Personalmagazin bAV Spezial 12/2024

15 Sicherheit in unruhigen Zeiten Vermögen von 24 Milliarden Euro weltweit breit gestreut in Aktien, Anleihen und illiquiden Anlagen. Künftig soll der Fonds auch für das Generationenkapital die langfristigen Renditepotenziale globaler Kapitalmärkte nutzen und dies unter Berücksichtigung nachhaltiger Grundsätze, insbesondere sozialer Aspekte. Ab Mitter der 2030er-Jahre rechnet die Bundesregierung mit jährlichen Erträgen aus dem Generationenkapital in Höhe von durchschnittlich zehn Milliarden Euro, die dann die gesetzliche Rentenversicherung entlasten sollen. Entscheidend dafür wird sein, dass die Investments an den Kapitalmärkten höhere Renditen abwerfen als die herausgegebenen Bundesanleihen an Zinsaufwand erzeugen. Denn die Zuführungen des Bundes speisen sich nicht aus Beitragsgeldern, sondern aus den vom Bund herausgegebenen Anleihen. Entlastungen hängen von Annahmen ab In welchem Ausmaß die gesetzliche Rentenversicherung tatsächlich entlastet werden kann, hängt nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund von drei Faktoren ab: vom Anlagevolumen, der Entwicklung an den Finanzmärkten und den Refinanzierungskosten der Bundesanleihen. Mit einem nennenswerten Kapitalaufbau und somit einer spürbaren Entlastung rechnen die Rentenexperten aber nicht. Der Grund: Der Zeithorizont für Kapitalmarktgeschäfte im Verhältnis zum Aufbau einer Altersvorsorge ist relativ kurz. Über die konkrete Höhe der Ausschüttungen wird aber erst im Lichte der tatsächlichen Entwicklung des Generationenkapitals entschieden, heißt es. Sollten die Kapitalerträge aber kleiner ausfallen als erwartet, müssten die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und die Arbeitgeber dies durch höhere Beiträge zusätzlich ausgleichen, sofern der Bund dafür nicht einspringt. Als dritten Schwerpunkt nannte Heil im Parlament die Schaffung von Anreizen für flexible Übergänge in den Ruhestand. Dies soll durch Formulierungshilfen gelingen, die im Rahmen des Wachstumspakets bereits auf den Weg gebracht wurden. Hingegen soll die Rente für langjährig Versicherte weiterhin abschlagsfrei bleiben. Auch die Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters ist für den Bundesarbeitsminister tabu. Zwei weitere rententechnische Neuregelungen wurden ebenfalls ins Rentenpaket gepackt. Die Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung sind im Jahresverlauf ungleich verteilt. Deshalb könnte es laut Bundesregierung zu Liquiditätsengpässen bei der Rentenversicherung kommen, sollte die Nachhaltigkeitsrücklage von aktuell 0,2 durchschnittlichen Monatsausgaben in den kommenden Jahren bis zur Untergrenze abschmelzen. Der Gesetzentwurf sieht daher eine Anhebung der Rücklage auf das 0,3-Fache einer durchschnittlichen Monatsausgabe vor. Dadurch soll das Risiko von Liquiditätsengpässen deutlich sinken, weshalb die Deutsche Rentenversicherung Bund diesen Schritt begrüßt. Außerdem ist vorgesehen, die Vorschriften zu den Bundeszuschüssen an die gesetzliche Rentenversicherung zu überarbeiten und transparenter zu gestalten. Damit will die Bundesregierung auf eine entsprechende Kritik des Bundesrechnungshofs reagieren. Umfangreiche redaktionelle Bereinigungen, wie zum Beispiel die Streichung veralteter Beträge der Bundeszuschüsse werden ebenfalls aufgeführt. Vonseiten der Wirtschaft wurde die erste Lesung des Gesetzentwurfs von starker Kritik begleitet, die sich vor allem an zwei Punkten festmacht. Erstens seien die Maßnahmen nicht generationengerecht. Denn während das Rentenniveau stabilisiert werde, werden die Beschäftigten durch steigende Beiträge zunehmend belastet. Zweitens erhöhen sich dadurch die Arbeitskosten der deutschen Wirtschaft mit der Folge, dass der Standort für Unternehmen und der Faktor Arbeit für Beschäftigte immer unattraktiver werde. KAY SCHELAUSKE ist Finanz- und Wirtschaftsjournalist. Seine Schwerpunkte liegen im Bereich Kapitalanlage und Altersvorsorge. Eckpunkte Rentenpaket II Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) Festschreiben des Rentenniveaus Das Rentenniveau von 48 Prozent soll bis einschließlich der Rentenanpassung im Juli 2039 festgeschrieben werden. Ohne diese Maßnahme würde das Niveau bis 2040 auf 44,9 Prozent sinken. Erhöhung des Rentenbeitragssatzes Der Beitragssatz soll schrittweise erhöht werden: 2028 auf 20 Prozent, 2030 auf 20,6 Prozent und ab 2035 auf 22,3 Prozent. Ohne die Änderungen würde der Satz ab 2040 bei 21,3 Prozent liegen. Generationenkapital Von 12 Milliarden Euro Bundesdarlehen, das 2024 am Kapitalmarkt investiert wird, sollen ab 2036 jährlich durchschnittlich zehn Milliarden Euro an die Rentenversicherung ausgeschüttet werden, um die Beitragssatzentwicklung zu stabilisieren.

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