Controllermagazin 4/2020
8 Controller Magazin | Ausgabe 4 RECHNUNGLEGUNG von Analysten, Investoren und weiteren Interessens gruppen haben. 10 Letztendlich haben Controlling und Rechnungswesen ihre Prozesse und Tools anzupassen und aufeinander ab zustimmen, um den externen Berichtspflichten gerecht zu werden. Bei einer klassischen Zweikreisbuchhaltung bedeutet dies für das Controlling – je nach Implementie rungsgrad mehr oder weniger umfangreiche – Überlei tungsbrücken aufzubauen, um Steuerungseffekte und deren Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung transparent und plausibel darstellen und erläutern zu können. Dies funktioniert allerdings nur dann, wenn auf eine einheitliche Datenbasis zurückgegriffen werden kann. Und selbst dann sind Überleitungsbrücken oft mals problematisch, da schwer verständlich und extrem erläuterungsbedürftig. Mit der Implementierung des Management Approaches in das HGB über E-DRS 36 hat das DSRC – sicherlich un bewusst – eine alte Diskussion wieder angestoßen: die Harmonisierung von internem und externem Rech nungswesen. Ziel der Harmonisierung ist eine durchge hende Abbildung des Zahlenwerkes unter Vermeidung der Verwendung von Überleitungsbrücken. Der Fach kreis Rechnungslegung und Controlling des Internatio nalen Controller Vereins e.V. hat hier schon vor vielen Jah ren einen Vorschlag unterbreitet, der auch ohne weiteres auf die neue Segmentberichterstattung des E-DRS 36 an wendbar ist. Dieser Vorschlag beinhaltet insbesondere: ▶ eine Anwendung der Gewinn- und Verlustrechnung nach demUmsatzkostenverfahren, ▶ eine strukturierte Verwendung von Produkt- und Strukturkosten, ▶ eine einheitliche Anwendung von Bewertungsregeln auf Produktbewegungen, ▶ eine transparente Verknüpfung von Deckungsbei tragsrechnung mit der Gewinn- und Verlustrechnung. Abbildung 2 verdeutlicht diesen Vorschlag. Angabepflichten Als Folge des Management Approaches und der damit verbundenen erhöhten Entscheidungsnützlichkeit für externe Adressaten verlangt E-DRS 36.32 die Erläute rung der Bewertungsgrundlagen für die Segmentbe richterstattung. Anzugeben sind zumindest: ▶ die Verrechnungsmethode/Transferpreis-Methode für sämtliche Geschäftsvorfälle zwischen anzugeben den Segmenten (z. B. Preisvergleichsmethode, Kos tenaufschlagsmethode), ▶ die Art etwaiger Unterschiede zwischen den Bewer tungsgrundlagen eines jeweiligen Segmentergeb nisses und dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag oder einer zugehörigen Zwischensumme der Konzern gewinn- oder Verlustrechnung (z. B. hinsichtlich der Allokation zentral angefallener Kosten), ▶ die Art etwaiger Unterschiede zwischen den Bewer tungsgrundlagen des Vermögens bzw. der Schulden eines anzugebenden Segments und dem Vermögen bzw. der Schulden des Konzerns, ▶ die Art etwaiger Änderungen der Bewertungsme thoden imVergleich zu früheren Geschäftsjahren, die zur Bestimmung des Segmentergebnisses verwendet werden, und ggf. die Auswirkungen dieser Änderun gen auf das Segmentergebnis, ▶ die Art und die Auswirkungen etwaiger asymmetri scher Allokationen auf anzugebende Segmente (z. B. hinsichtlich der Zuordnung eines Abschreibungs aufwands zu einem Segment, ohne die abschreibungs fähigen Vermögensgegenstände ebenfalls diesem Segment zuzuordnen). DR. JENS REINKE ist Head of Controlling im Werk Hannover/Stöcken der Continental AG. Zuvor war er als Head of Controlling, IT & Purchasing NPM imWerk Budapest, Ungarn, sowie in verschiedenen Funk- tionen imHeadquarter der Continental AG tätig. reinke@hsu-hh.de
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