13 Künstliche Intelligenz Rechtsanwältin CONSTANZE SALOMON ist Managerin bei der globalen Beratungs- und Prüfungsgesellschaft Mazars. Sie berät nationale und internationale Mandanten in allen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes sowie an der Schnittstelle zum Vertriebsrecht. Rechtsanwältin SOPHIA VON HERTELL ist als Managerin bei Mazars tätig und betreut am Dresdner Standort die arbeitsrechtliche Beratung der Mandanten. Sie berät nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und vertritt diese sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. KILIAN SPRINGER ist Legal Tech Manager bei Mazars und betreut die Service Line Law vom digitalen Prozess bis hin zur Entwicklung digitaler Produkte. Sein Schwerpunkt liegt im Bereich technischer Lösungen, wobei er sich bereits seit vielen Jahren insbesondere mit Anwendungsmöglichkeiten für KI im Rechtsmarkt befasst. werden können, nicht als Rechtsdienstleistung aufzufassen ist (BGH, Urteil vom 9.9.2021, Az. I ZR 113/20). Das Potenzial von KI in der Rechtsberatung soll sich zukünftig aber gerade dort entfalten, wo es um die Erarbeitung rechtlich vertretbarer Lösungen für den Einzelfall geht. Diese Fälle können nach Maßgabe des aktuellen RDG daher grundsätzlich nur unter Einbindung eines Rechtsanwalts gelöst werden. Sichergestellt sein muss weiterhin, dass die KI berufsrechtliche Vorgaben unterstützt und einhält, insbesondere müssen das anwaltliche Berufsgeheimnis sowie sonstige Verschwiegenheitspflichten und nicht zuletzt auch datenschutzrechtliche Vorgaben gewahrt werden. Letzteres gilt insbesondere beim Einsatz von KI im Bereich des Arbeitsrechts. Letztlich ist es aus Sicht der Anbieter und Nutzer von Legal KI zwar erstrebenswert, möglichst viele mandatsbezogene Trainingsdaten zu nutzen, um die KI immer leistungsfähiger zu machen. Zulasten dieser Weiterentwicklung der KI können hierfür jedoch nicht ohne Weiteres mandats- oder personenbezogene Daten Dritter einbezogen oder an Dritte, etwa den KI-Anbieter, weitergegeben werden. Kommuniziert man mit ChatGPT, wird schließlich ein weiterer Aspekt der Anwendung von KI in der Rechtsberatung offensichtlich: Je präziser die Fragestellung ist, desto „brauchbarer“ wird der KI-generierte Output. Die Aufklärung des Sachverhalts und die Ermittlung der konkreten Aufgabenstellungen des Mandanten gehören zu den wesentlichen anwaltlichen Beratungsaufgaben und bilden regelmäßig die Grundlage für eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung. Während das Erkennen relevanter persönlicher Präferenzen durch die KI als nächster Schritt der Weiterentwicklung von “Generative AI” gilt und in absehbarer Zeit Marktreife erlangen könnte, vermag eine KI das Zwischenmenschliche – in der Kommunikation mit demMandanten also insbesondere das Verständnis seiner Körpersprache sowie des Gesamteindrucks der Person – nicht zu ersetzen. Der Betrieb der Zukunft – mehr Roboter als Menschen? Auch in der Personalarbeit ist KI auf dem Vormarsch, angefangen von der Personalauswahl bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Doch wo ist der Einsatz von KI wirklich sinnvoll? Auswahlprozesse sind schon heute vielfach automatisiert. Eine gut programmierte Software kann die Bewerber vorsortieren und eine erste Auswahl liefern. Als Vorteil kann auf den ersten Blick eine objektive Erstauswahl gesehen werden. Benachteiligungen, auch Diskriminierungen sollen durch das automatisierte Verfahren ausgeschaltet werden. Doch es stellen sich auch Hürden: nicht nur, dass der ausgewogene Blick eines erfahrenen Personalers fehlt, um einen geeigneten Kandidaten zu finden. Es kann zudem auch zu Fehlern bei der Auswahl kommen, wenn der dem KI-System zugrunde liegende Algorithmus bestimmte Merkmale über- oder unterrepräsentiert. So musste unter anderem Amazon eine Personalsoftware wieder aus dem Verkehr ziehen, weil dem Algorithmus zu viele männliche Daten zugrunde lagen und es so zu einer Diskriminierung von Frauen kam. Das geltende Recht gebietet eine weitere Einschränkung. Die einschlägigen KI-Tools nutzen, erheben und verarbeiten personenbezogene Daten. Art. 22 DSGVO verbietet jedoch gerade automatisierte Einzelfallentscheidungen. In demMoment, in dem ein System einen Bewerber also automatisch aus dem Bewerberkreis eliminiert oder ihm gar eine Absage schickt, verstieße es gegen die DSGVO. Der kritische menschliche Blick wird hier also richtigerweise vom Gesetz gefordert. Im laufenden Arbeitsverhältnis könnte KI zunehmend den Arbeitgeber bei der Ausübung seines Weisungsrechts unterstützen. Dieses muss billigem Ermessen gerecht werden. Sobald eine gewisse Entscheidungsfreiheit besteht und mithin emotionale (menschliche) Intelligenz eine entscheidende Rolle spielt, wird KI voraussichtlich an ihre Grenzen stoßen. Schließlich ist bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, jedenfalls bei der Vorauswahl des zu Kündigenden, an KI zu denken. Aufgrund der bereits oben erläuterten Problematik der Anforderungen der DSGVO jedoch nur als mögliche Unterstützung bei der Entscheidungsfindung, keinesfalls wird sie die menschliche Handlung ersetzen. Und was sagt ChatGPT über die Zukunft von KI in der Rechtsberatung? Während dieser Beitrag ohne Verwendung von KI verfasst wurde und damit die zu Beginn aufgeworfene Frage beantwortet ist, soll KI als zunehmend wichtiger Sparringspartner der Rechtsberatung die abschließenden Worte übernehmen. Fragt man ChatGPT, ob sich KI in der Rechtsberatung durchsetzen wird, erhält man folgende Antwort und damit ein Szenario nahegelegt, das durchaus wahrscheinlich erscheint: „Insgesamt wird KI wahrscheinlich eine immer größere Rolle in der Rechtsberatung spielen, aber sie wird nicht in der Lage sein, die menschliche Expertise und menschliche Beratung vollständig zu ersetzen. Stattdessen wird es wahrscheinlich eine Ergänzung zur menschlichen Arbeit sein und den Anwälten helfen, ihre Arbeit schneller, effektiver und effizienter zu erledigen.“
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==