Personalmagazin bAV Spezial 12/2025

Altersvorsorge im Reformmodus Von Michael Hoppstädter und Friedemann Lucius Die Bundesregierung richtet die Rentenpolitik neu aus. Sie hat die Idee des Generationenkapitals beerdigt, will das Rentenniveau durch eine Haltelinie stabilisieren sowie Kinder- und Familienkomponenten ausbauen. Parallel dazu justiert sie einige Stellschrauben in der betrieblichen Altersversorgung neu. Für Arbeitgeber bedeutet das: weniger politische Symbolik, mehr konkrete Umsetzungsarbeit im Betrieb. Im umlagefinanzierten System der gesetzlichen Rente (GRV) gibt es nur drei Stellgrößen: Beiträge, Leistungen und externe Zuschüsse. Die Menge der Beitragszahler und Rentenempfänger ist jedoch durch die Demografie weitgehend festgelegt. Vorausberechnungen zeigen: Die Zahl der Erwerbstätigen stagniert ab Mitte der 2020er-Jahre und wird ab 2035 sinken. Gleichzeitig steigt die Zahl der Rentner, und diese leben immer länger. Auf immer weniger Erwerbstätige kommen also immer mehr Rentenempfänger. Ohne massive Produktivitätssteigerung, deutlich höhere Erwerbsquoten, qualifizierte Zuwanderung und längere Lebensarbeitszeiten sind höhere Beitragssätze und Steuerzuschüsse daher unumgänglich. Die von der Regierung beschworene Haltelinie kaschiert diese Realität nur kurzfristig. Die Fixierung des Sicherungsniveaus bei 48 Prozent bis 2031 schafft zwar Planungssicherheit, ändert aber nichts an den demografischen Fakten. Was politisch ein klares Signal ist, erfordert einen finanziellen Kraftakt. Berechnungen des Wirtschaftsweisen Martin Werding zeigen, dass der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 142 Milliarden Euro (etwa 3,1 Prozent des BIP) bis 2040 auf mindestens 198 Milliarden Euro, in ungünstigen Szenarien auf bis zu 233 Milliarden Euro steigen wird, bis 2060 sogar auf 270 bis 353 Milliarden Euro. Das entspräche fast sieben Prozent des BIP. Damit würde fast die Hälfte der Steuereinnahmen des Bundes in die Rente fließen. Hinzu kommt die Mütterrente: Künftig soll es drei Entgeltpunkte pro Kind geben, unabhängig vom Geburtsjahr. Das ist inhaltlich konsequent, verschiebt aber weitere Lasten in den Bundeshaushalt. Das ursprünglich geplante Generationenkapital, ein staatlicher Kapitalstock mit langfristiger Rendite zur Stabilisierung des Beitragsniveaus, wurde dagegen verworfen. Damit verzichtet die Regierung auf eine reelle Option, den Kapitalmarkt für die Rentenversicherung nutzbar zu machen. Der größte Kritikpunkt am ursprünglichen Vorschlag betraf die Finanzierung durch Staatsschulden. Die grundlegende Idee, weitere Beitragsquellen für die GRV zu erschließen, bleibt aber sinnvoll. Frühstart-Rente: klein, aber richtig Neu in der GRV ist die Frühstart-Rente: Für jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren, das eine deutsche Schule besucht, zahlt der Staat monatlich 10 Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes Vorsorgedepot, das von privaten Anbietern verwaltet wird. Ab dem 18. Lebensjahr kann 34 Betriebliche Altersversorgung personalmagazin bAV

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