Controllermagazin 6/2020

103 Am 22.07.2020 haben Brigitta John (RMA Region Österreich/Smart Value Creation) und Martin Prohaska-Marchried (Taylor Wessing) zu einem Webinar eingeladen, um die wesentlichen Erfordernisse bei der geset- zeskonformen Anwendung in der Praxis dar- zulegen. Gilbert Wondracek (KPMG) hat das Thema um IT-Sicherheitsaspekte ergänzt. Know-how und Geschäftsgeheimnisse sind entscheidend für den Erfolg eines Unterneh- mens. Gehen dieses verloren sind das Risiko und die Schadenshöhe umso höher, je wis- sensbasierter das Geschäftsmodell ist bzw. sich das entscheidende Know-how in den Köpfen der Schlüsselpersonen befindet. Für Unternehmen mit hohen immateriellen Werten („Information Assets“) kann der Ver- lust von unternehmensspezifischem Know- how auch zu einer Bestandsgefährdung füh- ren. Know-how gehört aber unstrittig zu den wichtigsten Assets innovativer und datenge- triebener Unternehmen. Viele Unternehmen verfügen über einzigartige Informationen und Wissen, das für Mitbewerber interes- sant sein könnte. Nur allzu oft werden Un- ternehmen von Wirtschafts- und Industrie- spionage gepaart mit cyberkrimineller Ener- gie attackiert. Der Risikofaktor Mensch kann auch aus den eigenen Reihen der Mitarbei- ter kommen. Besondere vertragliche Vor- kehrungen sind deshalb (nicht nur in Dienst- vereinbarungen), sondern auch darüber hin- aus in einer Vielzahl von Verträgen zu tref- fen, um Know-how-zu schützen. Die rechtliche Durchsetzung bei unrechtmä- ßigem Erwerb oder unrechtmäßiger Nut- zung bzw. Of fenlegung von Geschäf tsge- heimnissen war bis dato schwierig oder nur beschränkt möglich, sofern es sich nicht be- reits um geschütztes Immaterialgüterrecht, wie registrierte Marken, Muster, Patente und Urheberrechte handelt. Das österreichi- sche UWG sieht wie das deutsche Ge- schäftsgeheimnis-Gesetz (GeschGehG) eine Definition vor und spricht die zu setzenden Maßnahmen an.  ■ Demnach darf die Information weder allgemein bekannt noch ohne weiteres zugänglich sein.  ■ Die Information muss einen wirtschaft­ lichenWert haben, weil sie geheim ist.  ■ Die Information muss Gegenstand von den Umständen angemessenen Geheim- haltungsmaßnahmen sein. Geheimhaltungsmaßnahmen An zentraler Stelle steht dabei die Ausarbei- tung eines wirksamen Schutzkonzepts und die Dokumentation der getrof fenen Ge- heimhaltungsmaßnahmen. Der Nachweis bildet eine zentrale Voraussetzung für die im Falle eines Know-how Verlusts erforder- lich werdende Rechtsdurchsetzung. Die Maßnahmen umfassen insbesondere: EU-Schutzregime: Maßnahmen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen Controller Magazin | Ausgabe 6 Brigitta John , MBA, Vorstandsmitglied, RMA Managing Partner, Smart Value CreationGründer Pape & Co. WPG/StBG Dr. Martin Prohaska-Marchried , Partner, Taylor WessingWien Head of IP CEE Dr. GilbertWondracek , Security Experte, KPMG Österreich Anfang 2019 wurde in Deutschland und Österreich die EU-Richtlinie 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäf tsinfor- mationen in nationales Recht umgesetzt.

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