DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT 8/2019
muss die Ladeinfrastruktur entsprechend ausge- legt sein. Es muss stets eine sichere, über mehrere Stunden andauernde, unbeaufsichtigte Aufladung gewährleistet sein. Der Hausanschluss kann dabei schon bei einer klei- nen Anzahl gleichzeitig ladender Elektrofahrzeu- ge erschöpft sein. 5 Es kann durchaus notwendig werden, für die Versorgung der Elektrofahrzeuge den Hausanschluss zu verstärken oder einen se- paraten Hausanschluss für das Laden von Elek- trofahrzeugen zu installieren. Insbesondere bei Ladestationen mit einer Leistung über 12 kW ist gemäß Technischer Anschlussbedingungen (TAB) auch bei nachträglicher Errichtung ein ergänzen- der Inbetriebnahmeantrag erforderlich. 6 Es wird dringend empfohlen, vor einer solchen Nutzung die bestehende elektrische Installation von einem Fachunternehmen auf Übereinstim- mung mit der DIN VDE 0100-722 überprüfen zu lassen. Hausanschluss und Anschlussleistung 7 1-phasiges AC-Laden stellt den kleinsten gemein- samen Nenner beimLaden von Elektrofahrzeugen dar. Gemäß der meisten in Deutschland gültigen TAB ist 1-phasiges Laden bis i.d.R. 4,6 kW zuläs- sig, in Einzelfällen sind abweichende Festlegungen seitens der Verteilnetzbetreiber möglich. Bei hö- heren Ladeleistungenmuss 3-phasiges AC-Laden oder DC-Laden verwendet werden. 3-phasiges AC- Laden kann z.B. mit bis zu 3×16 A (11 kW), 3×32 A (22 kW) oder 3×63 A (43 kW) ausgestattet sein. Zusammenfassung Das Thema Ladeinfrastruktur wird dieWohnungs- wirtschaft zukünftig verstärkt betreffen. Sie sollte bereits heute gemeinsammit den Netzbetreibern und Elektroinstallationsfachbetrieben die Wei- chen für einen bedarfsgerechten Zubau der Lade- infrastruktur stellen. In vielen Liegenschaften ist zwar heute noch kein Bedarf erkennbar. Bestimmt wird sich aber in Kürze bereits der erste Mieter melden. 1 Dies ist gemäß § 2 LSV (Ladesäulenverordnung) ein Ladepunkt im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund, der von einem unbestimmten Personenkreis genutzt werden kann. 2 www.bmu.de/themen/luft-laerm-verkehr/verkehr/ elektromobilitaet/bmu-foerderprogramm/schaufenster- elektromobilitaet/ und www.bmvi.de/SharedDocs/ DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/foerderprogramm- modellregion-elektromobilitaet.html 3 Achtung: Ein Gutachten vom 24. August 2018 stellt klar, dass die verbrauchsunabhängige, pauschale Abrechnung von punktuellen Ladevorgängen (Ad-hoc-Laden mit sog. Session Fee) und auch das punktuelle Aufladen mit pau- schaler Abrechnung mit Zeittarifen nicht mit der PAngV vereinbar sind. 4 Siehe „Der Technische Leitfaden Ladeinfrastruktur Elekt- romobilität Version 2“, DKE/AK EMOBILITY.60, Juli 2016 5 Mittels Lastmanagement kann der Bedarf an Anschluss- leistung reduziert werden. 6 Für Ladeinfrastruktur mit Leistungen unter 12 kW be- steht keine Anzeigepflicht gegenüber dem Netzbetreiber. 7 Siehe „Der Technische Leitfaden Ladeinfrastruktur Elekt- romobilität Version 2“, DKE/AK EMOBILITY.60, Juli 2016 Weitere Informationen: www.gdw.de un d www.pruefungsverbaende.de Neubau und Sanierung Energie und Technik Rechtssprechung Haufe Gruppe Markt undManagement Stadtbauund Stadtentwicklung Laden AC/DC sowie Normal- und Schnellladen Beim Laden mit Wechselstrom (AC-Laden) wird das Fahrzeug mit dem 1- bzw. 3-phasigen Wechselstromnetz über ein geeignetes Ladesystem und eine Ladeleitung verbunden. Das im Fahrzeug eingebaute Ladegerät übernimmt die Gleichrichtung und steuert das Laden der Batterie. Das Laden mit Gleichstrom (DC-Laden) benötigt ebenfalls eine Verbindung des Fahrzeugs mit der Ladestation über eine Ladeleitung, wobei das Ladegerät in der Ladestation integriert ist. Die Steuerung des Ladens erfolgt über eine Kommunikationsschnittstelle zwischen Fahrzeug und Ladestation. Ladepunkt (LP) Ein Ladepunkt ist die Stelle der Ladeeinrichtung, an der ein einzelnes Elektro- fahrzeug angeschlossen wird. Ladeeinrichtung (LE) Die Ladeeinrichtung ist die Entnahmevorrichtung für Ladestrom in einem Ladestrom- kreis. Eine Ladeeinrichtung kann eine explizit vorgesehene und geeignete Steckdose in der Elektroinstallation des Gebäudes sein. Eine Ladeeinrichtung kann auch eine Ladesäule (Ladeeinrichtung zur Bodenmontage) zur Installation auf Freiflächen sein oder eine Wallbox (Ladeeinrichtung zur Wandmontage) zur Installation in Garagen, Carports oder an Stellplätzen, die einen oder mehrere Ladepunkte versorgen kann. Auch eine Induktionsschleife kann eine Ladeeinrichtung sein. Ladeinfrastruktur (LIS) Notwendige technische Installation zum Betrieb einer Ladeeinrichtung GLOSSAR
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