DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT 8/2019

61 8|2019 MIETRECHT 61 BGB §§ 558, 558 c Mieterhöhung und Mietspiegel 61 BGB §§ 536, 906 Mietminderung 62 BGB § 320 Zurückbehaltungsrecht und Zahlungsverzugskündigung WEG-RECHT 62 WEG § 10 Abs. 2 Satz 3 Anspruch auf Änderung der Gemeinschafts- ordnung mit sog. „Geburtsfehlern“ 63 WEG §§ 1, 15 Zulässigkeit der Wohnnutzung in einer Teileigentumseinheit 63 WEG § 21 Abs. 7 Vertragsstrafen für Verstöße gegen Vermietungsbeschränkungen 63 WEG § 10 Abs. 6; BGB §§ 433, 434 Aktivlegitimation und Grenzen der Rechtsfähigkeit der WEG als Verband MIETRECHT INHALT Online: Die Urteile können Sie als Langversion im Internet unter www.diewohnungswirtschaft.de/urteile einsehen. Neubau und Sanierung Energie und Technik Rechtssprechung Haufe Gruppe Markt undManagement Stadtbauund Stadtentwicklung DW Grün Nutzung der QR-Codes: 1. Laden Sie sich eine QR-Code-App auf Ihr SmartPhone (z. B. barcoo, QuickMark Barcode Scanner, i-nigma). 2. Scannen Sie den gewünschten QR-Code mit der App. 3. Viel Spaß beim Lesen! Muster RA Heiko Ormanschick Mietrecht Blankeneser Bahnhofstraße 46, 22587 Hamburg Telefon: 040 866060-0 kanzlei@ormanschick.de, ww w.ormanschick.de RiAG Dr. Olaf Riecke WEG-Recht Baumweg 1, 22589 Hamburg Telefon: 040 871683 olaf@riecke-hamburg.de, ww w.riecke-hamburg.de BGB §§ 536, 906 Mietminderung Vorliegen eines Mietmangels wegen Baulärms von einem Nachbargrundstück LG Hamburg, Urteil vom 21.12.2018, 316 S 71/18 Bedeutung für die Praxis Nach Auffassung des Landgerichts Hamburg ist nicht ersichtlich, dass der BGH in seiner sog. Bolzplatz-Entscheidung vom Grundsatz, dass eine Nut- zungsbeeinträchtigung eines Wohngrundstücks einen Entschädigungs- anspruch auslösen kann, hätte abweichen wollen. Baustellenlärm ist in Großstädten nicht generell hinzunehmen. Die Rechtsprechung des BGH zu Straßenbauarbeiten in einer Innenstadtlage, wonach eine vorübergehen- de, erhöhte Verkehrslärmbelästigung aufgrund von Straßenbauarbeiten unabhängig von ihrer zeitlichen Dauer jedenfalls dann, wenn sie sich RECHT Fordern Sie unseren wöchentlichen Newsletter an: www.diewohnungswirtschaft.de Neubau und Sanierung Energie und Technik Rechtssprechung Haufe Gruppe Markt undManagement BGB §§ 558, 558 c Mieterhöhung und Mietspiegel Zur Indizwirkung eines einfachen Mietspiegels (hier: Dresdner Mietspiegel 2015) BGH, Urteil vom 13.2.2019, VIII ZR 245/17 Bedeutung für die Praxis Die ortsübliche Vergleichsmiete ist im Prozess auf der Grundlage von Erkenntnisquellen zu bestimmen, die die tatsächlich und üblicherweise gezahlten Mieten für vergleichbare Wohnungen in einer für die freie tatrichterliche Überzeugungsbildung hinreichenden Weise ermittelt haben. Dem Dresdner Mietspiegel 2015 kann eine ausreichende Indiz- wirkung zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete beigemessen werden. Die Beteiligung der örtlichen Interessenvertreter von Mieter- und Vermieterseite in einer Projektgruppe sowie die Anerkennung der gefundenen Ergebnisse spricht nach der Lebenserfahrung dafür, dass der Mietspiegel die örtliche Mietsituation nicht einseitig, sondern objektiv zutreffend abbildet. Gründe, an der notwendigen Qualität des (einfachen) Mietspiegels, in welchem 3.948 Datensätze aus der Datenbereitstellung durch Vermie- ter und aus einer mündlichen Mieterbefragung eingeflossen sind, zu zweifeln, sind weder vorgebracht, noch ersichtlich. Die im genannten Mietspiegel veröffentlichte Orientierungshilfe ist Grundlage für eine sachgerechte Differenzierung innerhalb der Mietpreisspanne. Auch wenn insoweit eine Vermutungswirkung nach § 558 d Abs. 3 BGB nicht besteht, ist sie dennoch eine taugliche Schätzgrundlage, da sie auf dem Wissen und den Erfahrungen von Experten des Dresdner Wohnungsmark- tes beruht. RA Heiko Ormanschick, Hamburg

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