Controllermagazin 6/2020
35 Controller Magazin | Ausgabe 6 AKTUELL CO 2 , der bis zum Jahr 2025 auf 55 €/t CO 2 steigt. Ab 2026 tritt eine dynamische Rege- lung per Auktion in Kraft, mit einem fest- gelegten Preiskorridor von 55 € bis 65 €/t CO 2 (vgl. Abb. 1). Während die Auswirkungen des EU-EHS und dessen Reform bereits deutlich erkenn- bar sind und in der energieintensiven Indus- trie Wirkung zeigen, sind die Auswirkungen der nationalen CO 2 -Bepreisung durch das BEHG für Unternehmen häufig noch unklar. 3 Nachfolgend werden der durch das BEHG gesetzte Rahmen aufgezeigt und die Aus- wirkungen für Unternehmen analysiert. Hierbei ist anzumerken, dass das BEHG viele Detailfragen, die sich auf die Ausgestaltung und Umsetzung des Systems beziehen, un- beantwortet lässt. Die bis dato vorliegenden zwei Rechtsverordnungen werden kontinu- ierlich ergänzt und damit die notwendigen Konkretisierungen geliefert. 4 Sechsmögliche Formen der Betroffenheit Grundsätzlich setzt das nEHS – im Gegen- satz zum EU-EHS – bei den Inverkehrbrin- gern von fossilen Brennstoffen an (sog. Up stream-Ansatz) und verpflichtet diese zur Abgabe von Zertifikaten für die Emissionen der in Verkehr gebrachten und später ver- brannten Brennstof fe. Neben den Inver- kehrbringern dieser Brennstoffe sind aber auch alle anderen Unternehmen, die Brenn- stoffe nutzen, indirekt betroffen. Sie neh- men nicht am nationalen Emissionshandel teil, tragen aber die zusätzlichen Kosten, die durch die Inverkehrbringer über einen Preis- aufschlag an die Endkunden weitergeben werden. Zudem sind, durch steigende Preise in den Lieferketten, auch Unternehmen, die selbst keine Brennstoffe verbrauchen, indi- rekt involviert. Folglich sind sämtliche Un- ternehmen – ob direkt oder indirekt – durch das System in unterschiedlichem Ausmaß betrof fen. Im Wesentlichen lässt sich die Betroffenheit in sechs Fälle differenzieren (vgl. Abb. 2). Abb. 1: Entwicklung CO 2 -Preis Abb. 2: Auswirkungen der nationalen CO 2 -Bepreisung
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