Im Juli 2023 trat das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft, das Unternehmen mit über 250 Mitarbeitenden dazu verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Die Schonfrist, während der auch kleinere Unternehmen mit 50 bis 250 Angestellten dieses etablieren sollten, endete am 15. Dezember 2023. Wie steht es seitdem um die Umsetzung und Wirksamkeit des Gesetzes? Von Arnim Köpke Das Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (kurz HinSchG) ist leicht umrissen: Es geht darum, einen sicheren Rahmen für Mitarbeitende oder externe Parteien zu schaffen, um Bedenken, Verdachtsfälle oder Regelverstöße im Unternehmen zu melden. Gibt ein Whistleblower einen Hinweis, muss eine interne Meldestelle diesen innerhalb von sieben Tagen bestätigen und die Person nach Ablauf von drei Monaten über ergriffene Maßnahmen informieren. Als Alternative hat das Bundesamt für Justiz eine externe Meldestelle eingerichtet, damit Hinweisgeber anonym ihr Ungeliebt und widerwillig umgesetzt Anliegen äußern können, ohne persönliche oder berufliche Nachteile befürchten zu müssen. Whistleblower genießen den Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes, wenn sie Verstöße melden. Dazu gehören unter anderem: Vergehen gegen Straf- oder Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder oder Ordnungswidrigkeiten, die den Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit sowie den Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane verletzen. Die Folgen des Gesetzes waren dagegen schon komplizierter. Schließlich standen und stehen Arbeitgeber nun nicht nur vor der Herausforderung einer technischen Umsetzung, sondern auch vor jener, eine offene Unternehmenskultur zu schaffen, die aktive Meldungen von Missständen forciert. Eine Befürchtung war, dass interne Meldestellen zu Interessenskonflikten führen und das Betriebsklima darunter leidet. Nachdem das Gesetz bereits im Juli 2023 in Kraft getreten ist und im Dezember 2023 auch die großzügige Umsetzungsfrist für kleinere Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten endete, kann nun nach einigen Monaten ein erstes Zwischenergebnis gezogen wer24 Kanzleien im Arbeitsrecht personalmagazin Kanzleien 2024
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