Controllermagazin 4/2020

9 Controller Magazin | Ausgabe 4 RECHNUNGSLEGUNG Bei einem harmonisierten (internen und externen) Rechnungswesen und der damit einhergehenden Identität von interner und externer Bewertung resultiert hieraus ein deutlich geringerer Aufwand und Umfang hinsichtlich der erforderlichen Angabe­ pflichten. Nach E-DRS 36.33 ist das Segmentergeb­ nis für jedes anzugebende Segment zu be­ richten, wobei dies analog zu IFRS 8.23 die einzige wirkliche Pflichtangabe ist. Sofern die Konzernleitung regelmäßig über das Vermögen und die Schulden eines anzuge­ benden Segments unterrichtet wird, sind auch diese Informationen gemäß E-DRS 36.34 ebenfalls darzulegen. E-DRS 36.35 gibt neben dem Segmentergebnis und ggf. Segmentvermögen und Segmentschulden weitere Werte vor, die in der Segmentbe­ richterstattung für jedes anzugebende Segment angabepflichtig sind, soweit sie im Segmentergebnis enthalten sind, wel­ ches der Konzernleitung regelmäßig be­ richtet wird, oder wenn der Wert der Kon­ zernleitung regelmäßig berichtet wird, obwohl dieser nicht in demSegmentergeb­ nis enthalten ist. GemäßE-DRS 36.35 sind mit dieser zentralen Einschränkung an­ zugeben:  ▶ Umsatzerlöse oder vergleichbare Erträge unterteilt nach externen und interseg­ mentären Umsatzerlösen oder vergleich­ baren Erträgen,  ▶ Zinserträge und Zinsaufwendungen,  ▶ planmäßige Abschreibungen,  ▶ wesentliche Ertrags- undAufwandsposten,  ▶ Anteil des Konzerns am Jahresüberschuss/ -fehlbetrag von Unternehmen, die nach der Equity-Methode abgebildet werden,  ▶ Ertragsteueraufwand oder -ertrag und  ▶ wesentliche nicht zahlungswirksame Pos­ ten, bei denen es sich nicht um Abschrei- bungen handelt. Zusätzlich zu den bereits genanntenWerten sind nach E-DRS 36.37 auch die Buchwerte der nach der Equity-Methode bewerteten Anteile des Konzerns sowie die Buchwerte der Zugänge zum Anlagevermögen anzuge­ ben. E-DRS 36 beschränkt dies allerdings analog zu IFRS 8 auch hier auf das Vorhan­ densein einer internen Berichterstattung an die Konzernleitung. Stetigkeit und Vergleichbarkeit Bei der Erstellung der Segmentberichter­ stattung gilt das Stetigkeitsprinzip (E-DRS Abb. 2: Harmonisierung von internem und externemRechnungswesen 11

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