Personalmagazin bAV Spezial 12/2025

xxxxx 41 Eine gute Altersversorgung erfordert von Arbeitgebern nicht nur Sorgfalt, sondern auch ein tiefes Verständnis für ihre rechtlichen und organisatorischen Verpflichtungen. Fehler bei der Umsetzung – sei es in der Kommunikation, Vertragsgestaltung oder bei Haftungsfragen – können gravierende finanzielle Folgen haben und die Reputation des Unternehmens gefährden. Eine Anleitung für ein durchdachtes Risikomanagement. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist seit Jahrzehnten ein zentrales Instrument der sozialen Absicherung und Mitarbeiterbindung in Unternehmen. Gleichzeitig ist sie ein komplexes Rechtsgebiet mit zahlreichen Schnittstellen zum Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht und Aufsichtsrecht. Für Arbeitgeber entstehen daraus vielfältige Verpflichtungen – und ebenso vielfältige Haftungsrisiken. Diese Risiken werden in der Praxis häufig unterschätzt, obwohl sie im Streitfall erhebliche finanzielle Belastungen und langfristige Reputationsschäden nach sich ziehen können. Die Haftungsrisiken reichen von fehlerhaften Informationspflichten über unklare Vertragsgestaltungen bis hin zur sogenannten Subsidiärhaftung, die Arbeitgeber selbst dann in Anspruch nimmt, wenn externe Versorgungsträger ihre Leistungen nicht erbringen. Vor diesem Hintergrund ist ein systematisches Risikomanagement in der bAV unabdingbar. Wann und wie entsteht Haftung? Haftung bezeichnet die rechtliche Verpflichtung, für einen eingetretenen Schaden einzustehen, der auf eigenes oder fremdes Fehlverhalten zurückzuführen ist. Im deutschen Recht wird zwischen verschiedenen Haftungsarten unterschieden: Foto: Yiannis Trifonopoulos

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