DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT 8/2019

MARKT UND MANAGEMENT 52 8|2019 Wohnungsunternehmen handeln grundsätzlich langfristig und planmäßig. Dennoch stehen be- reits heute einige Vermieter vor der kurzfristigen Aufgabe, eine Lademöglichkeit für einen Mieter einzurichten. Hieraus ergeben sich auf den ers- ten Blick meist technische Fragestellungen, die insbesondere bei entsprechender Skalierung auf- treten. Auf den zweiten Blick ergeben sich dann wichtige Fragestellungen, die auch steuerliche und bilanzielle Aspekte betreffen. Insofern wird aus dem Thema E-Mobilität schnell ein sehr kom- plexes Feld mit vielen Partnern und Beteiligten (Beziehungsgeflecht aus Wohnungsunterneh- men, Stromanbietern, Ladesäulenbetreibern, Nutzern, etc.). Mit Blick auf die wohnungswirtschaftliche Stra- tegie ergeben sich Fragen, welche Prozesse selbst gestaltet werden können und welche neuen Ge- schäftstätigkeiten sich hieraus ergeben könnten. Hier muss sich jedes Wohnungsunternehmen die Frage stellen, inwieweit entsprechende Kompe- tenz und auch Umsetzungswille vorhanden sind, es selbst zu tun oder sich entsprechende Partner ins Haus zu holen. Verbrauchserfassung Die Abrechnung der „getankten“ Energie unter- liegt demMess- undEichrecht (MessEG). Nachdem Eichgesetz müssen alle Messgeräte zur Erfassung vonMessgrößen bei der Lieferung von Elektrizität (elektrische Arbeit und Leistung sowie Ladezeit) grundsätzlich die Einhaltung der wesentlichen An- forderungen anMessgeräte nachweislich erfüllen. Hier sind zwei Teilaspekte relevant: zumeinen die Verwendung von eichrechtskonformen (konformi- tätsbewerteten) Messgeräten und zum anderen dieMesswertübermittlung an den Kunden. Erst ein durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) positiv bewertetes Gesamtsystemaus Lade- einrichtung, Messeinrichtung undMesswertüber- mittlung/Abrechnung kann eichrechtskonform betrieben werden. Die Preisangabenverordnung ASPEKTE DER E-MOBILITÄT Stellplätze Fahrzeuge Stromverkauf Stromnetze Daten­ management Vertrags­ beziehungen Strom­ erzeugung Abrechnung Mobilität Ladeprozess Lade­ infrastruktur Elektro­ installation Quelle: GdW (PAngV) hat dabei die vollständigen Informationen zu Preisen zu garantieren und die Vergleichbarkeit von Preisen und Transparenz herzustellen. 3 Neuinstallation und Nachrüstung Insbesondere bei der technischen Planung einer größeren Ladeinfrastruktur in der Tiefgarage oder auf Parkplätzen sind Elektro- und Netzexperten zusammenzuschalten. Hier müssen Konzepte mit dem Netzbetreiber ausgearbeitet werden, damit die gewünschte Ladeleistung bereitgestellt wird. Es müssen die Art und Anzahl der Fahrzeuge, die für diesen Standort zu erwarten sind, die Lade- leistung der anzuschließenden Fahrzeuge, die erwartete durchschnittliche Parkdauer und das Ladeverhalten der Fahrzeugbesitzer abgeschätzt werden. Elektroinstallation 4 Bei der Planung von Neu- oder Umbauten ist zu berücksichtigen, dass für den Zeitraumnach 2020 deutlich wachsende Verkaufszahlen von Elektro- fahrzeugen erwartet werden. Je nach Lage und Nutzergruppe einer Liegenschaft kann es sehr schnell zu einer deutlichen Häufung der Nachfrage nach Ladeinfrastruktur kommen. Daher sollten bereits heute gemeinsam mit dem Netzbetreiber strategische Pläne erarbeitet werden. Planungsgrundlage für elektrische Anlagen in Wohngebäuden stellt die DIN 18015-1 dar. Sie sieht für eine Ladeeinrichtung eine Zuleitung, ausgelegt für eine Strombelastbarkeit von 32 A, von der Hauptverteilung bzw. demZählerschrank zumLadeplatz vor. Umerhebliche Folgekosten zu vermeiden, empfiehlt es sichmindestens ein ent- sprechendes Leerrohr zur Aufnahme einer solchen Leitung vorzusehen. Des Weiteren soll ein separa- tes Leerrohr für ein Netzwerkkabel zumLadeplatz verlegt werden, um die Ladestation für zukünf- tige Anwendungen im intelligenten Haus bzw. Stromnetz anzubinden. In großen Liegenschaften ist zudem abzuwägen, ob jedem Stellplatz eine direkt an die jeweilige Abrechnungsmessung angeschlossene Ladung ermöglicht werden soll. Alternativ können zentrale Ladestationenmit op- timierter Ladeinfrastruktur vorgesehen werden, welche durch Dienstleister errichtet, betrieben und abgerechnet werden können. Anders als bei Neuinstallationen wurden bestehende Elektro- installationen i.d.R. nicht für das Laden von Elek- trofahrzeugen ausgelegt. Aus diesemGrund kann das Laden an unbekannten Installationen gefähr- lich sein. Hier gilt es Überlastungen und damit das Risiko von Bränden zu vermeiden. BeimElektrofahrzeugwird über die gesamte Dau- er des Ladevorgangs – u.U. mehrere Stunden – eine sehr hohe elektrische Leistung abgerufen. Folglich Quelle: GdW TEILPROZESSE DER E-MOBILITÄTBEZOGENEN INFRASTRUKTUR IN GEBÄUDEN Energieerzeugung -verkauf Laden Abrechnen • PV • BHKW • Konventioneller Einkauf • Ladeinfrastruktur zwischen Ortsnetz und E-Mobil • Gebäude­ infrastruktur • Software/Lade­ management • Vertragsbeziehung • Abrechnungszähler • Hard- und Software • Digitale Sicherheit • an Mieter • öffentliches Laden • Vertragsgestaltung

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