16 MARKT UND MANAGEMENT DW Die Wohnungswirtschaft 40 MARKT UND MANAGEMENT DW 07/2025 Im Jahr 2018 startete die GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH (heute Münchner Wohnen GmbH) ein besonderes Projekt: Sie begann damit, ihre Website und in weiteren Schritten auch die Mieterapp und die Social-Media-Kanäle barrierefrei zu machen. Das tat sie aus Überzeugung, wie Alessia Isabel Pareschi von der Abteilung Unternehmenskommunikation sagt: „Wir sind ein sozial orientiertes Unternehmen, für das Inklusion und Vielfalt zur DNA gehören.“ Hinzu kam ein äußerer Anstoß in Form von Vorgaben, die für öffentliche Stellen und damit auch für kommunale Unternehmen schon damals galten. Festgelegt sind diese unter anderem im Behindertengleichstellungsgesetz, in der BarrierefreieInformationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0) und in den jeweiligen Vorgaben auf Länderebene. Am 28. Juni dieses Jahres ist zudem das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BSFG) in Kraft getreten, das zwar in erster Linie auf den Online-Handel zielt, aber neben anderen Unternehmen auch die meisten Wohnungsunternehmen dazu verpflichtet, ihre Website barrierefrei zu gestalten – das Thema der digitalen Barrierefreiheit steht damit endgültig auf der Agenda der Wohnungswirtschaft. Worauf zu achten ist Was aber bedeutet digitale Barrierefreiheit? „Eine Website ist barrierefrei, wenn sich Einschränkungen beim Sehen, Hören, Bewegen oder beim Verarbeiten von Informationen nicht negativ darauf auswirken, wie wir das Web nutzen“, erläutert der Aktion Mensch e. V. Kriterien dafür sind unter anderem: · Zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe muss ein ausreichender Kontrast vorhanden sein. · Links müssen über die Tastatur bedienbar sein. · Die Sprache muss verständlich sein. · Formulare müssen barrierefrei bedienbar sein. Die Münchner Wohnen setzte diese Vorgaben um, als sie ohnehin einen Relaunch der Website plante. Um zu überprüfen, ob der Designentwurf den Kriterien der Barrierefreiheit entsprach, unterzog sie ihn einem sogenannten Accessibility Design Audit. „Bei einem solchen Audit prüfen wir, ob die Vorgaben für Barrierefreiheit eingehalten werden“, erläutert Annett Farnetani, Geschäftsführerin des auf Barrierefreiheit spezialisierten Beratungsunternehmens Mindscreen GmbH, die das Projekt begleitet hat. Konkret untersuchen die Experten beispielsweise, ob die Farbkontraste ausreichen, ob Links sichtbar sind, ob an die mobile Darstellung gedacht wurde und ob eine Rückmeldung erfolgt, wenn der Nutzer mit einem Button interagiert. Im Fall der Münchner Wohnen mussten aufgrund des Audits nur Kleinigkeiten überarbeitet werden. Das ist aber nicht immer der Fall, wie Farnetani berichtet. „Oft wenden sich Unternehmen erst dann an uns, wenn die Website schon online ist“, sagt sie. Viel sinnvoller sei es, die Prüfung am Anfang des Designprozesses vorzunehmen. „Dann“, so Farnetani, „ist TDM DIGITALE BARRIEREFREIHEIT UND USABILITY So wird die Website für alle zugänglich Bild: Münchner Wohnen GmbH Von Christian Hunziker Seit dem 28. Juni gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – und es betrifft auch Wohnungsunternehmen. Wie man Websites und andere digitale Services barrierefrei und benutzerfreundlich gestaltet, zeigt das Beispiel der Münchner Wohnen GmbH. Christian Hunziker freier Immobilienjournalist BERLIN
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