CONTROLLER Magazin 3/2020
RMA Risk Management & Rating Association e.V. RMA intern Die aktuelle Corona-Pandemie-Krise bedroht das Leben der meisten Menschen auf der Erde und ist darüber hinaus primär in die Extremrisiko- bzw. Krisenkategorie der „Versorgungskrisen“ einzuordnen. Der Ausfall möglicherweise erkrankter Menschen (Quarantäne) sowie die politi- schen Gegenmaßnahmen, ein weitgehen- der „Shutdown“ der Wirtschaft, führen zu einem Zusammenbruch vieler Lieferketten und massiven Produktionsausfällen (wegen staatlich erzwungener Produktionseinstel- lung zur Erhöhung der „sozialen Distanz“ oder den Verlust von erforderlichen Zulie- ferprodukten). Es ist verständlich, dass sich die Unternehmen nun zunächst mit den „akuten Krisenbewälti gungsmaßnahmen“ befassen, also z.B. mit der Organisation der Betriebsabläufe mit Mitarbei tern, die weitgehend vom Home-Office aus arbeiten, der Beantragung vorgesehener staat licher Fördermittel und anderen Maßnahmen der Liquiditätssicherung (von Kurzarbeit bis zur Freisetzung nicht betriebsnotwendiger Mittel). Nach den ersten Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise, wie den Schutz der Mitarbei ter und die kurzfristige Liquiditätssicherung, sollte man schon jetzt konkrete Maßnahmen vorbereiten, um das eigene Unternehmen auch über die zu befürchtende Dauer der ökonomi schen Krise von 2 bis 3 Jahren abzusichern. Die Zukunftsszenarien sind natürlich davon abhängig, wie sich die Pandemie, und die staatlichen Maßnahmen gegen diese, weiter entwickeln werden – und wann ein Impfstoff (oder andere geeignete Medikamente zur Behandlung) zur Verfügung steht. Diese Unsicherheiten sollten und können in der Krisenstrategie jedes Unternehmens berück sichtigt werden. Wichtig zu beachten ist zunächst, dass infolge des noch rechtzeitig bereitgestellten „finanziel len Schutzschirms“ des Staates für Unterneh men die nächsten Wochen möglicherweise gar nicht alleine die kritischen sein werden (man denke an die wohl unbürokratische Bereitstel lung von Krediten und Zuschüssen, speziell durch die KfW, die verbesserten Kurzarbeits regelungen etc.). Kritisch sind insbesondere die Zeitpunkte, wenn a) nach dem partiellen „Shutdown“ die Unter nehmen wieder hochfahren, und damit zusätzlich Liquidität im Working Capital gebunden wird, und b) die staatlichen Schutzmaßnahmen wieder „heruntergefahren“ werden, was zu vielen Insolvenzen von Unternehmen führen wird. Diese beiden „Klippen“ sind nun schon zu betrachten, um präventiv geeignete Vorberei tungen treffen zu können. Darüber hinaus sollte schon jetzt beachtet werden, dass die Corona- Krise mit hoher Wahrscheinlichkeit ökonomi sche Folgekrisen nach sich ziehen wird. Was bedeutet dies für Unternehmen? Trotz der sicherlich gravierenden aktuellen Herausforde rung ist es notwendig, sich möglichst zügig mit der besonders kritischen Zeit nach Shutdown und staatlichem Schutzschild sowie den zu befürchtenden „Folgekrisen“ in 2021 und 2022 zu befassen. Es ist notwendig zu analy sieren, wie – bei allen unsicheren Auswirkun gen der Krise auf Nachfrage, Zins, Inflation und dem Ausfall wichtiger Kunden und Lieferanten – sich mögliche Zukunftsszenarien des Unter nehmens darstellen werden. Dies ist die Grund lage für eine möglichst dauerhafte Absicherung des Unternehmens und eine Verstärkung der „Robustheit“ auf einen Horizont von 2 bis 3 Jahren. Da die Zukunft wie immer nicht sicher vorhersehbar ist, ist es erforderlich, alternative Zukunftsszenarien – Entwicklungskorridore z.B. der Corona-Krise und der davon abhängigen Entwicklung des BIP in Deutschland – zu simu lieren. Dies ist wiederum die Grundlage, um 1. Handlungsbedarf zu konkretisieren, sowie Ansatzpunkte und notwendige Dimensionierung von erforderlichen Maßnahmen abzuleiten. Unternehmensschutz in der Corona-Krise – Welcher Härtegrad der Maßnahmen ist jetzt nötig, um das Unternehmen gegen die Folgen der Corona-Krise in den nächsten 2-3 Jahren zu sichern? Der Ermessensspielraum des Vorstands bei der Auswahl der Methoden für Risikoquantifizierung und Risikoaggregation muss somit gemäß der RMA-Stellungnahme soweit eingeschränkt sein, dass der Nachweis erbracht werden kann, dass diese geeignet sind, das Ausmaß der Bestands gefährdung des Unternehmens nachvollziehbar beurteilen zu können. Am 27. März, kurz vor Redaktionsschluss für diese Ausgabe des Cont roller Magazins, hat nun das IDW als Reaktion auf die Stellungnahme der RMA und weitere Stellungnahmen einen überarbeiteten Entwurf für PS 340 vorgelegt. Dieser überarbeitete Ent wurf wird nun seitens der RMA gesichtet wer den (auch im Rahmen des Arbeitskreises „Risi komanagement-Standards“). Am 29. April, also kurz vor Erscheinen dieser Ausgabe des Con troller Magazins, wird die RMA in einer Anhö rung ihren Input zur finalen Neufassung des PS 340 liefern. Eine Würdigung der Neufassung wird im Nachgang dann in einer der nächsten Sitzungen des Arbeitskreises „Risikomanage ment-Standards“ erfolgen. // Bei Interesse an weiteren Informationen zu der Neufassung des PS 340 oder auch an der Mitwirkung an zukünftigen Standardisie- rungsvorhaben wenden Sie sich bitte an: jan.offerhaus@rma-ev.org. >> 100
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