Immobilienwirtschaft 9/2019

46 VERMARKTUNG & MANAGEMENT I AUS EIGENEM HAUSE – VIRTUELLE EIGENTÜMERVERSAMMLUNG Virtuelle WEG-Versammlung VORTEILE Klassische Präsenzversammlung NACHTEILE › Jeder Eigentümer kann von jedem Ort aus teilnehmen › Erspart auswärtigen Eigentümern lange Anreisen › Macht Verwalter flexibler › Das teure Anmieten von Räumen und das Catering entfallen › Direkte Kommunikation und nonverbale Signale; geringere Gefahr von Missverständnissen, gerade bei kritischen/sensiblen Themen › Verwalter kann persönlich die von ihm geleistete Arbeit darstellen › Rechtlich zurzeit noch nicht erlaubt › Jeder Teilnehmer benötigt die technischen Voraussetzungen › Der persönliche Kontakt fehlt › Schwierige Terminfindung, vor allem bei großen WEGs › Oft nur geringe Teilnehmer- zahlen, was Auswirkungen auf die Beschlussfähigkeit haben kann Längst mehr als Zukunftsmusik I m Alltag des Immobilienverwalters ge- staltet sich die Terminierung vonWEG- Versammlungen zunehmend schwierig: Wohnungseigentümer sind oft quer durch Deutschland oder sogar über die ganze Welt verstreut. Und auch wer vor Ort lebt, hat einen vollen Terminkalender. Ver- suche, dieser Problematik mit möglichst langen Ladefristen entgegenzuwirken, schlagen häufig fehl – im Zweifel finden Eigentümerversammlungen vor leeren Reihen statt. Was also läge im Zeitalter der Digitalisierung näher, als versamm- lungsunwillige Eigentümer stattdessen zur virtuellen Konferenz zu laden? Das würde Zeit und Geld sparen. Und auch der Im- mobilienverwalter ist flexibler, muss nicht mehr zwingend all seine Abende bei Ei- gentümerversammlungen verbringen. Das könnte die Berufsgruppe auch wieder beliebter machen: In Zeiten des Fachkräf- temangels fehlt gerade in WEG-Verwal- tungen zunehmend der Nachwuchs. gelehnt (mehr dazu auf Seite 48). Inzwi- schen gibt es jedoch ganz neue technische Möglichkeiten: Neben herkömmlichen Videokonferenzen gibt es auch moderne Web-Meetings, bei denen sich die Teil- nehmer in virtuellen Räumen treffen, in denen auch digitale Dokumente gezeigt und über Chatfunktionen in Echtzeit bearbeitet werden können. Anstelle der realen Personen bewegen sich dabei so genannte Avatare (siehe Glossar) im vir- tuellen Raum. Der Verwalter hat dieMöglichkeit, den virtuellen Konferenzraum individuell für die entsprechendeWEG vorzubereiten. Er lädt Präsentationen hoch, bereitet White- boards und Abstimmungstools vor. Zum verabredeten Zeitpunkt treffen sich dann Verwalter und Eigentümer zur virtuellen WEG-Versammlung. Dazu muss der Ver- walter eine Einladungmit entsprechenden Zugangslinks an die Teilnehmer schicken. Alle Eigentümer sind mit einem Headset „Virtuelle Eigentümerversammlungen hätten riesengroße Vorteile“, sagt Bernd Schneider, Geschäftsführer der StadtArt Hausverwaltungs GmbH aus Berlin und stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Verbands der Immobilienverwalter (VDIV) Berlin-Brandenburg. Zuneh- mend, so berichtet er aus seiner Praxis, fragten auch die Wohnungseigentümer nach solchen Möglichkeiten – etwa, weil sie gerade im Urlaub sind, wenn die WEG-Versammlung stattfindet. „Das ist im Zeitalter der Digitalisierung einfach zeitgemäß“, meint Bernd Schneider. Doch dasWohnungseigentümergesetz sieht virtuelle Versammlungen nicht vor – auchweil es aus dem Jahr 1951 stammt, als eine solche Form noch völlig undenkbar schien. Das Gesetz spricht von „erschie- nenen stimmberechtigten Eigentümern“, was gemeinhin als „körperlich anwesend“ übersetzt wird. Auch Telefonkonferenzen hat der Gesetzgeber in früheren Zeiten ab- In einer virtuellen Eigentümerver- sammlung wird jeder Teilnehmer optisch durch einen Avatar repräsentiert.

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