49 Ein BAG-Urteil zum Thema Urlaub jagt das nächste. Da verliert man leicht den Durchblick. Was muss der Arbeitgeber beachten, um zu verhindern, dass sich Urlaub über Jahre hinweg aufsummieren kann? Kilian Friemel: Das Stichwort heißt: „Hinweis-Management“! Es geht um den Prozess, den jeder Arbeitgeber aufsetzen muss, um die Verjährung und den Verfall von Urlaubsansprüchen in Gang zu setzen. Arbeitgeber sollten hierfür zu Beginn eines jeden Kalenderjahres alle Beschäftigten einzeln über die Anzahl der im Kalenderjahr offenen Urlaubstage informieren. Es ist darauf hinzuweisen, unter welchen Bedingungen diese Urlaubstage zum 31. Dezember des Jahres verfallen. Aus Gründen der Nachweisbarkeit sollte dies zumindest in Textform erfolgen. Nach Ansicht des BAG erlöschen Urlaubsansprüche nur dann am Ende eines Kalenderjahres oder am Ende eines zulässigen Übertragungszeitraums, wenn der Arbeitgeber gegenüber den Beschäftigten zuvor seinen Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten nachgekommen ist und die Beschäftigten aus freien Stücken den Urlaub nicht genommen haben. Ebenso beginnt auch die Verjährung der Urlaubsansprüche erst mit wirksamer Belehrung. Die EU plant für dieses Jahr eine Verschärfung der EU-Richtlinie zur Entgeltgleichheit von Männern und Frauen. Worauf müssen sich die Unternehmen einstellen? Die Richtlinie wird eine Vielzahl von Verschärfungen bringen: Die Lohntransparenz soll bereits im Bewerbungsprozess beginnen. Arbeitgeber sollen das zu zahlende Einstiegseinkommen oder dessen Spanne – basierend auf objektiven und geschlechtsneutralen Kriterien – vor dem Vorstellungsgespräch mitteilen. Eine weisollten Unternehmen bereits jetzt die zu erwartenden Anforderungen an die Gehaltstransparenz vorbereiten. Zielorientierte Weiterbildung wird ein Schlüssel künftiger Transformation sein. Misslich, wenn Mitarbeitende, in deren Qualifizierung viel investiert wurde, das Unternehmen verlassen. Wann sind arbeitsvertragliche Rückzahlungsklauseln zulässig? In der Praxis sehen wir ganz überwiegend Rückzahlungsklauseln, die einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würden. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass Beschäftigte ihre beruflichen Chancen durch die Fortbildung erhöhen und daher ein eigenes Interesse an dieser haben. Eine ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers stehende Fortbildung kann keiner wirksamen Rückzahlungsklausel unterworfen werden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, muss die Vereinbarung so transparent gehalten werden, dass sie eindeutig erkennen lässt, ob und unter welchen Voraussetzungen die Kosten zurückzuzahlen sind. Die entstehenden Kosten müssen benannt werden und es muss eine angemessene Bindungsdauer mit gestaffelter Rückzahlungspflicht vereinbart werden. Weiterhin sind Ausnahmetatbestände aufzunehmen, die Fälle berücksichtigten, in denen keine Rückzahlungsverpflichtung ausgelöst wird. Unangemessen benachteiligend sind Fälle, in denen Beschäftigte das vorzeitige Ausscheiden nicht in der Hand haben. Erst letztes Jahr hatte das BAG festgestellt, dass dies zum Beispiel der Fall ist, wenn es einem Beschäftigten krankheitsbedingt unverschuldet auf Dauer unmöglich ist, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. tere Verschärfung stellt das arbeitnehmerseitige Auskunftsrecht dar. Beschäftigte können dann verlangen, über ihr individuelles Einkommen und die vergleichbaren Durchschnittseinkommen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Beschäftigungsgruppe – informiert zu werden. Bei einem Anschein von Diskriminierung soll die Beweislast auf den Arbeitgeber verlagert werden. Eine Lohndiskriminierung soll daneben durch wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Geldstrafen auch staatlich sanktioniert werden. Die Mitgliedsstaaten haben nach Verabschiedung der Richtlinie zwei Jahre Zeit, die Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Daher „ Eine ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers stehende Fortbildung kann keiner wirksamen Rückzahlungsklausel unterworfen werden.“ Kilian Friemel Taylor Wessing Interview mit Dr. Kilian Friemel, Leiter der deutschen Praxisgruppe Employment, Pensions & Mobility
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