Controllermagazin 4/2020
9 Controller Magazin | Ausgabe 4 RECHNUNGSLEGUNG Bei einem harmonisierten (internen und externen) Rechnungswesen und der damit einhergehenden Identität von interner und externer Bewertung resultiert hieraus ein deutlich geringerer Aufwand und Umfang hinsichtlich der erforderlichen Angabe pflichten. Nach E-DRS 36.33 ist das Segmentergeb nis für jedes anzugebende Segment zu be richten, wobei dies analog zu IFRS 8.23 die einzige wirkliche Pflichtangabe ist. Sofern die Konzernleitung regelmäßig über das Vermögen und die Schulden eines anzuge benden Segments unterrichtet wird, sind auch diese Informationen gemäß E-DRS 36.34 ebenfalls darzulegen. E-DRS 36.35 gibt neben dem Segmentergebnis und ggf. Segmentvermögen und Segmentschulden weitere Werte vor, die in der Segmentbe richterstattung für jedes anzugebende Segment angabepflichtig sind, soweit sie im Segmentergebnis enthalten sind, wel ches der Konzernleitung regelmäßig be richtet wird, oder wenn der Wert der Kon zernleitung regelmäßig berichtet wird, obwohl dieser nicht in demSegmentergeb nis enthalten ist. GemäßE-DRS 36.35 sind mit dieser zentralen Einschränkung an zugeben: ▶ Umsatzerlöse oder vergleichbare Erträge unterteilt nach externen und interseg mentären Umsatzerlösen oder vergleich baren Erträgen, ▶ Zinserträge und Zinsaufwendungen, ▶ planmäßige Abschreibungen, ▶ wesentliche Ertrags- undAufwandsposten, ▶ Anteil des Konzerns am Jahresüberschuss/ -fehlbetrag von Unternehmen, die nach der Equity-Methode abgebildet werden, ▶ Ertragsteueraufwand oder -ertrag und ▶ wesentliche nicht zahlungswirksame Pos ten, bei denen es sich nicht um Abschrei- bungen handelt. Zusätzlich zu den bereits genanntenWerten sind nach E-DRS 36.37 auch die Buchwerte der nach der Equity-Methode bewerteten Anteile des Konzerns sowie die Buchwerte der Zugänge zum Anlagevermögen anzuge ben. E-DRS 36 beschränkt dies allerdings analog zu IFRS 8 auch hier auf das Vorhan densein einer internen Berichterstattung an die Konzernleitung. Stetigkeit und Vergleichbarkeit Bei der Erstellung der Segmentberichter stattung gilt das Stetigkeitsprinzip (E-DRS Abb. 2: Harmonisierung von internem und externemRechnungswesen 11
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