Betriebliche Altersversorgung 28 personalmagazin bAV lung folgen. Diese wird im Durchschnitt der vergangenen Jahre auf drei Prozent geschätzt. Sollte die Rendite dieses Ziel unterschreiten, sollen der Staat oder die Beitragszahler einspringen. Spätestens zum Renteneintritt soll das für die Soli-Rente Plus eingezahlte Kapital zurück in die GRV fließen und in Entgeltpunkte umgewandelt und schließlich als Rente ausgezahlt werden. Entgeltpunkte und Ausgleichsbeträge Der Rentenwert ist eine zentrale Größe in der deutschen GRV. Er gibt an, wie viel ein Entgeltpunkt in Euro wert ist. Die Entgeltpunkte, die Beitragszahlende im Laufe ihres Berufslebens erwerben, spiegeln das durchschnittliche Einkommen eines Versicherten im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten wider. Der aktuelle Rentenwert beträgt seit Juli 2024 39,32 Euro. Das heißt: Für jeden erworbenen Entgeltpunkt wird zurzeit eine monatliche Rente in dieser Höhe gezahlt. Um den Lebenshaltungskosten und der allgemeinen Einkommensentwicklung Rechnung zu tragen, wird der Rentenwert regelmäßig zum 1. Juli angepasst. Daraus ergibt sich, dass gesetzlich Rentenversicherte derzeit bis Jahresende 2024 einen Ausgleichspreis von 8.436,59 Euro für den Kauf eines Entgeltpunkts zahlen müssten. Um beispielsweise den Zeitraum von vier Jahren bei einer Rente von 1.000 Euro und einer Rentenminderung von 144 Euro auszugleichen, müssen Beschäftigte einen Ausgleichsbetrag von 36.094 Euro zahlen, bei einer Rente von 2.000 Euro (Rentenminderung 288 Euro) beträgt der Ausgleichsbeitrag für den gleichen Zeitraum 72.189 Euro. Da aktuell die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen, werden die Ausgleichszahlungen für einen Entgeltpunkt künftig deutlich teurer werden, meint Alexander Gunkel, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des BDA. Er rechnet damit, dass ein Entgeltpunkt in fünf Jahren 10.800 UTTA KUCKERTZ-WOCKEL ist Senior Managerin bei Lurse. Euro kosten wird, eine Steigerung von mehr als 25 Prozent. „Und auch für die Folgejahre gilt“, so Gunkel in der Verbandszeitschrift BetrAV der Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung, „dass der Preis für einen Entgeltpunkt deutlich stärker steigen wird als Löhne, Gehälter und Renten. Die Bereitschaft freiwillige Beiträge zu zahlen, dürfte dadurch sinken.“ Wie solidarisch ist die Soli-Rente Plus? Die Ausgleichsbeträge sind also ausgesprochen hoch. Daher mag die Soli-Rente Plus für Besser-, nicht jedoch für Geringverdienende finanzierbar sein. Insbesondere für die untersten Einkommensklassen, darunter viele Frauen, ist sie schlichtweg zu teuer. Im unteren Einkommensbereich werden auch kaum Arbeitgeber zu finden sein, die den Abkauf bezuschussen. Und während sie gut dotierte Fachkräfte privilegiert, beteiligt sie an der Finanzierung von deren Zusatzrenten alle Beitragszahlenden – auch die Niedrigverdienenden. Denn diese kommen mit ihren Rentenversicherungsbeiträgen für die mögliche Lücke zwischen der Rendite und den Kosten für die Entgeltpunkte auf. Damit steht die Soli-Rente Plus im Widerspruch zum Solidaritätsprinzip der GRV, das darauf abzielt, soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Einkommensgruppen zu gewährleisten. Die GRV basiert auf dem Umlageverfahren, bei dem die Beitragszahlung der aktiven Erwerbstätigen zur „Zusätzliche Altersvorsorge sollte durch private oder betriebliche Altersvorsorge erfolgen, nicht aber durch freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Freiwillige Beiträge bedeuten zusätzliche Beitragslasten in der Zukunft. Dabei steht die gesetzliche Rentenversicherung ohnehin schon vor Finanzierungsproblemen.“ Pia Rixner, Referentin Soziale Sicherung, BDA
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