Personalmagazin plus 7/2023

12 Kanzleien im Arbeitsrecht personalmagazin plus: Kanzleien 2023 setzungen genannt. Mit dem Aufkommen der “Generative AI” wird der Einfluss von KI auf die Rechtsberatungspraxis weiter zunehmen, sei es bei der Erstellung von E-Mails, bei der Auswertung und Zusammenfassung von Rechercheergebnissen oder bei der Erstellung von Präsentationen. All dies ist bereits möglich und muss nur noch für die speziellen Bedürfnisse des Rechtsmarktes aufbereitet werden. Die wesentlichen Vorteile des Einsatzes von KI im Bereich der Rechtsberatung liegen auf der Hand: Zeit- und Kosteneffizienz. Bereits heute kommunizieren intelligente Chatbots beeindruckend schnell. Zudem muss eine KI kein streikendes Kita-Personal ersetzen, wird nicht unerwartet krank oder geht in Elternzeit. Der Wettbewerb um Trainingsdaten für Legal KI hat bereits begonnen. Schon heute sind die wichtigsten rechtlichen Recherchetools, Datenbanken und Formularsammlungen nur gegen Zahlung einer erheblichen Lizenzgebühr erreichbar und die erlaubten Nutzungen streng reglementiert. Weil Urheber wissenschaftlicher Beiträge im Grundsatz frei darüber entscheiden können, wer diese zu welchen Zwecken nutzen darf, dürfte mit dem fortschreitenden Erfolg von KI-Tools im Rücken zukünftig auch die Anzahl der frei zugänglichen rechtlichen Beiträge im Netz deutlich zurückgehen. Wo stößt KI in der Rechtsberatung an ihre Grenzen? Nach der aktuellen Gesetzeslage in Deutschland sind der KI in der Rechtsberatung klare rechtliche Grenzen gesetzt. So sind aufgrund der Vorgaben des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) bis auf wenige Ausnahmen ausschließlich Anwälte zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen befugt; hierbei handelt es sich definitionsgemäß um jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert (§§ 2, 3 RDG). Zwar hat der BGH in einer Entscheidung aus dem Jahr 2021 klargestellt, dass die Erstellung von Vertragsentwürfen mithilfe eines digitalen Rechtsdokumentengenerators, bei dem anhand von Fragen und vom Nutzer auszuwählenden Antworten standardisierte Klauseln abgerufen Eine KI muss kein streikendes Kita-Personal ersetzen, wird nicht unerwartet krank und geht nicht in Elternzeit.

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