DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT 8/2019

51 8|2019 Bilanz- und Steuerwissen – Aktuelles aus den Prüfungsorganisationen des GdW Elektromobilität in der Wohnungswirtschaft: Rahmenbedin- gungen und technische Aspekte beim Laden von E-Mobilen Elektrofahrzeuge stellen im derzeitigen Stadtbild noch eine Ausnahme dar. Dennoch sind Anzeichen für einen Wandel in der Mobilität deutlich zu erkennen, die Nachfrage nach E-Mobilen entwickelt sich. Auch die Wohnungsunternehmen und Dienstleister beginnen ihre Flotten auf Elektro umzustellen bzw. überlegen, für ihre Mieter Lademöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung und auch Folge des Wandels ist die Notwendigkeit, entsprechende Ladeinfrastrukturen vorzuhalten. Der GdW beschäftigt sich mit dem Thema E-Mo- bilität auf verschiedenen Ebenen. Dieser Artikel widmet sich dem Thema „Laden von E-Mobilen“, insbesondere den Rahmenbedingungen und tech- nischen Aspekten. In den folgenden Ausgaben der DWwird es in dieser Artikelserie dann um steuer- liche und bilanzielle Aspekte gehen. Das Energiekonzept der Bundesregierung ver- folgt die Zielsetzung, 1 Mio. Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen zu erreichen. Dieses Ziel wird nach aktuellen Prognosen der an der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE) be- teiligten Experten voraussichtlich im Jahr 2022 erreicht. Diese ehrgeizige Zielsetzung wird sich jedoch nur dann verwirklichen lassen, wenn eine ausreichende Anzahl an öffentlichen und nicht öf- fentlichen Ladepunkten 1 für Elektrofahrzeuge zur Verfügung steht, sodass ein Ladevorgang überall und jederzeit möglich ist. Aus Gesprächen mit Wohnungsunternehmen ist bekannt, dass derzeit eher vereinzelt Lade- möglichkeiten angeboten werden. Von einer flä- chendeckenden Versorgung sind wir noch weit entfernt. Privates Laden findet heute noch eher im Einfamilienhaus oder ggf. im WEG-Bereich statt. Aus den Kundenerfahrungen in den Pro- jekten „Schaufenster Elektromobilität“ und „Mo- dellregionen Elektromobilität“ 2 lassen sich drei Ladebedarfe ermitteln: a) Regelmäßige Ladung/Nachtladung (privates und öffentlich zugängliches Laden) b) Schnellladung (öffentlich zugängliches Laden mit hoher Leistung, z. B. an Autobahnrastplät- zen) c) Zwischendurchladung (öffentlich zugängli- ches Normalladen, z. B. an Kultur-, Freizeit-, Nahversorgungs- oder anderen öffentlichen Einrichtungen) Für die Branche künftig relevant ist der erste Fall, der mit rund 85% den größten Anteil einnimmt. Sie muss sich demnach mit dem öffentlichen und dem privaten Laden gleichfalls befassen, obwohl das private Laden natürlich im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis im Vordergrund stehen wird. Das öffentliche Laden auf privatem Grund wird insbesondere für den Dienstleistungs- und Besucherverkehr eine Rolle spielen. Fabian Viehrig Leiter Bauen und Technik GdW Berlin Quelle: Nationale Plattform Elektromobilität (NPE) ÜBERSICHT ÜBER DIE STANDORTE DER LADEINFRASTRUKTUR Verteilung Ladevorgänge Privater Aufstellort 85% Öffentlich zugänglicher Aufstellort 15% Typische Standorte für Ladeinfra- struktur Einzel-/Doppelga- rage bzw. Stellplatz beim Eigenheim Parkplätze bzw. Tiefgarage von Wohnanlagen, Mehrfamilienhäu- sern, Wohnblocks Firmenparkplätze/ Flottenhöfe auf eigenem Gelände Autohof, Autobahn- Raststätte Einkaufszentren, Parkhäuser, Kun- denparkplätze Straßenrand/ öffentliche Parkplätze

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