CONTROLLER Magazin 2/2020
83 dauer usw.) und alle Finanzierungsmöglichkeiten in einem simultanen Modell zu verarbeiten. Dies scheitert schnell an dem Aufwand der Daten- beschaffung. Insofern muss man sich mit weniger leistungsstarken aber beherrschbaren Verfahren – den Renditenverfahren – begnügen. Berücksichtigung weiterer Restriktionen Das Ausgleichsgesetz der Planung gilt natürlich nicht nur für einen Kapi- talengpass, sondern auch für andere Engpässe. Denn in vielen Unterneh- men bestehen weitere Engpässe, teilweise ohne dass die Unternehmens- leitung dies weiß und dementsprechend berücksichtigt. Besonders schwierig wird die Situation, wenn mehrere Restriktionen gleichzeitig be- stehen. Theoretisch würden wieder Totalmodelle (z. B. von Albach oder Weingartner) eine erste Lösung bringen. Aber die dafür notwendigen Da- ten lassen sich kaum erheben, was insbesondere dann gilt, wenn für jede Handlungsmöglichkeit zahlreiche Starttermine berücksichtigt werden müssen. Allerdings wird sich im Laufe der Planungsprozesse häufig her- ausstellen, dass ein Engpass überwiegt, auf den dann die Optimierungs- bemühungen abgestellt werden können. Es geht dann um einen überra- genden Engpass, welcher bei vielen Unternehmen im Fachpersonal z. B. für Technik, IT oder Projektmanagement liegt. In einigen Fällen existieren auch Zeitrestriktionen, wenn Anlagen sehr hoch ausgelastet sind und nur selten stehen dürfen. Dann können nur solche Maßnahmen durchgeführt werden, welche in der Stillstandzeit erledigt werden können. In der Abbildung 3 soll gezeigt werden, wie eine Vorgehensweise ausse- hen kann, wenn ein Unternehmen zu wenige technische Spezialisten hat. Eine Bestandsaufnahme möge das dargestellte Ergebnis gebracht ha- ben. Demgemäß beschäftigt das Unternehmen 10 eigene Vollzeitkräfte. Für sie wird angenommen, dass sie im Jahr 180 Tage an den Projekten arbeiten können. Der Rest zu den ca. 261 bezahlten Tagen im Jahr wird liche 6.200 T € benötigt. Es wird wieder der Zinssatz von 10% angenom- men, wobei auch ein niedrigerer Zinssatz angesetzt werden könnte, wenn es sich jetzt z. B. um Fremdkapital handelt, welches geringere Risi- ken im Vergleich zum Eigenkapital trägt. Die Kapitalrendite r beträgt: r = (EB/AB)(1/ tn ) – 1 = (31989/18000) (1/5) – 1 = 12,19% r Durchschnittliche jährliche Kapitalrendite EB Endbetrag (im Beispiel 31.989 T€ 5 ) AB Anfangsbetrag (im Beispiel 18.000 T€ 0 ) Die Rendite liegt über dem Kalkulationszinssatz von 10%, so dass die Handlungsmöglichkeit im ersten Schritt vorteilhaft ist. Im zweiten Schritt müsste bei Kapitalknappheit geprüft werden, ob es andere eventuell besser verzinste Handlungsmöglichkeiten gibt. Zudem muss darauf hingewiesen werden, dass in t=1 nochmals Kapital benötigt wird. Wird es als Fremdkapital aufgenommen, entsteht der Lever- ageeffekt. Alternativ könnte man überlegen, ob das benötigte zusätz- liche Kapital nach Abzinsung dem Anfangskapital zugeschlagen wird (vgl. zu diesem Ansatz Varnholt/Hoberg/Gerhards/Wilms, S. 81 ff.). Damit werden Manipulationen verhindert, welche im einfachen Ansatz dadurch möglich sind, dass Teile des Anfangsbetrages verzinslich nach hinten geschoben werden, was die Rendite guter Investitionen weiter verbessert. Dies ist aus Sicht von Geschäftsbereichen sinnvoll, wenn sie ihre eigenen Projekte durchsetzen wollen. Allerdings bergen Kalkulationen mittels Renditen auch Probleme. Bei un- terschiedlichen Laufzeiten und Risiken kann es zu Fehlentscheidungen kommen. Die theoretisch optimale Lösung bestünde darin, alle Hand- lungsmöglichkeiten mit allen Variationen (z. B. Startzeitpunkte, Lebens- Abb. 2: Vorteilhaftigkeit bei Vorliegen einer Kapitalrestriktion CM März / April 2020
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