Technologieeinsatz 9 waren schon geschult, 17 Prozent war das Thema zumindest bekannt. Die restlichen Befragten waren sich nicht sicher oder gingen davon aus, dass das Thema für sie nicht relevant ist. Was bedeutet das nun für das Recruiting? Zunächst ganz grundlegend: Die europäische KI-Verordnung, der sogenannte „AI Act“, sieht ab 2. Februar 2025 eine Neuerung vor. Konkret heißt es in Artikel 4: „Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.“ Also sind auch jene Unternehmen betroffen, die KI-Systeme in ihren eigenen Prozessen einsetzen. Konkrete Umsetzungsmaßnahmen gibt die KI-Verordnung jedoch nicht vor. Sie beschreibt vielmehr eine Sorgfaltspflicht der Unternehmen, die nicht genauer definiert ist. Arbeitgeber müssen gewährleisten, dass alle Mitarbeitende, die mit KI arbeiten, das nötige Verständnis dafür haben und die Risiken abschätzen können. Das heißt nicht, dass jede Recruiterin und jeder Recruiter jetzt eine KI-Schulung benötigt. Es heißt aber, dass die Organisationen angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen müssen, um den Schulungebedarf festzustellen und dann entsprechend zu handeln. Zudem nennt der Artikel 4 verschiedene Faktoren, die bei der Beurteilung der nötigen KIKompetenz herangezogen werden wollen – von den technischen Vorkenntnissen der Mitarbeitenden bis zum Kontext, in dem das KI-System zum Einsatz kommt. Damit macht der Artikel klar, dass kein Einheitsmaß existiert, sondern dass die Anforderungen je nach Risikograd und Komplexität des KI-Einsatzes unterschiedlich ausfallen können. Wo besteht welcher Bedarf? Die Bundesnetzagentur stellt klar, dass die Sicherstellung der KI-Kompetenz eine rechtliche Verpflichtung ist, die in der Eigenverantwortung und im Eigeninteresse der Unternehmen liegt. Es ist nicht bekannt, wann Arbeitgeber was nachweisen müssen. Dennoch sollten sie das Thema in keinem Fall auf die lange Bank schieben. Wer KI-Tools einsetzt oder deren Einführung plant, sollte schon jetzt prüfen, wer in HR und Recruiting KI verwendet oder dies in Zukunft tun wird, und ermitteln: Was wissen diese Mitarbeitenden über die Technik und ihre Tücken? Wo besteht welcher Bedarf? WOLFGANG BRICKWEDDE ist Director des Institute for Competitive Recruiting ICR und führt regelmäßig Studien durch, unter anderem zur Nutzerfreundlichkeit von Bewerbermanagement-Software und Jobportalen.
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