Controller Magazin 9/10-2020

102 Controller Magazin | Ausgabe 5 Zeitnah nach der Bekanntmachung am 10. Juli haben Daniel Oehlmann (Deloitte) und Jan Offerhaus (RMA/ Offerhaus Management Consulting) vom RMA-Arbeits- kreis „Risikomanagement-Standards“ die Inhalte der Neufassung und die Konsequenzen für Unternehmen in einemWebinar den interessierten RMA-Mitgliedern und weiteren Teilnehmern erläutert. Mit knapp 80 Zusehern war der Zuspruch recht groß. Im Folgenden werden die Inhalte des Webinars auszugsweise vorgestellt. Die hier geäußerte kritische Sicht auf Teile der Neuregelungen ist die der RMA, wie sie auch in der Stellungnahme im Kon- sultationsprozess des IDW zum Ausdruck kam. Die Inhalte der Neufassung von PS 340 Gemäß Angaben vom IDW selbst sollte die Neufassung insbesondere folgenden Schwerpunktsetzungen Rech- nung tragen:  ▶ Konkretisierung der Grundelemente eines Risiko­ früherkennungssystems in Anlehnung an IDWPS 980 und IDWPS 981  ▶ Betonung der Pflichten eines Unternehmens in Bezug auf die Risikotragfähigkeit und Risikoaggre- gation  ▶ Klarstellungen zur Ausgestaltung der Maßnahmen nach § 91 Abs. 2 AktG bei Konzernen  ▶ Klarstellungen zur Betrachtung von “Netto-Risiken” sowie zur Risikosteuerung als Bestandteil der zu prüfenden Grundelemente eines Risikofrüherken- nungssystems  ▶ Verdeutlichung der Dokumentationspflichten des Unternehmens unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung  ▶ Stärkere Berücksichtigung von identifizierten Mängeln im Prüfungsbericht Diese Schwerpunktsetzungen und damit verbundenen Intentionen sind aus Sicht der RMA explizit zu begrüßen. Allerdings finden sich im eigentlichen Text des Standards nicht alle Schwerpunktsetzungen in der erwähnten Kon- sequenz wieder bzw. fehlen Präzisierungen oder klare De- finitionen. Im Rahmen des Review-Prozesses wurden von Seiten der RMA dementsprechend Anpassungsvorschläge eingebracht. Diese wurden teilweise berücksichtigt. Dementsprechend geht die Neufassung in die richtige Richtung. Die für Unternehmen sicherlich stärksten Veränderungen ergeben sich durch die Betonung der Pflichten in Bezug auf Risikotragfähigkeit und Risikoaggregation. PS 340 n.F. definiert dabei Risikotragfähigkeit wie folgt: Richtigerweise gibt PS 340 n.F. vor, dass eine Beurteilung der individuellen Risikotragfähigkeit des Unternehmens notwendig ist, um der gesetzlichen Anforderung gemäß §91 Abs. 2 AktG zur Identifizierung von bestandsgefähr- denden Entwicklungen Rechnung zu tragen. Der Geset- zestext muss aus betriebswirtschaftlicher Sicht jedoch adäquat interpretiert werden, um wirklich die Beurtei- lung von Bestandsgefährdung und Risikotragfähigkeit zu operationalisieren. Schließlich ist de facto jedes Un- ternehmen jederzeit in seinem Bestand gefährdet. Selbst bei Unternehmen mit einem effektiven Risikoma- nagement und einemwenig volatilen Unternehmensum- feld lassen sich Extremszenarien (mit niedriger Eintritts- wahrscheinlichkeit) für das (gleichzeitige) Eintreten von Risiken vorstellen, die als Resultat zu einer Gefährdung des Unternehmensbestands führen. Neue Fassung des Prüfungsstandards IDW PS 340 veröffentlicht – RMA- Webinar erläutert die Änderungen Am 25. Juni wurde seitens des Instituts der Wirtschaf tsprüfer (IDW) die Neufassung des Prüfungsstandards PS 340 zur Prüfung des Risikofrüherkennungssystems gemäß § 317 Abs. 4 HGB verabschiedet und in der Folge Anfang Juli veröf fentlicht. DEFINITION RISIKOTRAGFÄHIGKEIT (IDWPS 340 n.F., Tz 8c) Maximales Risikoausmaß welches das Unternehmen ... ... ohne Gefährdung seines eigenen Fortbestands ... ... im Zeitablauf tragen kann. „ Die Methode der Bestimmung der Risikotrag- fähigkeit liegen im Ermessen des Unternehmens“ (IDWPS 340 n.F., Tz 10) RMA INTERN

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