Controllermagazin 4/2020

8 Controller Magazin | Ausgabe 4 RECHNUNGLEGUNG von Analysten, Investoren und weiteren Interessens­ gruppen haben. 10 Letztendlich haben Controlling und Rechnungswesen ihre Prozesse und Tools anzupassen und aufeinander ab­ zustimmen, um den externen Berichtspflichten gerecht zu werden. Bei einer klassischen Zweikreisbuchhaltung bedeutet dies für das Controlling – je nach Implementie­ rungsgrad mehr oder weniger umfangreiche – Überlei­ tungsbrücken aufzubauen, um Steuerungseffekte und deren Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung transparent und plausibel darstellen und erläutern zu können. Dies funktioniert allerdings nur dann, wenn auf eine einheitliche Datenbasis zurückgegriffen werden kann. Und selbst dann sind Überleitungsbrücken oft­ mals problematisch, da schwer verständlich und extrem erläuterungsbedürftig. Mit der Implementierung des Management Approaches in das HGB über E-DRS 36 hat das DSRC – sicherlich un­ bewusst – eine alte Diskussion wieder angestoßen: die Harmonisierung von internem und externem Rech­ nungswesen. Ziel der Harmonisierung ist eine durchge­ hende Abbildung des Zahlenwerkes unter Vermeidung der Verwendung von Überleitungsbrücken. Der Fach­ kreis Rechnungslegung und Controlling des Internatio­ nalen Controller Vereins e.V. hat hier schon vor vielen Jah­ ren einen Vorschlag unterbreitet, der auch ohne weiteres auf die neue Segmentberichterstattung des E-DRS 36 an­ wendbar ist. Dieser Vorschlag beinhaltet insbesondere:  ▶ eine Anwendung der Gewinn- und Verlustrechnung nach demUmsatzkostenverfahren,  ▶ eine strukturierte Verwendung von Produkt- und Strukturkosten,  ▶ eine einheitliche Anwendung von Bewertungsregeln auf Produktbewegungen,  ▶ eine transparente Verknüpfung von Deckungsbei­ tragsrechnung mit der Gewinn- und Verlustrechnung. Abbildung 2 verdeutlicht diesen Vorschlag. Angabepflichten Als Folge des Management Approaches und der damit verbundenen erhöhten Entscheidungsnützlichkeit für externe Adressaten verlangt E-DRS 36.32 die Erläute­ rung der Bewertungsgrundlagen für die Segmentbe­ richterstattung. Anzugeben sind zumindest:  ▶ die Verrechnungsmethode/Transferpreis-Methode für sämtliche Geschäftsvorfälle zwischen anzugeben­ den Segmenten (z. B. Preisvergleichsmethode, Kos­ tenaufschlagsmethode),  ▶ die Art etwaiger Unterschiede zwischen den Bewer­ tungsgrundlagen eines jeweiligen Segmentergeb­ nisses und dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag oder einer zugehörigen Zwischensumme der Konzern­ gewinn- oder Verlustrechnung (z. B. hinsichtlich der Allokation zentral angefallener Kosten),  ▶ die Art etwaiger Unterschiede zwischen den Bewer­ tungsgrundlagen des Vermögens bzw. der Schulden eines anzugebenden Segments und dem Vermögen bzw. der Schulden des Konzerns,  ▶ die Art etwaiger Änderungen der Bewertungsme­ thoden imVergleich zu früheren Geschäftsjahren, die zur Bestimmung des Segmentergebnisses verwendet werden, und ggf. die Auswirkungen dieser Änderun­ gen auf das Segmentergebnis,  ▶ die Art und die Auswirkungen etwaiger asymmetri­ scher Allokationen auf anzugebende Segmente (z. B. hinsichtlich der Zuordnung eines Abschreibungs­ aufwands zu einem Segment, ohne die abschreibungs­ fähigen Vermögensgegenstände ebenfalls diesem Segment zuzuordnen). DR. JENS REINKE ist Head of Controlling im Werk Hannover/Stöcken der Continental AG. Zuvor war er als Head of Controlling, IT & Purchasing NPM imWerk Budapest, Ungarn, sowie in verschiedenen Funk- tionen imHeadquarter der Continental AG tätig. reinke@hsu-hh.de

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