Controller Magazin 6/2019
85 Zwei Unternehmen der Peergroup haben expli- zit darauf hingewiesen, dass Inhalte und Vorga- ben grundsätzlich als verbindlich anzusehen sind. In begründeten Ausnahmefällen, die zum selben Ziel führen und einen nachhaltigen Vor- teil für die Gesamtunternehmung mit sich brin- gen, kann eine Adaption stattfinden. Die Audits laufen mehrheitlich in zwei- bis drei- jährigem Turnus ab und werden ergänzend bei Bedarf zusätzlich durch den Vorstand initiiert. Im Falle der Nichtakzeptanz von Regeln wird den Mitarbeitern der Sinn und Zweck der Vor- der Gesamtmenge, als auch in der Peergroup die Durchsetzung konsistent verfolgt wird. Je größer eine Firma ist, desto wichtiger er- scheint die Durchführung von regelmäßigen Kontrollen. Die Art und Weise der Überwa- chung differiert wiederum sehr stark. In der Regel werden die Audits vom QM durchgeführt beziehungsweise initiiert. Die Vorbereitung auf eine regelmäßig stattfindende externe Zertifi- zierung ist mehrmals als ein Grund für interne Audits angeklungen. Tochtergesellschaften kommt und ob die rest- riktiven Vorgaben auch durch Audits überprüft werden. Dass ein derartiges System mehrheit- lich auch verbindliche Vorschriften und Verord- nungen beinhaltet, welche in den Tochterge- sellschaften Berücksichtigung finden müssen, wird in Abbildung 7 veranschaulicht. Die logische Schlussfolgerung aus bestehen- den Vorschriften ist die Kontrolle der Durchset- zung derselben in Tochtergesellschaften mittels Audits oder Revisionen. Interessant ist, wie in Abbildung 8 ersichtlich wird, dass sowohl in Abb. 6: Im Dokumentenmanagementsystem abgelegte Informationen (Peergroup 2018 & PERI GmbH) (Quelle: Autoren) Abb. 7: Durchsetzung verbindlicher Vorschriften in den Tochtergesellschaften (Quelle: Autoren) Abb. 8: Verfolgung der Durchsetzung verbindlicher Vorschriften (Quelle: Autoren) CM November / Dezember 2019
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