Seite 34 - DIE_WOHNUNGSWIRTSCHAFT_2015_01

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ENERGIE UND TECHNIK
Fristverlängerung des Wettbewerbs
Genossenschaftspreis Wohnen 2015
Die Frist für die Abgabe der Wettbewerbsbeiträge zum Genossenschafts-
preis Wohnen 2015 wurde bis zum
30. Januar 2015
verlängert. In der
ursprünglichen Ausschreibung war der 23. Dezember 2014 als Abgabetag
vorgesehen. Aufgrund der Rückmeldungen von Wohnungsgenossen-
schaften, die sich mehr Zeit für das Ausfüllen der Teilnahmeunterlagen
wünschten, fiel die Entscheidung für eine Verlängerung.
Das Thema lautet in diesem Jahr
„Technik pfiffig angewandt – ein
Gewinn für die Mitglieder“
: Technik spielt sowohl beim altersgerechten
Wohnen als auch bei der Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen und
in anderen Bereichen eine wichtige Rolle. Die ausführliche Ausschreibung
sowie Informationen zur Teilnahme und zu den Themenfeldern erhalten
Sie in DW 10/2014, S. 54 sowie beim InWIS oder dem GdW.
AAL-Technologien in der Altenhilfe
Technik ersetzt nicht den sich kümmernden Menschen
AAL-Technologien sind interessant und punktuell durchaus eine Berei-
cherung. Diese „intelligenten Umgebungen“ müssen jedoch insbe-
sondere bei Bürgern im fortgeschrittenen Alter kontinuierlich durch
menschliche Kontakte begleitet und ergänzt werden.
In Einrichtungen des Servicewohnens findet genau dies statt. Derzeit
beschränkt sich die Technik meist auf den Hausnotrufdienst, der 24
Stunden als „Sicherheitsanker“ fungiert und durch die Anwesenheit von
Menschen, die sich kümmern, ergänzt wird.
Menschliche Kontaktangebote
Die Seniorenwohnanlagen bieten bis in die Abendstunden – teilweise
bereits zusätzlich mit Nachtpräsenz – ein menschliches Kontaktangebot
im individuellen Wohnraum, eine Integration in die fußläufige Begeg-
nungsstätte, Hilfe durch die Sozialstation in vielen Lebensbereichen,
Gruppen- bzw. Einzelangebote bei kognitiven Erkrankungen (z. B. bei
Demenzerkrankung), Besuchsdienste und vieles mehr.
Zur erfolgreichen AAL-Etablierung sollte die Sozialstation mit der
bekannten „Schwester“ beratend miteinbezogen werden. Diese Bera-
tungsleistung könnte als ambulanter Leistungskomplex gegenüber den
Kostenträgern (z. B. Pflegekasse) als refinanzierte Leistung geltend ge-
macht werden. Von Beginn an wäre somit ein vertrauensvoller Umgang
mit mitdenkender Technik positiv beeinflussbar.
Das Personal der ambulanten Pflege ist wiederum eingebunden in das
trägerinterne Netzwerk und könnte am fachlichen „Regionalstamm-
tisch“ dem Personal des Servicewohnens (Concierge, Alltagsbegleiter)
Detailinformationen vermitteln. Egal wie, aber eine menschliche Assis-
tenz muss insbesondere in betreuten Wohnformen vorhanden sein.
Die AAL-Wohnungsausstattung und die kontinuierliche Technikbeglei-
tung sollten von vornherein dem Nutzer gegenüber klar kommuniziert
werden und müssen im Idealfall integraler Bestandteil der Mietwohnung
und damit des Kaltmietpreises sowie der monatlichen Servicepauschale
sein. Damit sind nachträgliche Diskussionen ausgeschlossen.
Vorteilhaft ist es hierbei, die „intelligenten Umgebungen“ modulhaft,
z. B. als Einzel- bzw. Paketbausteine – je nach Geldbeutel – zusammen-
stellen zu lassen. Die alltagstauglichen erprobten technischen Bedin-
gungen sind alle installiert, jedoch je nach Wunsch des Mieters nicht (1),
eingeschränkt (2), erweitert (3) oder als Endstufe (4) aktiviert worden.
Bei Neuetablierung einer generationsübergreifenden Wohnanlage im
Quartier, Stadtteil oder eines separaten Wohnens mit Service sollten die
zukünftigen Nutzer somit vorab einbezogen und über die unterschied-
lichen Möglichkeiten und deren Nutzungsgebühren informiert werden.
Der Projekterfolg ist erst erreicht, wenn die Technik verstanden ist,
empathisch abgestimmt wurde und im Praxisfeld akzeptiert wird.
Ergänzende Sicherheit
Technische Hilfen sind grundsätzlich nur ein Puzzleteil eines Sozial-
netzwerkes, im Trägerverbund oder trägerübergreifend. Sie dürfen
niemals die Menschen ersetzen. Technische Lösungen führen zu einer
ergänzenden Sicherheit – z. B. in Abwesenheit der häuslichen Helfer – um
nicht ungewollt in die Obhut einer vollstationären Pflegeeinrichtung zu
müssen. AAL-Technologien können die ambulante Wertschöpfung um
häusliche Pflege, Hauswirtschaft, Betreuungsdienst, Tagespflege, Seni-
orenclub, Betreuungsgruppe, Verhinderungspflege, ehrenamtliche Hilfe
usw. erweitern. Diese Technologien sind jedoch nie losgelöst von Akteu-
ren der Sozialarbeit erfolgreich vermittelbar. In gelebter Kooperation
zwischen Wohnungswirtschaft und Wohlfahrtsverband sind hinsichtlich
der Ausstattungsfinanzierung Kostenteilungen grundsätzlich vorstell-
bar. Die anschließende Refinanzierung und Amortisation kann über die
Mieteinnahmen und Servicepauschalen erfolgen. Des Weiteren können
Fördermöglichkeiten bzw. Refinanzierungsoptionen geprüft werden, zum
Beispiel über die Pflegekassen hinsichtlich wohnumfeldverbessernder
Maßnahmen (SGB XI) und über das persönliche Budget (SGB IX).
ZWISCHENRUF
Weitere Informationen:
d
Neubau und Sanierung
Energie und Technik
Rechtssprechung
Haufe Gruppe
Markt und Management
Stadtbau und Stadtentwicklung
Hartmut Watschke
Bereichsleiter Sozialarbeit
DRK Kreisverband Prignitz e. V.
Perleberg
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