Controllermagazin 4/2020
14 Controller Magazin | Ausgabe 4 RECHNUNGSLEGUNG ▶ Fair Value Änderungen, ▶ Zinsaufwendungen aus Krediten, sowie ▶ der Nettozinsaufwand/-ertrag aus leistungsorientierten Versorgungsplänen. In dem Entwurf schlägt, das IASB weiterhin vor, dass die GuV zukünftig explizite Angaben zu integralen und nicht integralenassoziiertenUnternehmen , sowie Ge meinschaftsunternehmen („joint ventures“) enthalten soll, zumindest soweit diese nach der Equity-Methode bilanziert werden. Die Frage wann ein Unternehmen eine Beteiligung an einemassoziierten Unternehmen oder Ge meinschaftsunternehmen als „integral“ oder „nicht in tegral“ zu klassifizieren hat, soll sich unter Berücksich tigung der Gesamtumstände danach richten, ob eine wesentliche Abhängigkeit des Unternehmens vorliegt. Eine solche ist beispielsweise erfüllt, wenn das berich tende Unternehmen und das assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen ▶ über integrierte Geschäftsbereiche verfügen; ▶ einen gemeinsamen Namen/eine gemeinsame Marke führen, und ▶ eine Lieferanten- oder Kundenbeziehung haben, die das berichtende Unternehmen ohne wesentliche Geschäftsunterbrechung nur schwer ersetzen könnte. Aufgrund der bisherigen unterschiedlichen Berichts praxis soll der Ausweis der Aufwendungen und Erträge dieser Kategorie, dem Vorschlag der GuV-Struktur ent sprechend vereinheitlicht werden. Von dieser Vorgabe zum Ausweis der Stelle nach verspricht sich das IASB eine bessere Vergleichbarkeit der GuV. Für das Controlling können sich einerseits Änderungen in den darauf aufbauenden Kennzahlen ergeben, da sowohl die Aufspaltung in Investing und Finance so häu fig nicht getroffen wird und auch die Zuordnung der von Ergebnissen assoziierter Unternehmen variieren dürfte. Andererseits dürfte die interne Abbildung auch Einfluss auf die externe Darstellung nach IFRS haben, da die Ab- grenzung der Betriebstätigkeit subjektiv getroffen wer den muss, wobei auf das interne Berichtssystem zurück gegriffen werden dürfte. Zwischensummen in der GuV Das IASB bestimmt mit dem Entwurf erstmals den ver pflichtenden Ausweis neuer Zwischensummen in der GuV. Die dazu in dem Standardentwurf enthaltene GuV-Struktur enthält das als Residualgröße ausgestal tete Betriebsergebnis 1 als erste Zwischensumme. Diese soll alle im Gewinn oder Verlust enthaltenen Er träge und Aufwendungen enthalten, die aus der Haupt geschäftstätigkeit des Unternehmens stammen. Nicht enthalten sein dürfen Aufwendungen und Erträge, die integralen assoziierten Unternehmen oder Gemein schaftsunternehmen oder den Kategorien „Investing“ oder „Financing“ zuzuordnen sind. Gleiches gilt für Auf wendungen und Erträge aus nicht fortgeführten Ge schäftsbereichen und Ertragsteuern. 6 Zusätzlich zum Betriebsergebnis ist die GuV-Struktur um die Zwischen summen Betriebsergebnis 2 zu erweitern, welche die separat auszuweisenden Aufwendungen und Erträge enthält, die im Zusammenhang mit integralen assozi ierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen stehen. Aufgrund der in zurückliegenden Geschäftsbe richten zu beobachtenden Diversität bei der Abbildung des Ergebnisanteils von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity Me thode bilanziert wurden, verspricht sich das IASB von der Einführung der Kategorie „Operating“ und der vor genannten Differenzierung des Betriebsergebnisses eine verbesserte Vergleichbarkeit in diesem Bereich der Ergebnisdarstellung für die Berichtsadressaten, 7 was auch zu Schärfung interner Abbildungen führen kann, aber auch den Einfluss der internen Abgrenzung auf die externe Darstellung offenbart. Weiterhin soll die GuV mit dem Ergebnis vor Steuern und Zinsen 3 eine wei tere Zwischensumme ausweisen. Dieses in der Praxis gerne verwendete EBIT wird allerdings nicht genau defi niert. So bleibt unklar, wie genau Steuern und Zinsen abzugrenzen sind. Aggregation und Disaggregation Ausgehend von der Grundforderung, dass ein Unterneh men die Art und Höhe jeder wesentlichen Gruppe von Aufwendungen und Erträgen entweder in der GuV oder dem Anhang anzugeben hat, legt der zweite Vorschlag nunmehr allgemeingültige Grundsätze für die Berichter stattung fest, an denen die Aggregation oder Disaggre gation der jeweils anzugebenden Informationen auszu richten ist. 8 Nach diesen sollen zukünftig Posten, die übereinstimmende Merkmal aufweisen, aggregiert wer den. Weisen Posten hingegen keine gemeinsamen Merk male auf, darf keine Aggregation vorgenommen werden. Richtschnur für die Aggregation und Disaggregation von Informationen im Abschluss ist, dass diese weder dazu führen dürfen, dass relevante Informationen verschleiert werden, noch dürfen diese zu einer Beeinträchtigung der Verständlichkeit der präsentierten oder offengelegten Informationen führen. Zur Vermeidung, dass Elemente aggregiert werden, die keine gemeinsamen Merkmale aufweisen, fordert der Standardentwurf, dass bei An wendung der Grundsätze in jedem Fall die Schritte ▶ Ermittlung/Identifikation (von Aufwendungen/Er trägen aus einzelnen Transaktionen/Ereignissen) ▶ Einteilung/Klassifizierung (von Aufwendungen/ Erträgen mit mindestens einem Merkmal anhand weiterer Merkmale wie z. B. Funktion oder Bewertungs maßstab); ▶ Trennung/Separierung (von Aufwendungen/Erträ gen zur Offenlegung im Anhang (sofern wesentlich) auf Grundlage weiterer Merkmale) durchzuführen hat, wobei die Schritte nicht zwingend nacheinander ausgeführt werden müssen. Aus Control MICHAEL DILSSNER, M. SC. ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Dokto- rand an der Professur für Allgemeine Betriebs- wirtschaftslehre, insb. Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfungswesen, an der Helmut-Schmidt- Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg sowie Finanzvorstand bei der tradepool AG. dilssner@hsu-hh.de UNIV.-PROF. DR. STEFAN MÜLLER ist Inhaber der Professur für Allgemeine Betriebs- wirtschaftslehre, insb. Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfungswesen, an der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg sowie Mitglied des Fach- kreises Rechnungslegung und Controlling sowie des Fachbeirats des WiKi-Con- trollings im Internationalen Controller Verein e.V (ICV). smueller@hsu-hh.de
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