Controller Magazin 6/2019

72 Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen Verrechnungspreise können ein Instrument im Controlling sein, möglichst viel Ertrag vor Steu- ern zu erwirtschaften. Es gilt ferner vom Ertrag möglichst wenig Steuern zu zahlen, um die Fi- nanzkraft des Unternehmens z. B. für Akquisiti- onen zu stärken und finanzielle Unabhängigkeit zu erhalten. Diesem Streben setzt Compliance Grenzen und dieser Umstand besorgt Steuerex- perten im Hinblick auf Verrechnungspreise mehr denn je. Jegliches Management-, aber auch Controllerhandeln hat unter Einhaltung al- ler gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen, dies gilt aus globaler Sicht und nicht etwa nur aus Sicht eines Landes oder einer Gesellschaft. Zur Erzielung von Mehrgeschäft und höheren Mar- gen dürfen global weder „Schmiergelder“ ein- gesetzt noch steuerliche Verrechnungspreis- vorschriften verletzt werden. wusstsein reflektieren. Fallen z. B. Budgets zum Aufbau eines konzernweiten Transfer Pricing Managements inkl. passender IT-System­ unterstützung einem Ausgabestopp zum Opfer oder werden bei akutem Ergebnisdruck auch gänzlich aus der Planung gestrichen, besteht die Gefahr, dass Transferpreisen insgesamt zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird. Die Ak- ribie in den Prozessen und die IT-Unterstüt- zung, mit der unterjährig andere Steuerarten wie z. B. Lohnsteuer und Umsatzsteuer im Un- ternehmen erfasst und deklariert werden, kann Controllern als Vergleichsmaßstab zur Beurtei- lung des aktuellen Reifegrades dienen, auch wenn die Verantwortung dafür im HR- oder Ac- counting-Bereich liegt. Es wird Betriebsprüfer der Finanzverwaltungen zwangsläufig irritieren, wenn im Management von Verrechnungsprei- sen trotz deutlich größerer Volumina manuelle Arbeiten und rückblickend nicht mehr nachvoll- ziehbare oder unauffindbare Kalkulationen eher die Regel als die Ausnahme darstellen. zwangsläufig auch im Verrechnungspreisma- nagement die Frage nach den erforderlichen Ressourcen und Budgets. Z ur Erzielung von Mehrgeschäft und höheren Margen dürfen global weder „Schmiergelder“ eingesetzt, noch steuerliche Verrechnungspreisvorschriften verletzt werden. Von der Geschäftsleitung bzw. wichtigen Ent- scheidungsträgern wird neben Aufsichtspflich- ten oft die gesetzliche Pflicht zur Sorgfalt und damit verbunden zur rechtzeitigen Zurverfü- gungstellung ausreichender personeller und sachlicher Ressourcen zur Sicherstellung steu- erlicher Compliance unterschätzt. Rechtsnor- men wie etwa § 130 OWiG oder auch das AktG bzw. GmbHG sind hier einschlägig. Dies sollten auch Controller mit ausgeprägtem Kostenbe- Abb. 5: Ergebnisse einer Studie zum Stand der Digitalisierung im TP-Management Transfer Pricing

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