Personalmagazin bAV Spezial 12/2025

48 Betriebliche Altersversorgung personalmagazin bAV Foto: Fredrik Broden Niemals geht man ganz Von Marco Eckert Verlassen Beschäftigte das Unternehmen, enden längst noch nicht die Pflichten des Arbeitgebers aus der bAV. Vielmehr ist nun ein systematisches Vorgehen bei der Abwicklung gefragt. Meist greifen komplexe gesetzliche Regelungen, individuelle Vertragsgestaltungen und unklare Erwartungshaltungen ineinander. Und auch der neue Arbeitgeber steht ähnlichen Herausforderungen gegenüber. Ein Wegweiser zu Pflichten und Prozessen beim Jobwechsel.

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