CONTROLLER Magazin 2/2020

48 satz, wenn Pflegekräfte einen Weg zurückle- gen müssen, um zum Pflegebedürftigen zu gelangen, unabhängig von dessen Länge. 23 Im vorliegenden Fall dient sie also der Finanzie- rung der PDL- und PKW-Kosten des SGB XI- bzw. SGB XII-Leistungsbereichs. Zusammenfassung Mit dem vorliegenden Artikel beschäftigten sich die Autoren zum einen mit der Fragestellung, wie relevant das Controlling in ambulanten Pflegediensten Berlins ist. Auf Grundlage ihrer Stichprobe konnten sie zeigen, dass nahezu je- der dritte ambulante Pflegedienst mindestens einen Controller beschäftigt und dass mehr als die Hälfte der betrachteten Pflegedienste Cont- rolling-Instrumente im Mittel durchschnittlich oder häufig nutzen. Mit dem Kennzahlensystem konnten die Autoren zum anderen ein Instru- ment vorstellen, das fähig ist, kompakt und übersichtlich der Geschäftsführung Informatio- nen über die Erlös-, Kosten- und Kostende- ckungssituation einer jeden Leistung zu liefern, strukturiert nach Leistungsbereichen und Leis- tungsgruppen. Insgesamt ist festzuhalten, dass sich deutschsprachige Controlling-Fachzeit- schriften zu selten mit ambulanten Pflege- diensten beschäftigen, obgleich ihre gesell- schaftliche Bedeutung zunimmt und dadurch neue Forschungsfragen generiert. Es bleibt zu hoffen, dass die Fachwelt dies erkennt und die ambulante Pflegebranche häufiger als in der Vergangenheit in den Fokus rückt. Fußnoten 1 Vgl. Statistisches Bundesamt 2019a, https:// de.statista.com/statistik/daten/studie/2722/ umfrage/pflegebeduerftige-in-deutschland-seit- 1999/; abgerufen am 18.11.2019. 2 Vgl. Statistisches Bundesamt 2019b, https:// de.statista.com/statistik/daten/studie/2729/ umfrage/anzahl-der-pflegeheime-und-ambu- lanten-pflegedienste-seit-1999/; abgerufen am 18.11.2019. 3 So bspw. Altimari 2015, S. 31; Hermann 2014, S. 1; Lezock und Klewer 2014, S. 31 oder auch Bücker 2011, S. 13. sammenhang ist für die SGB XI-Leistungs- komplexe nicht festzustellen. Für den SGB XII-Leistungsbereich ist wiede- rum zu erkennen, dass dieser seine operativen Kosten zu 107,6% decken konnte, wobei auch hier die Einsatzpauschale die vollständige De- ckung der operativen Kosten ermöglichte. Dar- über hinaus ist an der DB III-Erlös-Matrix zu er- kennen, dass die SGB XII-Leistungskomplexe um den DB III von 0 € streuen. Schließlich ist festzustellen, dass 59 % des Gesamterlöses allein durch Leistungen des SGB XI-Leistungsbereichs generiert wurde. Hierbei entstanden operative Kosten i. H. v. 100.664,25 €, was fast 53% der Gesamtkos- ten des Unternehmens ausmacht. Es ist zu konstatieren, dass die Pflegekraftkosten mit über 80 % den größten Anteil an operativen Kosten des jeweiligen Bereichs ausmachen. Beim Blick auf den Fußbereich ist schließlich zu erkennen, dass die „sonstigen Kosten“ immer- hin 18,5% der Gesamtkosten des Unterneh- mens ausmachen, die gleichfalls als letzte Kostenposition zu decken sind. Die hier angesprochene Einsatzpauschale nimmt im Kennzahlensystem eine Sonderstel- lung ein. Diese bildet keine Dienstleistung ab, sondern ist eine reine Finanzierungspauscha- le, die zielgerichtet auf die Finanzierung von Wege- und der mit dem Einsatz zusammen- hängenden organisatorischen Kosten ausge- richtet ist. 22 Sie kommt immer dann zum Ein- der SGB XI-Einsatzpauschale (16.950,28 €) möglich. Ohne diese wäre dieser Bereich nicht fähig gewesen, seine operativen Kosten zu de- cken (Kennzahl „DB III SGB XI (ohne Einsatzp.)“ führt zu einem Wert von -4.647,58 €). Beim Blick auf die SGB XI-Leistungsgruppen erkennt man auch warum: Keine der drei Leistungs- gruppen konnte mit ihrem eigenen Erlös die durch sie verursachten Kosten der PHK, PDL und der PKW vollständig decken. Ohne erken- nen zu können, welche SGB XI-Leistungskom- plexe konkret mit den entsprechenden Ausprä- gungen versehen sind, zeigt die DB III-Erlös- Matrix auf einem Blick, dass der Pflegedienst zahlreiche Leistungskomplexe beinhaltet, die bei unterschiedlichen Erlösen einen negativen Deckungsbeitrag III liefern. Es ist zudem zu er- kennen, dass die meisten Leistungskomplexe im DB III-Intervall zwischen +500 € und -1.000 € streuen. Gleichzeitig fallen zwei Ausreißer auf, deren DB III bei ca. -1.100 € und -1.800 € lie- gen dürfte. Beim Blick auf den SGB V-Bereich erkennt man, dass dieser mit seinem Erlös von fast 70.000 € seine eigenen operativen Kosten zu 139,8% decken konnte, was zu einem DB III von 19.781,63 € führte. Dies wurde allein durch die Behandlungspflege möglich. Beim Blick auf die DB III-Erlös-Matrix der SGB V- Ebene ist zusätzlich zu konstatieren, dass es keine Dienstleistung gibt, die einen negativen DB III erzielte. Im Gegenteil: Je höher der Erlös war, desto höher war generell der Deckungs- beitrag III der Dienstleistungen. Dieser Zu- Autoren Lukasz Bublitz-Kozuch, M.A. Ansolvent des Masterstudiengangs „Finance – Accounting – Corporate Law – Taxation“ der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin. E-Mail: l-bk@web.de Prof. Dr. Thomas Henschel, MBA Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften. E-Mail: thomas.henschel@htw-berlin.de Tel.: +49 (30) 5019-2435 Controlling in ambulanten Pflegediensten

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