Personalmagazin bAV Spezial 12/2024

14 Betriebliche Altersversorgung personalmagazin bAV Ende September 2024 begannen im Bundestag die parlamentarischen Beratungen des „Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung“, kurz des Rentenpakets II. Der Name ist somit Programm, wie auch die Rede des Bundesministers für Arbeit und Soziales (BMAS) Hubertus Heil im Plenum zeigte. Ohne das Rentenpaket II würde das Rentenniveau nach Einschätzung der Bundesregierung bald unter 48 Prozent sinken. Das Rentenniveau gibt an, wie hoch die Altersbezüge eines Rentners, der 45 Jahre lang immer zum Durchschnittslohn gearbeitet hat, im Verhältnis zum aktuellen Durchschnittslohn ausfallen. Der Wert spiegelt damit die Entwicklung der Renten im Verhältnis zu den Löhnen wider. Sinkt das Rentenniveau, koppeln sich die Renten von der Lohnentwicklung ab und das würde zulasten aller Generationen gehen, vor allem aber die Kaufkraft der Rentner gegenüber den Beschäftigten verringern, begründet der Bundesarbeitsminister und will gegensteuern. Die Sicherung des Rentenniveaus auf einen Wert von 48 Prozent soll durch Einbeziehung der Niveauschutzklausel in der Rentenanpassungsformel erreicht werden. Auf Basis der Formel wird die jährliche Rentenanpassung berechnet. Wegfallen soll gleichzeitig der Nachhaltigkeitsfaktor, der sich infolge von demografischen Belastungen dämpfend auswirkt und nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund dazu geführt hätte, dass das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent unterschritten würde. Deshalb soll stattdessen die Niveauschutzklausel laut BMAS bis zur Rentenanpassung im Juli 2039 gesetzlich verankert werden, sodass sie bis Juni 2040 wirkt. Fünf Jahre zuvor setzt sich die Bundesregierung selbst zur Aufgabe, einen Bericht darüber vorzulegen, ob bzw. welche Maßnahmen erforderlich sind, um das Rentenniveau über das Jahr 2040 hinaus auf einen Wert von 48 Prozent zu halten. Als Durchschnittswert hat das Rentenniveau primär Symbolcharakter. Dennoch trägt dessen Stabilisierung nach Auffassung der Deutschen Rentenversicherung Bund dazu bei, das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung zu stärken. Da mit dem neuen Entwurf die bisherige „doppelte Haltelinie“ früherer Rentenreformen, die auch auf die Höhe der Rentenbeiträge abstellt, nicht mehr fortgesetzt werde, werde für die Beitragszahler allerdings zukünftig eine solche „verlässliche obere Belastungsgrenze“ fehlen. Einstieg in die kapitalgedeckte Finanzierung Die Rentenbeiträge werden daher, nachdem sie sehr lange stabil bei 18,6 Prozent liegen, wie es im Parlamentsbericht zur ersten Lesung des Rentenpakets II heißt, mittelfristig auf 22,3 Prozent steigen. Um dieses Niveau, das ab 2035 erreicht werden wird und einen Anstieg um 3,7 Prozentpunkte bedeutet, bis 2045 stabil zu halten, will die Bundesregierung in eine teilweise kapitalgedeckte Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung einsteigen. Gemeint ist das sogenannte Generationenkapital, das künftig neben den Beiträgen der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, der Arbeitgeber und den Bundeszuschüssen als zusätzliche Finanzierungsquelle dienen soll. So soll das Generationenkapital funktionieren: Der Bund überführt jährlich Darlehen an eine öffentlich-rechtliche Stiftung, die das Kapital weltweit investiert. Der Startschuss ist noch in diesem Jahr mit einer Zuführung in Höhe von zwölf Milliarden Euro geplant. Diese Zuführungen sollen in den Folgejahren um jährlich drei Prozent steigen. Außerdem sollen Eigenmittel in Form von Vermögenswerten des Bundes zur Eigenkapitalunterlegung in Höhe von 15 Milliarden Euro bis Ende 2028 an die Stiftung übertragen werden. Gesetztes Ziel ist, dass das Generationenkapital bis 2036 über ein Vermögen von mindestens 200 Milliarden Euro verfügt. Dieser Kapitalstock soll Bestand haben und nicht angetastet werden. Bei der öffentlich-rechtlichen Stiftung handelt es sich um den Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO). Der Fonds ist bisher als professioneller globaler Asset Manager tätig, um die Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle sicherzustellen. Hierfür verwaltet er derzeit ein Die tatsächliche Entlastung hängt ab vom Anlagevolumen, der Entwicklung der Finanzmärkte und den Kosten der Refinanzierung der Bundesanleihen.

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