Personalmagazin plus 7/2023

Eine Fortentwicklung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition vorgesehen und wird von verschiedenen Seiten derzeit eingefordert und angemahnt. Prof. Dr. Gregor Thüsing beleuchtet den Stand der aktuellen Diskussion und wirft einen Blick über den Tellerrand, wie anderswo versucht wird, Diskriminierung vorzubeugen. Von Gregor Thüsing Diskriminierung durch Diskriminierungsschutz? „Nur wer sich ändert, bleibt sich treu“ dichtete Wolf Biermann, und Bertolt Brecht berichtet, dass Herr Keuner erbleichte, als man ihm sagte, er habe sich all die Jahre nicht verändert. So ist es gut und richtig, dass zuweilen darüber nachgedacht wird, bewährte Gesetze anzupassen. Gesellschaft ordnet sich in Recht, und eine geänderte Gesellschaft verlangt geänderte Regeln. Im Koalitionsvertrag heißt es vielleicht gerade deshalb: „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden wir evaluieren, Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich ausweiten.“ Diese Forderung unterstützten auch andere. Das aus rund 100 Organisationen bestehende Bündnis „AGG Reform-Jetzt!“ fordert eine schnelle und tiefgreifende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und hat damit einige Aufmerksamkeit erzielt. Nicht jede dieser Organisationen mag man für wichtig oder richtig halten – aber eine Diskussion darüber, welches Gesetz wir wollen und welcher Diskriminierungsschutz sinnvoll ist, ist gut. Weitere Diskriminierungsmerkmale vorstellbar Ich selbst habe mich jüngst etwa für eine Einbeziehung der Fürsorgeverantwortung als Diskriminierungsmerkmal ausgesprochen und dies in einer ausführlichen Expertise für die Anti-Diskriminierungsstel14 Kanzleien im Arbeitsrecht personalmagazin plus: Kanzleien 2023 Foto: Thekla Ehling

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