Controllermagazin 4/2020
15 Controller Magazin | Ausgabe 4 RECHNUNGSLEGUNG lingsicht bedingt diese Änderung einen Ab gleich mit den intern ermittelten und be richteten Größen, wobei wiederum eine Anpassung in Richtung der internen oder der externen Abbildung denkbar ist. Ungewöhnliche Erträge und Aufwendungen Das IASB nimmt sich auch dem derzeit gel tenden Verbot zur Berichterstattung von im Ergebnis enthaltenen außerordentlichen Er trägen und Aufwendungen an. Das Verbot soll gestrichen werden. Stattdessen ist lt. Vorschlag wieder über Erträge und Aufwen dungen mit begrenzte Vorhersagewert zu berichteen. Gemeint sind Erträge und Auf wendungen, bei denen vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass diese in Art und Höhe ähnliche Erträge und Aufwendungen für mehrere künftige Geschäftsjahre nicht wieder anfallen werden. Der Ausweis derar tiger Sachverhalte hat dabei nicht in der GuV zu erfolgen, sondern ausschließlich im An hang. Insoweit würde diese Berichtspflicht zu einer Annäherung, an die seit demBilRUG gültigen handelsrechtlichen Vorgaben füh ren und auch zur internen Abbildung, wo dieses „neutrale“ Ergebnis etwa bei Kalkula tionen auch nicht unkorrigiert berücksich tigt wird. Für die Abgrenzung sind wieder auf Daten des Controllings zurückzugreifen und es kommt wieder zu einer stärkeren An näherung der internen und externen Er folgsdarstellungen. Gesamtkostenverfahren/ Umsatzkostenverfahren Einen der größten Eingriffe in interne Un ternehmensabbildungen des Controllings könnte, wenn der Entwurf in der jetzigen Formumgesetzt wird, die Abschaffung des bisher vorhandenen faktischenWahlrechts zur Darstellung der Aufwendungen und Er träge nach demGesamtkosten- (GKV) oder Umsatzkostenverfahren (UKV) bringen. Zukünftig hat die Auswahl der sachgerech ten Darstellungsform anhand verschiede ner Faktoren zu erfolgen, wie insbesondere ob das GKV oder UKV ▶ den Berichtsadressaten die nützlichsten Informationen über die Schlüsssekompo nenten und Treiber der Unternehmens rentabilität liefert, ▶ am ehesten der Art und Weise entspricht, wie das Unternehmen geführt und wie in tern berichtet wird, ▶ der in der Branche üblichen Berichtspraxis entspricht, ▶ zu keiner ausreichend glaubwürdigen Dar stellung führt, wenn Herstellungskosten des Umsatzes willkürlich allokiert werden. Mischformen sollen nur in bestimmten Fäl len weiter möglich sein. Somit könnten hier Anpassungen der Berichtssysteme nötig werden bzw. das Controllingmuss die bishe rige Abbildung mit den zuvor aufgeführten Indizien begründen. Für Unternehmen, die zukünftig das UKV ver wenden wollen, bedeutet der neue Standard auch, dass sie zukünftig nicht mehr jede Kos tenart im Anhang einzeln darstellen und ana lysieren müssen. Vielmehr kann dies einheit lich für die gesamten Umsatzkosten erfolgen. Zugleich kommt es zu einer Ausweitung der Anhangangaben, da dort zukünftig an einer Stelle („in a single note“) die gesamten be trieblichen Aufwendungen nach dem GKV darzustellen sind. Die vom IASB bereitgestell ten „Illustrative Examples“ zeigen exempla risch wie die Angabepflicht erfüllt werden kann. Hierfür müssen die Daten ebenfalls auf Basis interne Strukturen geschaffen werden. Steuerungskennzahlen Den im Anhang zu erfüllenden Angabe pflichten von unternehmensindividuellen Erfolgskennzahlen, den sog. „Management Performance Measures“ (MPMs) steht im aktuell gültigen IAS 1 kein vergleichbares Element gegenüber. Damit muss es zukünf tig im Rahmen von IFRS-Abschlüssen an ei ner Stelle im Anhang („in a single note“) zu Angaben und Erläuterungen zu unterneh mensintern definierten Erfolgsgrößen kom men, zumindest insoweit diese in der Außenkommunikation außerhalb des Ab schlusses des Unternehmens verwendet werden. Allerdings ist dies bislang auch schon für kapitalmarktorientierte Unterneh men im Lagebericht nach §§ 289 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 HGB bzw. im Konzernlagebe richt nach §§ 315 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 HGB über die Einbeziehung der bedeut samsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren in die Analyse des Ge schäftsverlaufs und der Lage des Konzerns nötig. Die handelsrechtlichen Vorschriften werden zudem durch die Empfehlungen des DRS 20.K45 konkretisiert: Dieser fordert, dass kapitalmarktorientierte Muttergesell schaften im Rahmen der Erläuterungen zu den Grundlagen des Konzerns auch das im Unternehmen eingesetzte Steuerungssys temdarzustellen und dessen Kennzahlen zu benennen haben. 9 Nach dem Vorschlag des IASB sollen nun so mit auch direkt im IFRS-Abschluss derartige Erfolgskennzahlen nach außen kommuni ziert werden, zumindest sofern diese aus Sicht der Unternehmensleitung Auswirkun gen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens haben und damit eine Steuerungsrelevanz – auch für (mögliche) Investoren – aufweisen; also nicht zur zum Selbstzweck einer gestiegenen Transparenz oder als bloße Absichtserklärung, ohne er kennbaren Mehrwert für die Berichtsadres saten, offengelegt werden. 10 Die neuen Berichtspflichten fordern die Er läuterung und eine Überleitung der indivi duell verwendeten Erfolgskennzahl auf die ihr inhaltlich am nächsten stehende IFRS- GuV-Zwischen- oder Gesamtsumme. Etwai ge Effekte aus Ertragssteuern und Informa tionen zu deren Ermittlung sowie Effekte aus nicht beherrschenden Anteilen sind da Summary Das IASB hat am 17.12.2019 den Entwurf eines neuen Standards‚ Allgemeine Dar- stellung und Angaben‘ (ED/2019/7) ver- öffentlicht, 1 der den zentralen IAS 1 ‚Dar- stellung des Abschlusses‘ ersetzen soll. Darin finden sich insbesondere bezüglich der Darstellung und Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) so- wie der Kapitalflussrechnung zentrale Neuerungen mit Implikationen auf das Controlling. So soll die GuV neu struktu- riert werden, die Angabe von außeror- dentlichen Aspekten wieder verpflich- tend sein und es kann zur verpflichtenden Erläuterung von unternehmensintern de- finierten Erfolgsgrößen (Non-IFRS-Grö- ßen) kommen, soweit diese für Steue- rungszwecke eingesetzt werden. Wieder einmal könnte es somit zu einer Offen legung interner, bislang primär vom Con- trolling betreuter Informationen in der externen Rechnungslegung kommen.
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