48 Kanzleien im Arbeitsrecht personalmagazin Kanzleien 2024 Wirtschaftliche Krisen und der anhaltende Fachkräftemangel stellen HR-Abteilungen vor beträchtliche Herausforderungen. Zugleich steigen die Erwartungen an Mitarbeitende im Personalbereich sowie an die Führungsgremien deutlich. Moderne Personalführung umfasst nicht mehr nur das Wissen über arbeitsrechtliche Prozesse, sondern erfordert auch eine vorausschauende Bewertung neuer Entwicklungen. Mitarbeitende des Unternehmens fordern verstärkt höhere Transparenz und Compliance in der Vergütung, sowie mehr Nachhaltigkeit und die Einhaltung von ESG-Anforderungen. Vor diesem Hintergrund befähigen wir unsere Mandanten dazu, ihren arbeitsrechtlichen Herausforderungen proaktiv und pragmatisch zu begegnen. Unsere internationale Arbeitsrechtspraxis navigiert weltweit Unternehmen zukunftssicher durch arbeits-, sozialversicherungs- und immigrationsrechtliche Vorschriften. Dort, wo wir nicht durch eigene Büros vertreten sind, verfügen wir über ein exzellentes Netzwerk an Kanzleien. Über 55 Arbeitsrechtler:innen beraten an den wichtigsten Wirtschaftsstandorten in Deutschland zu individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Herausforderungen. Wir unterstützen Personalabteilungen in allen Fragen ihrer täglichen Arbeit, verhandeln und lösen Konflikte zwischen Unternehmen und ihren Beschäftigten sowie Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften. Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten erfolgreich vor Gericht in allen Instanzen und entwickeln Legal-Tech-Lösungen – wie etwa unseren rechtsverbindlichen Freelancer-Check „FLAC“ oder unseren „Fair Pay Check“ für mehr Transparenz und Compliance in der Entlohnung –, um Komplexität zu reduzieren. Unsere Expertise deckt alle Fragen des Arbeitsrechts ab: Gerade in Krisenzeiten vertrauen unsere Mandanten auf unsere Restrukturierungserfahrung. Darüber hinaus beraten wir in Transaktionen sowie den Bereichen HR-Compliance, flexibler Personaleinsatz, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitnehmerdatenschutz, Mitarbeiterbeteiligungsmodelle und Betriebliche Altersversorgung. Unsere Expertise ist auch in Gremien gefragt, die gesetzliche Entwicklungen im Bereich Human Resources begleiten. Hintergründe und Praxis nationaler und internationaler Arbeitsmarktregulierungen sind uns also bestens bekannt. Das versetzt uns in die Lage, frühzeitig auf neue Trends zu reagieren. Wir arbeiten eng mit New-Work- und ESG-Vordenkern zusammen, die neue Ideen zur Arbeitswelt der Zukunft entwickeln. Indem wir selbst offen für Neues und Veränderung sind, unterstützen wir etablierte Unternehmen kompetent dabei, sich digital und nachhaltig weiterzuentwickeln. Durch die Kombination aus nationaler Expertise und internationaler Präsenz sind wir ein idealer Partner für expandierende Unternehmen. Arbeitsrechtsberatung – praxisnah und zukunftssicher! Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB Benrather Str. 15 40213 Düsseldorf Tel. 0211 8387 0 Fax 0211 8387 100 info@taylorwessing.com www.taylorwessing.com Standorte (Arbeitsrecht): Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Frankfurt, München, Amsterdam, Bratislava, Brüssel, Budapest, Dubai, Eindhoven, Kiew, London, Paris, Prag, Warschau und Wien Arbeitsrechtler:innen: über 55 Arbeitsrechtler:innen in Deutschland, über 130 weltweit Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht von A bis Z mit zahlreichen Spezialisierungen wie etwa Restrukturierungen, HR-Compliance, Fremdpersonaleinsatz, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Datenschutz, Mitarbeiterbeteiligung, betriebliche Altersversorgung, New Work Referenzmandate: DAX-Unternehmen, internationale und nationale Konzerne sowie Mittelständler Internationale Verflechtungen: Organisation in internationaler Praxisgruppe, um grenzüberschreitende HRHerausforderungen nahtlos zu lösen Regelmäßige Mandanten-Updates: In unserer Webinarreihe „HR Coffee Break“ geben zwei Anwälte von Taylor Wessing in 30 Minuten Einblicke in arbeitsrechtlich relevante Themen. Gründungsjahr: Taylor Wessing existiert in seiner heutigen Form seit 2002; die Wurzeln gehen ins Jahr 1873 zurück.
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