Controllermagazin 4/2020

16 Controller Magazin | Ausgabe 4 RECHNUNGSLEGUNG PATRICK SAILE, M.SC ., M.I. TAX ist Wissenschaftlicher Mit- arbeiter und Doktorand an der Professur für Betriebs- wirtschaftslehre, insb. Rechnungslegung undWirt- schaftsprüfungswesen der Helmut-Schmidt-Universität/ Universität der Bundeswehr Hamburg. patricksaile@hsu-hh.de Fußnoten 1  Der Zugang zu den zusammen über 260 Seiten an Dokumenten (Stan- dardentwurf, Begründungsentwurf und Beispielentwurf) ist möglich unter https://www.ifrs.org/projects/work-plan/primary-financial-sta- tements/#published-documents (letzter Abruf 3.3.2020). 2  Sofern kein Unternehmenszusammenschluss nach IFRS 3 vorliegt. 3  IASB, ED/2019/7, Abbildung 1, S. 7. 4  Vgl. IASB, ED/2019/, B32-B33. 5  Vgl. IASB. ED/2019/7, 49, B34-B37. 6  Vgl. IASB, ED/2019/7 Basis for Conclusions, BC54. 7  Vgl. IASB, ED/2019/7 Basis for Conclusions, BC77, BC82. 8  Vgl. IASB, ED/2019/7, 25, B5-B15. 9  Vgl. Mack/Müller/Needham, WPg 2019 S. 671 ff.; zur empirischen Analyse der Umsetzung Mack/Müller/Needham, PiR 2018 S. 293 ff. 10  Vgl. hierzu Arbeitskreis „Externe Unternehmensrechnung“ der Schma- lenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V., ZfbF 2015 S. 253. Literatur > Bertram, K./Brinkmann, R./Kessler, H./Müller, S. (Hrsg.), Haufe HGB-Kommentar, 10. Auflage, Freiburg u.a.O. 2019. > Blase, S./Müller, S./Reinke, J, Fortschritt in der Harmonisierung von internem und externem Rechnungswesen durch den management approach des IFRS 8, KoR 2012, S. 352-359. > Blase, S./Müller, S./Reinke, J., Auswirkungen des management approach in IFRS 8 auf die Praxis der internen Segmentsteuerung, DStR 2013, S.717-723. > ICV-Facharbeitskreis „Controlling und IFRS“ (Hrsg.), BilMoG und Controlling, 1. Auflage, Freiburg u.a.O. 2009. > Internationaler Controllerverein, Statement IFRS – Chancen und Risiken für Controller, 2011. > ICV-Facharbeitskreis „Controlling und IFRS“ (Hrsg.), Rechnungs­ legungstrends für Controller, 1. Auflage, Freiburg u.a.O. 2012 > Kreipl, M./Müller, S., Auswirkungen der BilMoG-Umsetzung auf das Controlling, in: ICV-Facharbeitskreis „Controlling und IFRS“ (Hrsg.), Rechnungslegungstrends für Controller, 1. Auflage, Freiburg u.a.O. 2012, S. 57-68. >Müller, S./Reinke, J./Peters, L., Segmentberichterstattung im HGB-Konzernabschluss, KoR 12/2019, S. 546-550. bei zu erläutern. Darüber hinaus fordert der Entwurf, dass aus den Erläuterungen hervorgehen muss, warum die MPM den Unternehmenser-folg ausdrückt, was die Fragen beinhaltet wie die Erfolgskennzahl ermittelt wur­ de undwie diese einen nützlichen Beitrag zumVerständ­ nis der Unternehmensleistung leistet. Durch die Verbindung mit der Steuerungsrelevanz dürf­ te es sich hier stets umKennzahlen handeln, die das Con­ trolling zu liefern und zu betreuen hat. Die Begründun­ gen sind somit von diesem zu liefern und es kommt auch auf externer Seite zu einer erhöhten Transparenz über etwa vorgenommene Bereinigungen. Die Adressaten können somit quasi auf der Meta-Ebene Einschätzungen über die Qualität des Controllings und der (finanziellen) Führung treffen, wenn hier unsinnige oder zumindest fragwürdige Kennzahlen berichtet werden. Das Control­ ling sollte sich dieser Bedeutung für die externe Ein­ schätzung des Unternehmens stets bewusst sein. Kapitalflussrechnung In der Kapitalflussrechnung ist die Streichung der Zuord­ nungswahlrechte für Zinsen, Dividenden und weitere Fi­ nanzergebnisse vorgesehen. Konkret soll der Cashflow aus operativer Tätigkeit nur noch betriebliche Zahlungs­ flüsse darstellen. Wie in der vorgeschlagenen GuV-Glie­ derung sollen dann pflichtmäßig Zins- und Dividenden­ einzahlungen im Bereich Investition und Zins- und Dividendenauszahlungen im Bereich Finanzierung dar­ zustellen sein, wobei es Ausnahmen für bestimmte Ge­ schäftsmodelle geben soll. Dies wäre somit in Anleh­ nung an DRS 21 und bringt auch das bereits dort nicht geklärte Problem hervor, wie mit dem Ausweis der Steu­ erzahlungen umzugehen ist. Diese komplett im betrieb­ lichen Bereich zu verorten, erscheint angesichts der Steu­ errelevanz von Zinsen und Beteiligungsergebnissen wenig plausibel. Aus Sicht des Controllings könnte diese Festlegung zent­ rale KPIs wie Free-Cashflow oder Kennzahlen in Vergü­ tungssystemen ändern und müsste frühzeitig bedacht und kommuniziert werden. Fazit Die kurze Darstellung der zentralen Vorschläge zur Än­ derung der Darstellung des IFRS-Abschlusses offenba­ ren an vielen Stellen die noch weiter zu vertiefenden Verbindungen des Controllings mit der externen Rech­ nungslegung. An einigen Stellen kann von externer Sei­ te noch tiefer in die interne Führungsunterstützung hi­ neingesehen werden. So besteht die Notwendigkeit für Begründungen von (auch intern) verwendeten Sche­ mata, Zwischensummen und Kennzahlen. Umgekehrt werden einschränkend klarere Gliederungsvorgaben für GuV und Kapitalflussrechnungen gegeben, die An­ passungen an interne Kennzahlen notwendig machen könnten. Der Entwurf ist noch nicht verabschiedet. Die ausgehend vom Zeitpunkt der Veröffentlichung ver­ gleichsweise lange Frist zur Abgabe von Stellungnah­ men bis Ende September 2020 zeigt, welche Bedeu­ tung dieses Pro-jekt hat und dass das IASB hier nicht überstürzt handeln will. Daher sind noch viele Anpas­ sungen zu erwarten. Nach einer Verabschiedung wird es zu einer retrospektiven Anwendung gem. IAS 8 nach einem Übergangszeitraum von 18-24 Monaten nach Verlautbarung bis zum Zeitpunkt der erstmaligen An­ wendung kommen. Insofern ist ausreichend Zeit, sich auf die Änderungen vorzubereiten. Anlass zum Über­ denken der eigenen Darstellungen kann der Entwurf aber schon jetzt bieten. ⬛

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