Personalmagazin bAV Spezial 12/2024

41 xxxxxx veröffentlicht. Entscheidende Kriterien für die Berichtsaspekte sind der jeweilige Nutzen fur Investoren sowie eine übergreifende Vergleichbarkeit der Berichte unterschiedlicher Unternehmen. Das bedeutet auch, dass betroffene Unternehmen seit 2024 ihren Lagebericht zwingend um eine nichtfinanzielle Berichterstattung um folgende zentralen Aspekte ergänzen müssen: • Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange • Achtung der Menschenrechte • Bekämpfung von Korruption und Bestechung • Diversitätskonzept fur die Zusammensetzung der Unternehmensführung, der Kontrollgremien und des Aufsichtsrats Die Kriterien sind also vielfältig und betreffen nahezu alle Unternehmensbereiche. Wichtig ist auch, dass diese Berichterstattung künftig Bestandteil der Jahresabschlussprufung ist. Kleinere und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen haben hinsichtlich ihrer Berichtspflichten noch etwas Zeit, die Ausweitung erfolgt stufenweise ab 2025 bzw. 2026. Aber gerade hier ist es ratsam, rechtzeitig damit anzufangen. Denn oft sind Ressourcen für organisatorische und inhaltliche Vorbereitung in diesen Unternehmen besonders knapp. Verbindung von bAV und Nachhaltigkeit Betriebliche Altersversorgung (bAV) ist schon seit vielen Jahrzehnten ein fester Bestandteil der Unternehmenspolitik, wenn es darum geht, die Belegschaft beim Aufbau einer (betrieblichen) Altersvorsorge finanziell zu unterstützen. Sie ist also auch Ausdruck der Arbeitgeberfürsorge und des sozialen Engagements des Arbeitgebers. Darüber hinaus hat sich die bAV schon längst zu einem wertvollen Bestandteil im Recruiting entwickelt, wenn es darum geht, die ten nach der Corporate Sustainability Reporting Directive – kurz CSRD. In den kommenden Jahren werden voraussichtlich bis zu 15.000 Unternehmen allein in Deutschland berichtspflichtig. Die Berichtspflichten sind so eine tiefgreifende Erweiterung von Art und Umfang der bisherigen Nachhaltigkeitsberichterstattung der Betriebe. Die CSRD-Richtlinie hat eine klare und sehr umfassende Zielsetzung. Sie beschreibt ein einheitliches und verbindliches Rahmenwerk für die Berichterstattung zu den nachhaltigkeitsbezogenen Themenbereichen. Gleichzeitig sollen durch die Vorgaben sogenanntes Greenwashing vermieden und die soziale Marktwirtschaft insgesamt gestärkt werden. Dazu gibt es reichlich regulatorische Vorgaben aus der Europäischen Union. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat dazu umfangreiche Informationen zur standardisierten Nachhaltigkeits-Berichterstattung Investitionen in erneuerbare Energien können ein Kernelement einer nachhaltigen bAV darstellen.

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