Betriebskrankenkasse 39 auf ein persönliches, interdisziplinäres Care Team, welches jederzeit per Chat oder Telefon kontaktiert werden kann. Dies ist einer der Schlüssel zum herausragenden Net Promotor Score (NPS) von 66. Säule 3: Die Betriebskrankenkasse als Best-Buddy Krankenkassen sind historisch als Kostenerstatter entstanden und haben so eine elementar wichtige Aufgabe in unserer Gesellschaft übernommen. Die Welt hat sich jedoch weiterentwickelt, die Herausforderungen sind heute andere und die Versicherten werden anspruchsvoller. Daher sollte eine neue BKK die Kultur eines Best-Buddy nach innen und außen leben: Dabei tritt die BKK als aktiv handelnder Akteur auf, der jederzeit verfügbar mit hilfreichen Informationen zur Seite steht, mitdenkt, nicht bevormundet und unterstützt. Bestehende Kassen haben diese Entwicklungsmöglichkeiten sicherlich schon erkannt, stoßen jedoch auf enorme Herausforderungen in der Transformation ihrer Organisation. Neu gegründete BKKen haben diese Altlasten nicht und verfügen zusätzlich durch die Nähe zu ihren Beschäftigten über einen enormen Vorteil in der Kundenbetreuung. Gesetzliche Vorgaben zur Gründung, Risiken und Aufwand Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen, können eine BKK gründen: · Mindestens 5.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland · Noch keine BKK-Gründung in der Vergangenheit · Kein medizinischer Leistungserbringer Erforderlich für die Gründung ist die Kalkulation des Zusatzbeitrags, welcher sich primär nach der Morbidität, also dem Krankheitsprofil der Belegschaft, bemisst. Hier kann die Erfahrung und Unterstützung des BKK-Verbunds helfen, dessen Experten und Expertinnen die entsprechenden Modelle rechnen können. Ein weiterer wichtiger Schritt in der Anerkennung ist eine geheime Wahl, in der mindestens 2.500 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte unverbindlich ihre Absicht erklären müssen, in die spätere BKK einzutreten. Ist die Wahl erfolgreich, erstellt das Trägerunternehmen die Satzung der neuen BKK und legt alle Nachweise der Aufsichtsbehörde vor. Nach erfolgreicher Prüfung werden Verwaltungsrat (besteht aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern) und Vorstand bestimmt und die Kasse kann an den Start gehen. Eine Gründung ist jederzeit auch unterjährig möglich. Den zeitlichen Aufwand der Gründung schätzen wir auf etwa ein Jahr, um alle relevanten Schritte zu durchlaufen, zu denen insbesondere gehören: Austausch und Organisation mit BKK-Verbund, Kalkulation, Begleitung und Beratung im Austausch mit der Aufsichtsbehörde, interne Kommunikationskampagne beziehungsweise Roadshow vor der Wahl der Beschäftigten, Aufstellen der Service-Prozesse, Finden geeigneten Fachpersonals. Finanziell sollte das Investment für den gesamten Gründungsprozess eine Millionen Euro nicht übersteigen. Die Kasse wird im laufenden Betrieb durch Gelder finanziert, die der Arbeitgeber ohnehin bezahlen müsste. Hinzu kommt, dass Einsparungen im Zusatzbeitrag durch eine effiziente Versichertenbegleitung mittelfristig realisiert werden können. Im Worst-Case-Szenario würden die Kosten in der Kasse so stark steigen, dass zunächst der Zusatzbeitrag ansteigt, der Betrieb (vorübergehend) finanziell haften und im schlimmsten Fall die BKK mit einer anderen Krankenkasse fusionieren muss. Dies ist jedoch relativ unwahrscheinlich, solange die neue Kasse konsequent auf den oben dargelegten Prinzipien aufbaut. Man könnte annehmen, dass gerade kleine Kassen und damit eine geringere Risikoverteilung eher Gefahr für exorbitante Kosten darstellen, wenn einzelne Versicherte sehr teure Behandlungen benötigen (ein Beispiel könnte die künstliche Beatmung oder eine aufwendige Gentherapie sein). Glücklicherweise hat der Gesetzgeber durch das Faire-Kassenwettbewerbs-Gesetz dieses Risiko eingedämmt. So werden für jede Behandlung, die 100.000 Euro übersteigt, 80 Prozent der Kosten durch den sogenannten Gesundheitsfonds gedeckt, einem Pool, in dem alle Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen gesammelt und von dort an die Kassen zugewiesen werden. Ein weiteres Risiko stellen Vorbehalte von Seiten der Belegschaft dar, die befürchten könnten, das Trägerunternehmen könne über die betriebsbezogene BKK die eigene Belegschaft ausspionieren und gesundheitsbezogene Daten sammeln. Um das zu vermeiden, muss klar kommuniziert werden, dass BKK und Trägerunternehmen zwei komplett getrennte Organisationen sind. Dementsprechend gelten die gleichen Anforderungen bezüglich Datenschutz wie bei herkömmlichen Krankenversicherungen auch. Rolle der Unternehmen und weiterer Fahrplan Die Frage ist nun: Welches Unternehmen traut sich in diesen besonderen Zeiten als erstes, einen solchen zukunftsgewandten Schritt zu gehen? Klare Botschaft: Warten Sie in diesem speziellen Fall nicht weiter auf Lösungen der Politik. Nehmen Sie das Thema selbst in die Hand und zeigen Sie, Ihren Beschäftigten wie allen anderen, wie moderne Gesundheitsversorgung aussehen und zukunftsfähig gestaltet werden kann. Letztendlich braucht es nur erste mutige Visionäre, die diesen historisch wichtigen Schritt gehen und sich damit in die große Tradition sozial verantwortungsbewusster Unternehmer und Unternehmerinnen in Deutschland stellen. Positive Aufmerksamkeit wird nach innen und außen sicher sein. DR. MATHIAS KRISAM ist Arzt, Versorgungsforscher und Inhaber der Unternehmensberatung Läuft GmbH, die Trägerunternehmen bei der Gründung einer BKK in strategischen, gesundheitlichen, juristischen und technologischen Fragen berät.
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