Controllermagazin 4/2020
21 RECHNUNGSLEGUNG Controller Magazin | Ausgabe 4 lichen. Controllerrelevant ist hier die Regel zumEigenkapitalvergleich. Ist die Eigenkapi talquote des betroffenen Unternehmens zum Schluss des vorangegangenen Ge schäftsjahres gleich oder höher als die Kon zerneigenkapitalquote, ist das Unternehmen von der Anwendung der Zinsschranke befreit. Durch diese Escape-Klausel ist eine Vor schrift vorhanden, die die Erweiterung der Unternehmensplanung auf eine integrierte Gesamtplanung mit Plan-Bilanz und Plan- GuV erforderlichmacht, umdie Eigenkapital quoten vergleichen zu können – ein Plan-CF ist nicht erforderlich. Die Planungen haben dabei gleich mehrere Zwecke zu erfüllen: ▶ Aus den Planungen sind die Eigenkapital quoten abzuleiten. Für jedes Geschäfts jahr ist dann zu bestimmen, ob die Escape- Klausel oder die Zinsschranke greift. ▶ Greift die Zinsschranke, wird die Pla nungsrechnung benötigt, um den zulässi gen Zinsaufwand zu bestimmen. Letztendlich bedeutet dies für die Unter nehmensplanungen der nächsten fünf Jah re, dass für jedes Geschäftsjahr eine integ rierte Planung sowohl für das Unternehmen als auch für den Konzern erforderlich ist. Grundlage für das Unternehmen und den Konzern ist die Anwendung der IFRS, hilfs weise abgestuft auch das HGB (bzw. ein an deres lokales Handelsrecht) und die US- GAAP. Welches Handelsrecht zur Anwen dung kommt, hängt vom Sitz und Status der Konzernmutter ab. Die Wahl des angewen deten Rechnungslegungssystems bedeutet auch, dass die entsprechenden Spezifika des Rechnungslegungssystems in die Planun gen Einzug finden, wie z. B. die Fair-Value- Bewertungen der IFRS. Die steuerlichen Planungsrechnungen so wie die Unternehmensplanungen sind im Sinn einer rollierenden Planung jährlich fort zuschreiben. Fazit Betrachtet man die zuvor beschriebenen steuerlichen Anforderungen an Unterneh mensplanungen und Planungsrechnun gen, sind diese nicht unbedingt deckungs gleich mit den Anforderungen des Control lings und der Unternehmenssteuerung an Planungen. Um den Anforderungen aus steuerlicher als auch prüferischer Sicht ge recht zu werden muss der Controller so wohl seine Planungen prüfungsgerecht do kumentieren als auch eine prüfungsfeste Überleitung von seinen Planungen zu für steuerliche Zwecke bereinigten Planungen erstellen. Die eigentlichen Steuerberech nungen sind dann Aufgabe der Steuerab teilung. Dies bedeutet aber auch für den Controller eine Erweiterung seiner Aufga ben im Rahmen der Planungstätigkeiten. Darüber hinaus sollte der Controller über ein steuerliches Basiswissen verfügen, um sich der Folgeeffekte seiner Planungstätig keiten bewusst zu sein. ⬛ Abb.3: Auszug steuerliche Planungsrechnung
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