Personalmagazin plus Kanzleien 7/2024

5 Anwaltsauswahl Arbeitsgerichtsprozesse, Verhandlungen mit Gewerkschaften und Betriebsräten, Gestaltung neuer Unternehmensstrukturen – kompetente arbeitsrechtliche Beratung ist immer wieder gefragt. Doch wie sucht man die passende Arbeitsrechtskanzlei aus? Von Alexander R. Zumkeller Eine arbeitsrechtlich versierte HR-Abteilung kann viele arbeitsrechtliche Probleme selbst lösen. Aber in jedem Unternehmen gibt es Projekte, Fälle oder Anlässe, die es ratsam erscheinen lassen, sich externe Expertise ins Haus zu holen. Mal mag es der Zeitaufwand sein, der nötig wäre, sich um ein Thema selbst zu kümmern, mal mögen es eher abseitige Rechtsgebiete sein, in die man sich erst einarbeiten müsste oder man hat es mit Fallkonstellationen zu tun, die man aus guten Gründen lieber in unternehmensfremde Hände gibt, als zu versuchen, sie intern zu lösen. Der Gang zum (Arbeits-)Gericht: die Qual der Wahl des richtigen Prozessvertreters Eigentlich ist jeder vermiedene Arbeitsgerichtsprozess der beste Prozess. Nicht des Vermeidens wegen – ein Vorsitzender eines Senats beim BAG meinte einmal: „Wenn ihr die Sachen nicht bis zu uns hochbringt, werdet ihr nie erfahren, wie wir darüber denken“. Wohl gesprochen, aber er verkannte womöglich den steinigen Weg bis dahin. Hat man die erste und zweite Instanz gewonnen oder verloren? Wie steht es um die Dauer bis zur Entscheidung zweiter Instanz? Wie groß ist das Risiko einer Annahmeverzugsentgeltzahlung oder der Weiterbeschäftigung? Lässt die zweite Instanz die Revision überhaupt zu? Und schließlich, etwa bei Betriebsrenten- und Sozialplanforderungen: Welche Signalwirkung hätte das im Unternehmen, hier eine Klage loszutreten? Auf all das kann der Betriebspraktiker in aller Regel verzichten. Interessenvertreter – Anwälte, Verbandsvertreter, Gewerkschaftssekretäre – sind, so die landläufige Meinung, „gut“, wenn sie ordentlich auf den Tisch hauen und Maximalforderungen stellen. Dabei wird verkannt, dass es sich um Interessenvertreter handelt und nicht um Positionsvertreter. Der Unterschied? Nicht auf einer Position zu beharren, sondern die gegenseitigen Interessen zu erkennen und Lösungsoptionen zu suchen. Das ist des Mediators Tagesgeschäft. Es kann also viel Sinn machen, im Frühstadium einen Vertreter zu wählen, der Mediator ist. Was hat ein Arbeitnehmer von einem „kraftstrotzenden“ Anwalt, der Abfindungsforderungen überzieht und am Ende findet sich der Arbeitnehmer dann in einem jahrelangen Prozess mit mehreren Ebenen (einstweilige Verfügung, Entgeltzahlung, Entgeltanpassung, vorläufiges Zeugnis, Tantiemenforderung, …) wieder? Und verliert diesen Prozess vielleicht sogar. Oder was hat ein Arbeitgeber davon, der darauf beharrt „der kommt Die richtige Kanzlei finden

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