DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT 9/2019

38 9|2019 ENERGIE UND TECHNIK Müllgebührenranking Kommunen können spürbar zu niedrigeren Wohnkosten beitragen Die Kosten für die Müllabfuhr müssen nicht hoch sein, sind es aber in vielen deutschen Städten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland am 5. Juni 2019 in Berlin vorgestellt hat. Demnach sind die preisgünstigsten Städte Flensburg, Nürnberg und Magdeburg. Am meisten zahlen Mieter in Leverkusen, dicht gefolgt von Moers und Bergisch-Gladbach. Im Norden Deutschlands belegen Schwerin Platz 6, Kiel Platz 34 (beide eher preisgünstig) und Hamburg Platz 61 (eher teuer). In der Studie, die das Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag von Haus & Grund erstellt hat, werden die Kosten der Müllabfuhr für eine 4-köpfige Familie unter Berücksichtigung des Abholrhythmus und des Ser- viceumfangs miteinander verglichen. In Flensburg zahlt eine Familie für einen 14-tägigen Vollservice 130,20 €. In Leverkusen zahlt sie für einen 14-tägigen Teilservice 562,16 €. Das sind über 430 € jedes Jahr mehr. Herausgegeben vom VNW Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. Betriebskosten aktuell September 2019 Betriebskosten aktuell online Sämtliche seit 2004 erschienenen Ausgaben „Betriebskosten aktuell“ stehen unter www.vnw.de/publikationen/betriebskosten-aktuell als Download zur Verfügung. Das interessante Urteil Belegeinsicht durch Vorlage gescannter Originale zulässig Führt der Vermieter ein papierloses Büro dergestalt, dass er Originalun- terlagen regelmäßig einscannt und diese nach drei Monaten vernichtet werden, ist es, sofern der Mieter keine Zweifel an der Übereinstimmung mit den Originalen aufzeigen kann, grundsätzlich ausreichend, wenn der Vermieter bei der Belegeinsicht Ausdrucke der Belege vorlegt. Das hat das LG Berlin mit Urteil vom 30. Oktober 2018 (63 S 192/17) entschie- den (Das Grundeigentum 2019, S. 857). Danach hat der Mieter keinen Anspruch auf Vorlage von Originalbelegen bei der Belegeinsicht zur Überprüfung seiner Betriebskostenabrechnung. Legt der Vermieter nach- vollziehbar dar, dass er im Wesentlichen ein papierloses Büro führt und die Originalbelege regelmäßig einscannt, um sie nach drei Monaten zu vernichten, muss sich der belegeinsichtnehmende Mieter mit der Vorlage der gescannten Belege zufriedengeben. Angesichts der technischen Entwicklung ist dies nach Auffassung des LG Berlin grundsätzlich nicht zu beanstanden. Darüber hinaus waren auch keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass die Übereinstimmung der vorge- legten Kopien mit den maßgeblichen Originalen zweifelhaft sein könnte. Das LG Berlin trägt mit seiner Entscheidung der technischen Entwicklung Rechnung und macht so auch unter rechtlichen Aspekten den Weg zu mehr Digitalisierung in der Hausbewirtschaftung frei. Unter Voraussetzungen auch für Vermieter umsetzbar: das papierlose Büro Übersicht über die Höhe der Müllgebühren in Deutschland Quelle: Poi Natthaya/stock.adobe.com Quelle: Haus & Grund, IW Consult

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