Controllermagazin 4/2020

15 Controller Magazin | Ausgabe 4 RECHNUNGSLEGUNG lingsicht bedingt diese Änderung einen Ab­ gleich mit den intern ermittelten und be­ richteten Größen, wobei wiederum eine Anpassung in Richtung der internen oder der externen Abbildung denkbar ist. Ungewöhnliche Erträge und Aufwendungen Das IASB nimmt sich auch dem derzeit gel­ tenden Verbot zur Berichterstattung von im Ergebnis enthaltenen außerordentlichen Er­ trägen und Aufwendungen an. Das Verbot soll gestrichen werden. Stattdessen ist lt. Vorschlag wieder über Erträge und Aufwen­ dungen mit begrenzte Vorhersagewert zu berichteen. Gemeint sind Erträge und Auf­ wendungen, bei denen vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass diese in Art und Höhe ähnliche Erträge und Aufwendungen für mehrere künftige Geschäftsjahre nicht wieder anfallen werden. Der Ausweis derar­ tiger Sachverhalte hat dabei nicht in der GuV zu erfolgen, sondern ausschließlich im An­ hang. Insoweit würde diese Berichtspflicht zu einer Annäherung, an die seit demBilRUG gültigen handelsrechtlichen Vorgaben füh­ ren und auch zur internen Abbildung, wo dieses „neutrale“ Ergebnis etwa bei Kalkula­ tionen auch nicht unkorrigiert berücksich­ tigt wird. Für die Abgrenzung sind wieder auf Daten des Controllings zurückzugreifen und es kommt wieder zu einer stärkeren An­ näherung der internen und externen Er­ folgsdarstellungen. Gesamtkostenverfahren/ Umsatzkostenverfahren Einen der größten Eingriffe in interne Un­ ternehmensabbildungen des Controllings könnte, wenn der Entwurf in der jetzigen Formumgesetzt wird, die Abschaffung des bisher vorhandenen faktischenWahlrechts zur Darstellung der Aufwendungen und Er­ träge nach demGesamtkosten- (GKV) oder Umsatzkostenverfahren (UKV) bringen. Zukünftig hat die Auswahl der sachgerech­ ten Darstellungsform anhand verschiede­ ner Faktoren zu erfolgen, wie insbesondere ob das GKV oder UKV  ▶ den Berichtsadressaten die nützlichsten Informationen über die Schlüsssekompo­ nenten und Treiber der Unternehmens­ rentabilität liefert,  ▶ am ehesten der Art und Weise entspricht, wie das Unternehmen geführt und wie in­ tern berichtet wird,  ▶ der in der Branche üblichen Berichtspraxis entspricht,  ▶ zu keiner ausreichend glaubwürdigen Dar­ stellung führt, wenn Herstellungskosten des Umsatzes willkürlich allokiert werden. Mischformen sollen nur in bestimmten Fäl­ len weiter möglich sein. Somit könnten hier Anpassungen der Berichtssysteme nötig werden bzw. das Controllingmuss die bishe­ rige Abbildung mit den zuvor aufgeführten Indizien begründen. Für Unternehmen, die zukünftig das UKV ver­ wenden wollen, bedeutet der neue Standard auch, dass sie zukünftig nicht mehr jede Kos­ tenart im Anhang einzeln darstellen und ana­ lysieren müssen. Vielmehr kann dies einheit­ lich für die gesamten Umsatzkosten erfolgen. Zugleich kommt es zu einer Ausweitung der Anhangangaben, da dort zukünftig an einer Stelle („in a single note“) die gesamten be­ trieblichen Aufwendungen nach dem GKV darzustellen sind. Die vom IASB bereitgestell­ ten „Illustrative Examples“ zeigen exempla­ risch wie die Angabepflicht erfüllt werden kann. Hierfür müssen die Daten ebenfalls auf Basis interne Strukturen geschaffen werden. Steuerungskennzahlen Den im Anhang zu erfüllenden Angabe­ pflichten von unternehmensindividuellen Erfolgskennzahlen, den sog. „Management Performance Measures“ (MPMs) steht im aktuell gültigen IAS 1 kein vergleichbares Element gegenüber. Damit muss es zukünf­ tig im Rahmen von IFRS-Abschlüssen an ei­ ner Stelle im Anhang („in a single note“) zu Angaben und Erläuterungen zu unterneh­ mensintern definierten Erfolgsgrößen kom­ men, zumindest insoweit diese in der Außenkommunikation außerhalb des Ab­ schlusses des Unternehmens verwendet werden. Allerdings ist dies bislang auch schon für kapitalmarktorientierte Unterneh­ men im Lagebericht nach §§ 289 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 HGB bzw. im Konzernlagebe­ richt nach §§ 315 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 HGB über die Einbeziehung der bedeut­ samsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren in die Analyse des Ge­ schäftsverlaufs und der Lage des Konzerns nötig. Die handelsrechtlichen Vorschriften werden zudem durch die Empfehlungen des DRS 20.K45 konkretisiert: Dieser fordert, dass kapitalmarktorientierte Muttergesell­ schaften im Rahmen der Erläuterungen zu den Grundlagen des Konzerns auch das im Unternehmen eingesetzte Steuerungssys­ temdarzustellen und dessen Kennzahlen zu benennen haben. 9 Nach dem Vorschlag des IASB sollen nun so­ mit auch direkt im IFRS-Abschluss derartige Erfolgskennzahlen nach außen kommuni­ ziert werden, zumindest sofern diese aus Sicht der Unternehmensleitung Auswirkun­ gen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens haben und damit eine Steuerungsrelevanz – auch für (mögliche) Investoren – aufweisen; also nicht zur zum Selbstzweck einer gestiegenen Transparenz oder als bloße Absichtserklärung, ohne er­ kennbaren Mehrwert für die Berichtsadres­ saten, offengelegt werden. 10 Die neuen Berichtspflichten fordern die Er­ läuterung und eine Überleitung der indivi­ duell verwendeten Erfolgskennzahl auf die ihr inhaltlich am nächsten stehende IFRS- GuV-Zwischen- oder Gesamtsumme. Etwai­ ge Effekte aus Ertragssteuern und Informa­ tionen zu deren Ermittlung sowie Effekte aus nicht beherrschenden Anteilen sind da­ Summary Das IASB hat am 17.12.2019 den Entwurf eines neuen Standards‚ Allgemeine Dar- stellung und Angaben‘ (ED/2019/7) ver- öffentlicht, 1 der den zentralen IAS 1 ‚Dar- stellung des Abschlusses‘ ersetzen soll. Darin finden sich insbesondere bezüglich der Darstellung und Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) so- wie der Kapitalflussrechnung zentrale Neuerungen mit Implikationen auf das Controlling. So soll die GuV neu struktu- riert werden, die Angabe von außeror- dentlichen Aspekten wieder verpflich- tend sein und es kann zur verpflichtenden Erläuterung von unternehmensintern de- finierten Erfolgsgrößen (Non-IFRS-Grö- ßen) kommen, soweit diese für Steue- rungszwecke eingesetzt werden. Wieder einmal könnte es somit zu einer Offen­ legung interner, bislang primär vom Con- trolling betreuter Informationen in der externen Rechnungslegung kommen.

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