Betriebliche Altersversorgung 44 personalmagazin bAV • Aufbewahrungspflichten: Alle relevanten Dokumente sollten revisionssicher archiviert werden, um im Streitfall die Erfüllung der Pflichten nachweisen zu können. Externe Unterstützung und GovernanceStrukturen Gerade kleinere und mittelständische Unternehmen verfügen häufig nicht über die Ressourcen, um die bAV vollständig intern abzubilden. Externe Unterstützung kann hier helfen, Risiken zu minimieren. Dazu zählen: • Externe bAV-Berater, die unabhängig von Anbietern agieren. • Rechts- und Steuerexperten, die rechtliche und steuerliche Entwicklungen einordnen. • Treuhandlösungen, die sicherstellen, dass Versorgungszusagen auch im Insolvenzfall abgesichert sind. Für größere Unternehmen empfiehlt sich zudem die Einrichtung spezieller Governance-Strukturen, beispielsweise durch einen bAV-Ausschuss oder ein bAV-Board, das regelmäßig über Risiken und Anpassungsbedarf berichtet. Digitalisierung als Risikomanagement Auch die Digitalisierung eröffnet Möglichkeiten zur Haftungsreduzierung. Digitale Plattformen können: • Informationspflichten automatisieren, indem Mitarbeitende relevante Dokumente elektronisch abrufen und bestätigen. • Dokumentation revisionssicher speichern, sodass im Streitfall jederzeit ein vollständiger Nachweis vorliegt. • Prozesse standardisieren und so Fehlerquellen reduzieren. • Datenanalyse ermöglichen, um Auffälligkeiten (zum Beispiel fehlende Zuschüsse, falsche Berechnungen) frühzeitig zu erkennen. Besonders bei der Umsetzung der Zuschusspflicht (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) hat sich der Einsatz digitaler Systeme als hilfreich erwiesen, da Berechnungsfehler vermieden und automatische Prüfungen implementiert werden können. Schulung und Sensibilisierung Ein weiterer Baustein zur Risikoreduktion ist die kontinuierliche Weiterbildung der verantwortlichen Mitarbeitenden. Da sich die Rechtslage in der bAV regelmäßig ändert, ist eine laufende Schulung unerlässlich. Themen können unter anderem sein: • Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte. • Gesetzesänderungen, zum Beispiel im BetrAVG oder NachwG. • Praktische Hinweise zu Dokumentations- und Informationspflichten. Ausblick und aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung Die betriebliche Altersversorgung ist ein hochdynamisches Rechtsgebiet. Gesetzgeber, Gerichte und Aufsichtsbehörden nehmen fortlaufend Anpassungen vor, die für Arbeitgeber unRechenbeispiel: nachteilige Vertragsklauseln Die Mitarbeitenden eines Unternehmens haben in eine bAV eingezahlt, die eine monatliche Rente von 250 Euro garantiert. Die Rendite ist gut und das Kapital verdoppelt sich. Garantiertes Kapital: 100.000 Euro Garantierte Rente: 250 Euro monatlich Gesamtes Kapital inklusive Überschüsse: 200.000 Euro Rentenerwartung gemäß damaligem Vorschlag bei dem oben genannten Kapital inklusive Überschüsse: 500 Euro monatlich Da die Vertragsbedingungen des Versicherers Kürzungen auf die Mindestgarantie, unabhängig vom tatsächlich gebildeten Kapital erlauben, zahlt der Arbeitgber tatsächlich nur 250 Euro monatlich aus. Tatsächliche Auszahlung: 250 Euro monatlich Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass der Arbeitnehmende die Rentendifferenz nicht akzeptiert und diese vom Arbeitgeber einklagt. In diesem Fall ergeben sich bei 100 Mitarbeitenden folgende Nachzahlungspflichten Jährliche Rentendifferenz pro Mitarbeitenden: 250 Euro x 12 Monate = 3.000 Euro Gesamte jährliche Rentendifferenz für 100 Mitarbeitende: 3.000 Euro x 100 Mitarbeitende = 300.000 Euro Haftungsvolumen über 20 Jahre (Annahme): 300.000 Euro x 20 Jahre = 6.000.000 Euro Berücksichtigung von Rentenanpassungen alle 3 Jahre (Grundlage: Verbraucherpreisindex, Erhöhung von 2,6 Prozent pro Jahr) Ungefähr 8.000.000 Euro
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