Controllermagazin 4/2020

17 Controller Magazin | Ausgabe 4 WarumPlanungsrechnungen für Steuerzwecke benötigt werden Planungsrechnungen sind für einen gestandenen Con­ troller ein alter Hut, dienen sie doch seit jeher der Steuerung des Unter­ nehmens in Hinsicht auf die Erreichung der gesetzten Ziele. Dabei kann eine Planungs­ rechnung eine Vielzahl von Teilplänen ent­ halten, die letztendlich zu einer Gesamtpla­ nung zusammengezogen werden, um dann als Budgets wiederum auf Geschäftsberei­ che, Abteilungen, Kostenstellen oder andere Organisationsbereiche heruntergebrochen zu werden. Mit den dann vereinbarten Bud­ gets je Organisationsbereich erfolgt die Steuerung des Unternehmens – sowohl auf der Erlös- als auch auf der Kostenseite. Mit der Weiterentwicklung des Controllings hin zu einer wertorientierten Unternehmens­ steuerung haben sich auch die Planungs­ rechnungen entsprechend weiterentwickelt. Im Laufe der Zeit hat sich der Umfang der Planungsrechnungen – neben ihrer Weiter­ entwicklung – auch stark geändert. Durch die Weiterentwicklung der Rechnungsle­ gung und das Aufkommen von neueren Bi­ lanzierungskonzepten haben Planungsrech­ nungen inzwischen auch Einzug in das Rech­ nungswesen gefunden. Ein wesentlicher Treiber dieser Entwicklungen sind die IFRS, die aufgrund der Fair-Value-Konzepte und der investorengetriebenen Berichterstat­ tung aus dem angelsächsischen Umfeld neue Wege in der Bilanzierung von Vermö­ genswerten und Schulden gehen. Typische Klassiker sind hier die Bewertung und Bilan­ zierung von Vermögenswerten und Schul­ den im Rahmen von Unternehmenserwer­ ben oder die Durchführung von Werthaltig­ keitstests (Impairment-Tests) für ausge­ wählte Vermögenswerte und Schulden. Auch dem HGB sind Planungsrechnungen nicht wesensfremd. Im HGB werden Pla­ nungsrechnungen für Werthaltigkeitstests verwendet, wenngleich auch in einer ande­ ren Art und Weise als bei den IFRS. Mit den diversen Novellierungen des HGB (insbe­ sondere durch das BilMoG und das BilRUG) haben in der Zwischenzeit auch viele Vor­ schriften der IFRS Einzug in das HGB gefun­ den, und damit einhergehend auch verän­ derte Anforderungen an Planungsrechnun­ gen. Dieser Trend ist durch die Entkoppe­ lung des Handels- vom Steuerrecht durch den Wegfall der umgekehrten Maßgeblich­ keit sogar noch gefördert worden, sodass jetzt in den handelsrechtlichen Jahresab­ schlüssen nun auch steuerliche Posten an­ gesetzt werden (müssen). Einige dieser steuerlichen Posten basieren hinsichtlich Bewertung und Bilanzierung ih­ rerseits wiederumauf Planungsrechnungen, die der Controller zu liefern hat. LATENTE STEUERN Planungsrechnung zur Bilanzierung latenter Steuern Worauf Controller achtenmüssen VON ANDREAS KRIMPMANN © 9dreamstudio – www.stock.adobe.com Summary Planungsrechnungen des Controllings bilden die Grundlage für den Ansatz und die Bewertung von latenten Steuern auf Steuerverrechnungen über mehrere Wirtschaftsjahre. Neben temporären Differenzen auf Bilanzposten werden so auch Steuereffekte erfasst, die dem Handelsrecht wesensfremd sind. Hier sind insbesondere Verlust- und Zinsvor- träge zu nennen, für deren Aktivierung Planungsrechnungen erforderlich sind. Dabei können sich die Planungsrechnun- gen auf die Gewinn- und Verlustrech- nung eines einzelnen Unternehmens be- ziehen, es können aber auch integrierte Planungen (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) im Konzernverbund notwendig sein. Die für Steuerzwecke gestellten Anforderung an Planungen sind nicht unbedingt deckungsgleich mit den Anforderungen der Unternehmens- steuerung. Daher sind Überleitungen und Anpassungen erforderlich, um die Planungen des Controllings für Handels- und Steuerzwecke nutzbar zu machen. Zudem sind diese Planungen über einen definierten Zeitraum von fünf Jahren zu erstellen und rollierend weiterzuführen.

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==