüllt werden“, soGöppel. Herkömmliche Ablese- und Abrechnungssysteme könnten dies nicht mehr leisten. Eine Um- stellung auf eine funkbasierte Fernablesung und Abrechnung von Verbräuchen komme also über kurz oder lang auf jeden Bestands- halter zu. „Um neue Geräte nicht vor ihrer Zeit austauschen zu müssen, sollte bei einem anstehenden Zählertausch jetzt schon auf Funktechnik gesetzt werden – denn die Lebensdauer von Heizkostenverteilern beträgt in der Regel zehn Jahre“, rät Göppel. Aufgrund dieser Entwicklung ist die manuelle oder auch digitalisierte Selbstablesung durch den Mieter im Bereich Sub- metering nach Ansicht von noventic eine Brückenlösung – und dank der umfassendenDigitalisierung vonGebäuden schon bald obsolet. Denn das Enddatum der manuellen Ablesung steht mit Ablauf des Jahres 2026 bereits fest. Selbstablesung im Bereich Submetering wenig attraktiv Bemühungen zur kurzfristigen Etablierung eines Selbstable- se-Modells schätzt noventic daher als wenig lohnenswert ein. Die Erfahrungen zeigten: Bei der Selbstablesung genüge sowohl die notwendige Datenqualität, etwa durch falsche Ablesewerte, als auch die -quantität, durch Nichterreichung der Mindest- rückmeldequote, den Anforderungen an eine ordentliche und rechtssichere Heizkostenabrechnung nicht. Vielmehr gelte es, die Entwicklungen im Bereich Smart Metering aufzugreifen und die digitale Fernablesung sowohl im Bereich Metering als auch im Submetering über das SmartMeter Gateway als zentrale Kommu- nikationseinheit in der Immobilie zu bündeln. Damit kann » Mögliche Komponen- ten einer Immobilie, die digital erfasst, fernausgelesen, visu- alisiert und optimiert werden können.

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