17 Rechtsprechungsrückblick Überlassungshöchstdauer von 48 Monaten per Tarifvertrag ist zulässig Tarifvertragsparteien dürfen die Überlassungshöchstdauer für den Einsatz von Leiharbeitnehmern rechtmäßig durch Tarifvertrag verlängern. Damit gilt eine tarifliche Regelung zur Höchstüberlassungsdauer in einer Branche auch für dort eingesetzte Leiharbeitnehmer und deren Arbeitgeber als Verleiher. Bei § 1 Abs. 1b Satz 3 AÜG handelt es sich um eine Regelungsermächtigung, die es den Tarifvertragsparteien erlaubt, eine abweichende Überlassungshöchstdauer festzulegen. Eine Höchstüberlassungsdauer von 48 Monaten bewegt sich im Rahmen der gesetzlichen Regelungsbefugnis. BAG, Urteil vom 14. September 2022, Az. 4 AZR 83/21 Freistellungstage sind bei Krankheit nachzugewähren Wenn ein Tarifvertrag bezahlte Freistellungstage vorsieht, ist fraglich, wie es zu beurteilen ist, wenn Arbeitnehmende am Freistellungstag krank werden. Einige Untergerichte waren der Ansicht, dass Arbeitgeber die Freistellungstage bei Krankheit nicht neu gewähren müssen, andere urteilten, dass der tarifliche Freistellungsanspruch bestehen bleibt. Im konkreten Fall des Manteltarifvertrags für die Metall- und Elektroindustrie NRW hat das BAG klargestellt, dass tarifliche Freistellungstage, die wegen einer besonderen Belastung gewährt werden, nicht erfüllt sind, wenn der Arbeitnehmende arbeitsunfähig erkrankt ist. BAG, Urteil vom 23. Februar 2022, Az. 10 AZR 99/21 Arbeitgeber sind zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet Das BAG sorgt für Klarheit: Arbeitgeber müssen Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit erfassen – einschließlich Überstunden und Pausenzeiten. Ein Schicht- oder Dienstplan wird künftig nicht mehr ausreichend sein. Die Arbeitszeitdaten müssen nicht nur erhoben, sondern so erfasst und aufgezeichnet werden, dass eine Kontrolle durch die zuständigen Behörden möglich ist. Die Pflicht besteht bereits jetzt, unabhängig vom Tätigwerden des Gesetzgebers. BAG, Beschluss vom 13. September 2022, Az. 1 ABR 22/21
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