Personalmagazin plus 7/2023

18 Kanzleien im Arbeitsrecht Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung bei fehlendem Betriebsratsbeschluss Eine Betriebsvereinbarung, die der Betriebsratsvorsitzende unterzeichnet hat, ohne dass ein ordnungsgemäßer Betriebsratsbeschluss dafür vorlag, ist unwirksam. Arbeitgeber können nicht darauf vertrauen, dass ein solcher Beschluss vorliegt. Es gelten nicht die Grundsätze der Anscheinsvollmacht. Arbeitgeber sollten daher künftig zur Sicherheit zeitnah eine Sitzungsniederschrift vom Betriebsrat anfordern, aus der sich die Beschlussfassung ergibt. BAG, Urteil vom 8. Februar 2022, Az. 1 AZR 233/21 Schlussformulierung eines Arbeitszeugnisses – kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel Ein Arbeitgeber, der seinem ausscheidenden Arbeitnehmer gegenüber weder Dank empfindet noch ihm eine positive Zukunft wünscht, kann nicht gezwungen werden, in einem Arbeitszeugnis aus Höflichkeit oder aufgrund einer Erwartungshaltung Dritter eine unwahre Erklärung über seine innere Haltung abzugeben, so das BAG. BAG, Urteil vom 25. Januar 2022, Az. 9 AZR 146/21 Schwerbehindertenvertretung bleibt bei Absinken der Wahlberechtigten im Amt Um in einem Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung bilden zu können, müssen mindestens fünf schwerbehinderte Menschen dort beschäftigt sein. Sinkt die Zahl während der Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung unter diesen Schwellenwert, endet deren Amtszeit deswegen nicht vorzeitig. BAG, Beschluss vom 19. Oktober 2022, Az. 7 ABR 27/21 Aufhebungsvertrag – Gebot fairen Verhandelns Ein Aufhebungsvertrag, mit dem ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird, kann unwirksam sein, wenn er in einer unfairen Verhandlungssituation zustande gekommen ist. Ein Arbeitgeber verstößt jedoch nicht gegen das Gebot fairen Verhandelns, wenn er vom Arbeitnehmer eine sofortige Unterzeichnung des Vertrags erwartet, entschied das BAG. BAG, Urteil vom 24. Februar 2022, Az. 6 AZR 333/21 FRANK BOLLINGER ist Redakteur beim Personalmagazin und beobachtet die arbeitsrechtliche Rechtsprechung. personalmagazin plus: Kanzleien 2023 Sonderkündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte Eine Kündigung oder eine Abberufung eines Datenschutzbeauftragten darf gemäß § 38 Abs. 2, § 6 Abs. 4 BDSG nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erfolgen. Die Frage, ob dieser deutsche Sonderkündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte mit der europäischen DSGVO vereinbar ist, hatte das BAG dem EuGH vorgelegt. Nachdem der EuGH klargestellt hatte, dass der Sonderkündigungsschutz nicht gegen europäisches Recht verstößt, entschied das BAG den Fall einer internen Datenschutzbeauftragten, die betriebsbedingt gekündigt worden war, um ihre Aufgabe an externe Datenschutzbeauftragte zu verlagern, zugunsten der Datenschutzbeauftragten und erklärte ihre Kündigung für unzulässig. BAG, Urteil vom 25. August 2022, Az. 2 AZR 225/20

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