Personalmagazin bAV Spezial 12/2024

Sicherheit in unruhigen Zeiten 17 Das Generationenkapital ist der falsche Weg in die kapitalgedeckte Vorsorge. Auch sonst bietet das Rentenpaket II wenig Gutes. Teure politische Geschenke belasten die gesetzliche Rentenversicherung, während Komplexität und Bürokratie die bAV ausbremsen. Doch Aba-Geschäftsführer Stiefermann ist zuversichtlich, dass sich gerade Letzteres noch ändern könnte. Wie meinen Sie das? Na ja, ich möchte mir nicht vorstellen, wie sich die Politik angesichts der Corona-Folgekosten, der enormen Kosten für die Unterstützung der Ukraine im Kampf gegen Russland oder der Kosten für die Finanzierung der gewaltigen Transformationsprozesse verhalten würde, wenn es da ein großes Kapitalvermögen gäbe. Würde die Politik wirklich nicht versuchen, auf das Kapital zuzugreifen oder Einfluss auf die Kapitalanlage zu nehmen, um Transformationsziele zu erreichen, losgelöst davon, ob es auch den Ertragszielen des Generationenkapitals dienlich ist? Und die dritte Herausforderung? Es besteht die Gefahr, zumal das schon diskutiert wurde, dass das Anfangsvolumen von zwölf Milliarden Euro lediglich eine Anschubfinanzierung darstellt und das Generationenkapital anschließend durch Rentenbeiträge finanziert werden soll. Überhaupt haben wir es in den zurückliegenden Jahren immer wieder erlebt, dass der Staat Milliardenzahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung zugesagt, aber am Ende nicht eingehalten hat. Okay, wenn der Staat auf das Generationenkapital verzichtet, müsste das gesetzliche Rentensystem auf andere Weise für demografische Veränderungen wie die zunehmende Alterung der Gesellschaft fit gemacht werden. Was schlagen Sie vor? Das Wichtigste wäre, dass die Politik aufhört, die gesetzliche Rente für politische Geschenke wie zum Beispiel die Mütterrente, die Rente mit 63 oder ein Bürokratiemonster wie die Grundrente zu missbrauchen. Denn diese Zahlungen belasten das System enorm. Darüber hinaus gibt es andere Stellschrauben wie das Renteneintrittsalter und die Abschläge für einen vorgezogenen Rentenbezug, bei denen durch Anpassungen gegengesteuert werden könnte. Personalmagazin: Das Rentenpaket II hat zwei Kernziele: die Sicherung des Rentenniveaus auf 48 Prozent bis 2040 und den Einstieg in eine kapitalgedeckte Finanzierung durch das Generationenkapital. Wie bewertet die aba diese Stoßrichtung? Klaus Stiefermann: Es ist natürlich wichtig, dass wir eine leistungsfähige gesetzliche Rente haben. Gleichzeitig muss aber im Interesse der Generationengerechtigkeit sichergestellt werden, dass sie finanzierbar bleibt. Die demografischen Veränderungen der kommenden Jahre und Jahrzehnte werden unser umlagefinanziertes gesetzliches Rentensystem, das am Faktor Arbeit anknüpft, vor enorme Herausforderungen stellen. Daher muss man anerkennen, dass der persönliche Lebensstandard nicht mehr allein über die gesetzliche Rente gesichert werden kann. Es bedarf also ergänzend eines kapitalgedeckten Systems, bei dem die Beiträge international angelegt werden, wie es in der bAV und in der individualisierten privaten Vorsorge geschieht. Kapitaldeckung sollte dort und nicht unter dem Dach der gesetzlichen Rentenversicherung geschehen. Sie halten das Generationenkapital für den falschen Zugang in die kapitalgedeckte Vorsorge? Richtig, denn aus den erwarteten Ausschüttungen lassen sich ab 2036 nur rund 2,5 Prozent der aktuellen Rentenausgaben von fast 400 Milliarden Euro pro Jahr bestreiten. Die Finanzierungsgrundlagen der Rentenversicherung blieben damit nahezu unverändert. Außerdem liegen die Mehrausgaben durch das Rentenpaket II um ein Vielfaches über den erwarteten Erträgen aus dem Generationenkapital. Hinzu kommt, dass wir vor drei politischen Herausforderungen stehen. Erstens, lässt sich wirklich sicherstellen, dass der Staat in Zukunft selbst bei einer festgestellten Notlage nicht auf das Kapital zugreifen kann? Wie steht es zweitens um das Risiko, dass der Gesetzgeber beispielsweise im Zuge der Finanzierung von Transformationsprozessen Einfluss auf die Kapitalanlage nehmen könnte?

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