Die Wohnungswirtschaft Leseprobe

MARKT UND MANAGEMENT 17 41 es auch weniger teuer, als wenn man nachträglich merkt, dass die Farbkontraste nicht ausreichen.“ Im nächsten Schritt ging die Münchner Wohnen an die Ausschreibung der technischen Umsetzung der Website. Darin legte sie fest, dass die finale Abnahme an das Bestehen des BIK BITV-Tests gekoppelt war – eines Verfahrens zur umfassenden Prüfung der Barrierefreiheit von Websites, Webanwendungen und Apps. Kriterien für erfolgreiche Umsetzung Wie Pareschi berichtet, gab es im Fall des Münchner Wohnungsunternehmens keine erheblichen Widerstände bei der Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit. Entscheidend für den Erfolg war laut Pareschi die Unterstützung durch die Geschäftsführung. Die Leitung des Vorhabens lag bei der Unternehmenskommunikation. Eine solche klare Zuweisung der Verantwortlichkeit ist nach den Erfahrungen von Mindscreen-Geschäftsführerin Farnetani ebenfalls ein Erfolgsfaktor. Sie begegnet nämlich nicht selten einem „Hin- und Herschieben der Verantwortlichkeiten“, wie sie sagt. „Sehr gut ist es deshalb, wenn es – wie das bei der Münchner Wohnen der Fall ist – von Anfang an ein zuständiges Team gibt sowie eine Person, die dieses Thema immer wieder hartnäckig in den Vordergrund rückt.“ Wichtig ist das nicht zuletzt deshalb, weil die Arbeit mit dem Launch der Website nicht erledigt ist. „Es ist wichtig, alle am Projekt beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schulen“, betont Pareschi. Zwar sei das Content-Management-System so programmiert, dass man nichts komplett falsch machen könne. „Aber jedes PDF, das ich hochlade, muss barrierefrei sein, und für jedes Bild muss ich einen Alternativtext schreiben“, erklärt sie und räumt ein, dass das in der redaktionellen Pflege anfangs schon eine Umstellung war. „Und da fast alle Abteilungen Inhalte für die Website liefern, müssen auch die Kolleginnen und Kollegen aus den Abteilungen Barrierefreiheit kennen und mitdenken lernen.“ Mit oder ohne externe Unterstützung? Für die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit ist es aus Sicht von Pareschi sinnvoll, sich zuverlässige externe Unterstützung zu suchen. „Es ist nicht zwingend nötig, bei der Umsetzung der digitalen Für öffentliche Stellen gilt die Vorgabe, dass bestimme Inhalte der Website auch in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache bereitstehen müssen THEMA DES MONATS

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