Controllermagazin 4/2020

▶ Gleichartigkeit der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen,  ▶ Nähe der Beziehungen zwischen Tätigkeiten in unterschiedlichen geographischen Regionen,  ▶ räumliche Nähe der Tätigkeiten zueinander,  ▶ spezielle Risiken von Tätigkeiten in einem bestimmten Gebiet,  ▶ Gleichartigkeit der Außenhandels- und Devisenbestimmungen,  ▶ gleichartiges Währungsrisiko. Wird die Segmentierung nach anderen Gesichtspunkten vorgenommen, gelten die genannten Homogenitätskriterien entsprechend (E-DRS 36.16). Hinsichtlich der Grenzen der Zusammenfassung sollen nach E-DRS 36.19 analog zu der Definition von Segmenten nach IFRS 8.13 operative Segmente dann angegeben werden, wenn  ▶ die Umsatzerlöse oder vergleichbare Erträge mit externen Kunden und mit ande­ ren Segmenten mindestens 10% der gesamten externen und intersegmentären Umsatzerlöse oder vergleichbaren Erträge ausmachen,  ▶ das Ergebnis mindestens 10% des zusammengefassten Ergebnisses aller operativen Segmente mit positivem Ergebnis oder aller operativen Segmente mit negativem Ergebnis beträgt (maßgebend ist der jeweils größere Betrag) oder  ▶ das Vermögen mindestens 10% des gesamten Vermögens aller operativen Seg­ mente beträgt. Sofern ein operatives Segment die genannten Größenmerkmale unterschreitet , kann dieses nach E-DRS 36.20 dennoch angegeben werden, wenn dadurch die Ent­ scheidungsnützlichkeit der Segmentberichterstattung gestärkt werden kann. Sollten die externen Umsatzerlöse oder vergleichbaren Erträge der anzugebenden Segmente weniger als 75 % der konsolidierten Umsatzerlöse oder vergleichbaren Erträge des Konzernes ausmachen, müssen gemäß E-DRS 36.23 weitere anzugeben­ de operative Segmente bestimmt werden. In diesem Fall sind so lange anzugebende operative Segmente festzulegen, bis mindestens 75 % der Umsatzerlöse oder ver­ gleichbaren Erträge erreicht sind, wie Abb. 1 zeigt. Im Rahmen der IFRS ist das Vor­ gehen ähnlich, allerdings besteht gemäß IFRS 8.15 einWahlrecht diesbezüglich. Ermittlung der Segmentdaten und deren Bewertung Die Übernahme der Regelungen von IFRS 8 und damit des Management Approaches finden sich im E-DRS 36 auch in den Methoden zur Segmentdatenermittlung und Be-wertung wieder. Analog zu IFRS 8.25 haben nach E-DRS 36.24 die in der Segment­ berichterstattung gewählten Methoden undWertansätze mit denjenigen Methoden und Wertansätzen übereinzustimmen, die auch der internen Berichterstattung zu­ grunde liegen und von der Konzernleitung zur Konzernsteuerung genutzt werden. Das DRSC verweist in seiner Begründung explizit darauf, dass bei voneinander ab­ weichenden Ansatz- und Bewertungsmethoden für die Ermittlung von internen Daten und für die des Konzernabschlusses die internen Daten für die Segment­ berichterstattung zu verwenden sind (E-DRS 36.B5). Demzufolge sind in der Seg­ mentberichterstattung sinnvollerweise sämtliche im Rahmen der internen Bericht­ erstattung vorgenommenen Anpassungen und Eliminierungen zu berücksichtigen (z. B. kalkulatorische Kosten) und nach außen transparent darzustellen. Auswirkungen auf das Controlling Um den externen Berichtsanforderungen gerecht zu werden, sind zwingend die sich aus E-DRS 36 ergebenden Anforderungen in das Controlling zu übernehmen. Aus Sicht des Controllings entsteht somit eine „umgekehrteMaßgeblichkeit“, da alle in der inter­ nen Steuerung verwendeten Daten und Informationen auch extern berichtet werden können bzw. müssen und somit auch Auswirkungen auf die Entscheidungsfindung Für Ihen Erfolg im Contolling: + In 10 Lerneinheiten bearbeiten Sie die wesentlichen Aspekte eines modernen Contollings. + Erfahene Fachexperten vermitteln Ihnen konketes Praxiswissen. + Ein Abschluss-Zertikat bestätit Ihnen die hohe Qualität der Lehr- gangsinhalte. Jetzt informieen: www.haufe-akademie.de/30309 Seminare und Tainings eLeanings Qualizierungsprogamme und Lehgänge Tagungen und Kongresse Untenehmenslösungen Consulting Fernkurs Controlling ‒ Von der Kostenechnung über die Strategie bis zum Reporting Flexible Weiterbildung – wann und wo Sie wollen

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